IGN Positionen

Ein Versuch Fakten zusammen zu stellen, wie es zu den Nachbaugesetzen gekommen ist und wie der Deutsche Bauernverband DBV sich dabei verhalten und wie er die Bauern informiert hat, von Adi Lambke.

1961 ist es der Lobby der Pflanzenzüchter gelungen, die "UPOV" zu gründen, den "Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen" mit Sitz in Genf. Zweck des Übereinkommens ist Schutz neuer Pflanzensorten durch ein Recht des geistigen Eigentums. Mitglieder sind die Pflanzenzüchter, Nationalstaaten und Staatenverbände.

1991 haben die Pflanzenzüchter eine Ratifizierung der "UPOV Akte" durchgesetzt, mit der das Landwirteprivileg auf "gebührenfreien Nachbau" abgeschafft wurde, bzw. - abgeschafft werden kann!
Der Artikel 15 der UPOV Akte lässt nämlich Ausnahmen vom Züchterrecht zu!
Es war darum keineswegs zwingend den - gebührenfreien Nachbau - abzuschaffen. In dem nationalen und dem europäischen Nachbaugesetz gibt es jedoch keine Artikel oder Paragraphen die Ausnahmen vom Züchterrecht nach Artikel 15 UPOV Abkommen vorsehen!

1994 hat dann die EU ein Nachbaugesetz beschlossen, das in wesentlichen Teilen direkt von der UPOV Akte abgeschrieben ist. Am 3. Juni 1996 haben die beiden Verbände, der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und der Deutsche Bauernverband (DBV) ein Kooperationsabkommen abgeschlossen, laut Protokoll des Landwirtschaftsausschusses des Bundestages vom 14. Mai 1997 war das Kooperationsabkommen Voraussetzung für das nationale Nachbaugesetz!
Der Entwurf zur Änderung des (nationalen) SortG. wurde am 20. November 1996 im Rahmen der Beteiligung der Verbände den auf Bundesebene organisierten Vereinigungen der Landwirte und der Züchter zur Stellungnahme zugeleitet. Der DBV hat Ende Dezember geantwortet.

1997 wurde dann das nationale Nachbaugesetz beschlossen. Das Gesetz ist am 25. Juli 1997 in Kraft getreten! Erst danach konnten die beiden Nachbaugesetze angewendet werden, also die Bauern zu Nachbaugebühren veranlagt werden!
Erst nachdem der Deutsche Bundestag, das nationale Nachbaugesetz verabschiedet hatte, hat er mit dem Vertragsgesetz vom 25. März 1998 der revidierten Fassung des UPOV - Übereinkommens zugestimmt.

Es stimmt also nicht, was den Bauern immer wieder erzählt wurde und wird, dass der Deutsche Bundestag die UPOV – Akte 1991 ratifizieren und das uralte Bauernrecht auf gebührenfreien Nachbau abschaffen musste!
Es wird bisher auch immer behauptet, dass die Verabschiedung des nationalen Nachbaugesetzes nach der Ratifizierung des UPOV – Abkommens zwingend notwendig war. Fakt ist: Das nationale Nachbaugesetz ist vor der Ratifizierung des UPOV - Abkommens verabschiedet.

Die Rolle des Deutschen Bauernverbandes in diesem Spiel!

Wie schon vorstehend ausgeführt, hat der DBV am 3. Juni 1996 zusammen mit dem BDP ein Kooperationsabkommen abgeschlossen. Ich meine damit hat er angezeigt, er will ein neues Sortenschutzgesetz. Wie üblich wurde der Bauernverband vom Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten BML zur Stellungnahme zur Änderung des Sortenschutzgesetzes – Stand 11.10.1996 – aufgefordert.

Unter Allgemeines führt der DBV - Unterschrift Dr. Born - aus:

"Der Deutsche Bauernverband hat gemeinsam mit dem Zusammenschluss der europäischen Bauernverbände (COPA/COGEMA) sowie der Weltbauernverband IFAP seine Stellungnahme zur Revision des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen im Jahre 1991 vorgetragen. Insbesondere die Stärkung der Züchterrechte im Rahmen einer Neuformulierung der Wirkung des Sortenschutzes und die dadurch implizierte Nachbauregelung stieß auf den Widerstand der Bauernverbandsorganisationen."

