IG Nachbau: Jahrzehntelanger Streit kann beendet werden
Nach dem großen Chaos zur Getreideernte 2024 gibt es auch in diesem Jahr eine große Verunsicherung und Wut der Landwirte über Drohungen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) und Streit um Erntegut-Bescheinigungen beim Landhandel. Die IG Nachbau fordert alle Streitparteien auf, sich an einen Tisch zusetzen, Lösungswege zu diskutieren und den Dauerstreit zwischen Pflanzenzüchtern und Landwirten zu beenden.
Geschäftsführer Georg Janßen kommentiert:
„ Die Vorgehensweise der STV gegenüber Landhandel und Landwirten ist unakzeptabel. Durch ständige Androhung und Einleitung von gerichtlichen Klageverfahren wird seitens des Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und sein Inkassounternehmen STV massiver Druck ausgeübt. So kann und wird der seit 1998 tobende Streit um das bäuerliche Recht auf Nachbau von Pflanz- und Saatgut nicht befriedet. Im Gegenteil: Es herrscht große Verunsicherung und Wut über das Vorgehen des BDP und der STV. Völlig zurecht wird von vielen Landhändlern beklagt, dass sie auf Grund eines BGH-Urteils von November 2023 von der STV zu deren verlängerten Arm gemacht werden sollen. Der BGH hatte im Urteil entschieden, dass der Landhandel eine Erkundigungspflicht gegenüber den Landwirten hat, ob sortenschutzrechtliche Bedingungen eingehalten wurden. Zu der Frage, wie tief diese Erkundigungspflicht reicht, haben die BGH-Richter im Urteil keine Ausführungen gemacht. BDP und STV wollen das Urteil jetzt mit einer STV-Erntegut-Bescheinigung nutzen, um weitgehende, über das Gesetz hinausgehende Informationspflichten einzuführen. Diese auf die STV kanalisierte Vorgehensweise ist geeignet, eine Überwachung und Steuerung des Saatgutmarktes zu erreichen. Zulässiger Nachbau, der Anbau von Sorten freier Züchter oder Sorten nach Auslauf des Sortenschutzes sowie von Populations- und Erhaltungssorten geraten im Markt unter Druck, wenn allein die STV die Entscheidungsgewalt innehat, durch die STV-Erntegut-Bescheinigung darüber zu befinden, was im Markt als rechtskonform angebaut gelten darf. Deshalb hat die IG Nachbau zu Beginn der diesjährigen Ernte gesagt: Hände weg von der STV- Erntegut- Bescheinigung. Wir können nach vielen Gesprächen erfreulich feststellen, dass eine deutliche Mehrheit der Berufskollegen sich nicht auf der STV- Plattform registrieren lässt und sich der STV verweigern. Und eine Vielzahl von Raiffeisengenossenschaften sowie private Landhändler geben mittlerweile eigene Erklärungen heraus bzw. verweisen auf die Muster-Lieferantenerklärung der IG Nachbau (www.ig-nachbau.de), um dem BGH-Urteil nachzukommen. Wenn BDP und STV jetzt meinen, wieder verstärkt Landwirte und Landhandel mit Klageverfahren zu überziehen, können sie mit unserem breiten Widerstand rechnen, schließlich haben wir als IG Nachbau seit 1998 viele politische und rechtliche Erfahrungen auch vor höchsten Gerichten gesammelt. Den jüngsten Vorschlag der Agravis Raiffeisen AG, dass der Bauernverband und die STV sich schnell auf eine Lösung einigen sollten, halten wir nicht für zielführend. Sehr viel sinnvoller ist es doch, wenn alle Streitparteien der letzten Jahre jetzt zusammen kommen, die Situation und Position des landwirtschaftlichen Berufsstands, des Handels und der Züchter erörtern, um durch vernünftige Lösungen den Dauerstreit zu beenden. Wir schlagen vor, dass BDP, STV, Deutscher Bauernverband, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Freie Bauern, Interessengemeinschaft Nachbau, Deutscher Raiffeisenverband, Bundesverband Agrarhandel bei einer neutraler Moderation zusammen kommen und ausloten, welche Lösungen in Frage kommen, um endlich wieder eine faire Augenhöhe zwischen Pflanzenzüchtern und Landwirten herzustellen. Die IG Nachbau ist dazu bereit. Die Situation in anderen europäischen Ländern könnten dafür Wege aufzeigen, zumal es nur in Deutschland diese heftige Auseinandersetzung und die vielen Gerichtsverfahren zwischen Züchtern und Landwirte gibt.“
V.i.S.d.P.: Georg Janßen, Geschäftsführer der IG Nachbau. Heiligengeiststr. 28, 21335 Lüneburg. Telefon: 04131 – 407757 oder mobil: 0170 – 4964684
Für rechtliche Informationen: Rechtsanwalt Jens Beismann aus Hannover, Sortenschutzrechts-Experte.T.0511-228863-0