Im nächsten Absatz heißt es dann:

"Diese Kontroverse mit den Züchterinteressen fand ihre Fortsetzung in dem sogenannten "Dialog" bei der Ausgestaltung der Nachbauregelung im EU Sortenschutz. Schließlich verabschiedete der Ministerrat im Jahre 1994 die EU Sortenschutzverordnung und übernahm hierin die Grundprinzipien der UPOV – Revision. Ergänzend erließ die EU - Kommission im Jahre 1995 eine Durchführungsverordnung zur Nachbauregelung."

Im dann folgenden Absatzes wird dann ausgeführt:

"Das derart geschaffene EU – Sortenschutzrecht, das allen Sortenschutzinhabern mit Sitz in der Europäischen Union offen steht, ist letztlich ein Referenzmaßstab für die Ausgestaltung der nationalen Schutzrechte. Insofern ist der Deutsche Bauernverband der Auffassung, dass das deutsche Sortenschutzgesetz materiell dem EU – Sortenschutz weitgehend entsprechen sollte."

Ich denke, der DBV sagt in den vorstehenden Absätzen:
Er war sowohl über die UPOV – Revision 1991 voll informiert, als auch über den Beschluss der EU – Sortenschutzverordnung!
Weil das EU - Sortenschutzrecht verabschiedet wurde, sollte auch in Deutschland ein entsprechendes Gesetz beschlossen werden!

Ich stelle fest, mit der Ratifizierung der "UPOV Akte" und den Gesetzesänderungen der EU und der Bundesregierung wurde das Landwirteprivileg auf "gebührenfreien Nachbau" abgeschafft, das hat wohl kaum ein Bauer gewusst, jedoch der DBV, bzw. die DBV Spitze!

Die DBV Spitze hat jedoch, nichts unternommen, um die Bauern zu informieren und zu befragen, ob sie mit der Abschaffung des Landwirteprivilegs einverstanden sind, das den Bauern bisher den gebührenfreien Nachbau erlaubte!

Die DBV-Spitze hat die Bauern auch nicht gefragt, ob sie bereit sind in Zukunft Nachbaugebühren zu zahlen!

Die DBV-Spitze hat die Bauern auch nicht zu Protesten aufgerufen, so wie es die französischen Bauernverbände getan haben. Die französischen Bauern haben aufgrund des gemeinsamen Boykotts der französischen Bauern und der französischen Bauernverbände bisher keine Nachbaugebühren gezahlt. Erst zur Ernte 2001 wurde ihnen für verkauften Weizen eine geringe Gebühr abgefordert, aber viele französische Bauern zahlen nicht.

Ich meine, das Verhalten der DBV Spitze lässt nur den Schluss zu, man war und ist damit einverstanden, dass die deutschen Landwirte Nachbaugebühren zahlen müssen, wenn sie Pflanzen nachbauen und nicht alles Saatgut neu kaufen. Zu diesen Fragen sollten die Bauern umfassende Auskunft vom DBV verlangen!

Das nationale Nachbaugesetz!

Im Protokoll des Landwirtschaftsausschusses vom 14. Mai 1997 am Tag vor der zweiten und dritten Lesung und dem Beschluss des nationalen "Nachbaugesetzes" heißt es: "MR Dr. Däschner BML, antwortete auf die aufgeworfenen Fragen, dass man hier nicht von einer komplizierten Umsetzung der Novelle ausgehe. Man habe bewusst staatliche Regelungen vermieden. Es gehe hier um das Einziehen der Anteile, die für die Züchter wichtig seien, die sogenannte Nachbaugebühr. Dieses Modell sei im Grundsatz und in seiner technischen Ausführung zwischen den Verbänden beschlossen und werden von dem Bundesverband der deutschen Pflanzenzüchter (BDP) sowie dem Bauernverband gemeinsam praktiziert. Rechtlich sei dies nichts anderes, als die Möglichkeit ein Privatrecht, das der Züchter innehabe wahrzunehmen. Wenn es das Kooperationsmodell nicht gäbe, könnte die Bundesregierung gleichwohl sagen, dass sie die Ausübung des Rechtes nicht interessiere."

Zu fragen ist wohl, ist der letzte Satz des vorstehenden Zitats so zu verstehen, das wenn es kein Kooperationsabkommen gegeben hätte, auch kein nationales Nachbaugesetz notwendig gewesen wäre? Hat also der DBV durch sein gemeinsames Kooperationsabkommen mit dem BDP erst die Grundlage für das nationale Nachbaugesetz geschaffen?

Die weitere Frage ist wohl, wäre ohne ein nationales Nachbaugesetz, das bereits beschlossene EU Nachbaugesetz überhaupt anwendbar?

Klar ist jedenfalls, erst durch Abschluss des Kooperationsabkommens wurde die Grundlage zur Anwendung der Nachbaugesetze geschaffen.

Auch zu den nachstehenden Fragen sollten umfassende Auskünfte verlangt werden, nämlich:

  • Warum hat der DBV das Kooperationsabkommen abgeschlossen?
  • Warum hat er sich verpflichtet, die Nachbaugebühren durchzusetzen?
  • Warum hat er die, nach Artikel 15 der UPOV Akte doch durchaus mögliche Ausnahme vom Züchterrecht, nämlich den - gebührenfreien Nachbau - nicht durchgesetzt?

Beschluss des nationalen Nachbaugesetzes!

Die erste Beratung des nationalen Nachbaugesetzes im Deutschen Bundestag fand am 13 März 1997 statt. Anscheinend ist das Gesetz jedoch - im Bundestag - nicht beraten worden, denn im Bundestags - Protokoll steht nur, Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ( federführend), Rechtsausschuss, Ausschuss für Gesundheit.

Wie oft und wie gründlich der Gesetzentwurf in den Ausschüssen behandelt und beraten wurde, weis ich nicht, da die Ausschüsse nicht öffentlich tagen und mir nur das Protokoll des Landwirtschaftsausschusses vom 14. Mai 1997 bekannt ist, aus dem ich schon zitiert habe.

Das nationale Nachbaugesetz ist dann am 15.Mai 1997 zum zweiten und dritten mal beraten und anschließend auch gleich verabschiedet worden, laut Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Berichterstatter war der Abgeordnete Dr. Gerald Thalheim, so steht es im Bundestagsprotokoll vom 15. Mai 1997.

Der Gesetzentwurf ist in zweiter und dritter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und FDP), der SPD - Fraktion und der Gruppe der PDS gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Die Grünen waren anscheinend die Einzigen die über, nach meiner Meinung, "vernünftige Änderungen" nachgedacht haben, so wollten sie unter anderem:

  • Die Zahlung von Nachbaugebühren auf eine begrenzte Zahl von Nachbaujahren befristen. (3 bis 5 Jahre)
  • Auch für das nationale Gesetz analog zum EU Gesetz Konversionssorten bis 2001 nachbaugebührenfrei stellen!
  • Die saatgutaufbereitenden Unternehmen von der Auskunftspflicht befreien!
  • Durch zweckgebundene Verwendung der Nachbaugebühren dafür sorgen, dass die biologische Vielfalt erhalten bleibt!

Der Entschließungsantrag der Grünen wurde jedoch von allen anderen Fraktionen außer der PDS abgelehnt!

Anscheinend hat es also auch bei der zweiten und dritten Lesung des nationalen Nachbaugesetzes keine Diskussion gegeben. Das ist auch wohl, - anscheinend - bei den vielen Gesetzen und Verordnungen, die der Bundestag verabschiedet, nicht üblich.

Zu den, zu beschließenden Gesetzen gibt es wohl entweder eine Experten bzw. Verbände Anhörung oder die betroffenen Verbände werden zur Stellungnahme aufgefordert. Letzteres ist wohl vor Beschluss des nationalen Nachbaugesetzes geschehen, wie ich weiter vorn schon ausgeführt habe.

Wer analysiert, wie Gesetze, wie z.b. das nationale Nachbaugesetz, verabschiedet werden, dem wird klar, sowohl die Parteien als auch die Abgeordneten haben wenig Sachverstand und Gespür für die Folgen ihrer Beschlüsse und ihres politischen Handelns, sie verlassen sich auf die Vorlagen der zuständigen Ministerien und auf die Stellungnahmen der Lobby - Verbände.

Im Fall des nationalen Nachbaugesetzes wurden - anscheinend - wohl nur die Verbände BDP und DBV zur Stellungnahme aufgefordert. Aus der DBV - Stellungnahme habe ich weiter vorn schon zitiert. Die Aussage, dass der DBV die Nachbaugesetze verhindern wollte und die Meinung der einfachen Bauern erfragt hat, habe ich nirgends gefunden!

Ich habe einmal gelesen, die Argumentation, dass die Bauern im Mittelalter einen "Zehnten" an Kirche und Adel zahlen mussten sei, alles Eigentum gehöre Gott. Der habe es an die Fürsten gegeben, die dem niederen Adel das Recht überlassen haben, den "Zehnten" festzusetzen, ihn von den Bauern einzutreiben und die Bauern zu kontrollieren.

Zu fragen ist also wohl, haben die Gesetzgeber der Jetztzeit, ähnlich wie die Fürsten im Mittelalter gehandelt? Haben sie den privatwirtschaftlichen gewinnorientierten Pflanzenzüchtern das Recht übertragen, von den Bauern Nachbaugebühren zu kassieren? Haben Sie dabei auch festgesetzt, die Höhe dieser Gebühren dürfen die Züchter allein festsetzen, ohne jemand Rechenschaft zu schulden? Ist auch, ihnen allein die Kontrolle über die Bauern übertragen? Haben sie selber also "alle Rechte", während ihr Handeln nicht kontrolliert wird?

Wenn die Gesetzgeber dies so gewollt haben, dann haben sie wirklich einen neuen Zehnten geschaffen, der die Bauern total rechtlos macht!

Aber haben die Gesetzgeber wirklich den Pflanzenzüchtern derartig umfassende Rechte eingeräumt? Ich meine nein!

In dem Protokoll, aus dem ich vorstehend schon zitiert habe, sagt MR. Dr. Däschner BML auch: "Dieses Model sei im Grundsatz und in seiner technischen Ausführung zwischen den Verbänden beschlossen und werden von dem Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) sowie dem Bauernverband gemeinsam praktiziert."

Ich denke, diesen Satz kann man auch so verstehen: Die Gesetzgeber haben darauf vertraut, dadurch, dass die beiden Berufsverbände gemeinsam beauftragt sind, ist die Durchführung gesichert, auch weil beide sich gegenseitig beaufsichtigen und kontrollieren. Auch dazu sollten die Bauern vom DBV wohl eine Antwort verlangen!

Ich habe jedenfalls nicht den Eindruck, dass der DBV vom BDP als gleichberechtigter Partner akzeptiert wird und willens bzw. in der Lage ist, die Interessen seiner Mitglieder der Bauern, konsequent durchzusetzen. Dazu nachstehend drei Beispiele.

1.

Als das Landgericht Braunschweig - auf Grund einer Klage der Interessengemeinschaft gegen Nachbaugesetze und Nachbaugebühren (IGN) - mit Urteil vom 16.2.2000 eine allgemeine Auskunftspflicht - in Niedersachsen für national geschützte Sorten abgelehnt hatte, forderte der DBV Präsident Sonnleitner am 29.2.2000 vom BDP Präsidenten von Karmeke ein Aussetzen der bereits laufenden Auskunftsbegehren, damit Deutsche Bauern nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.

Bereits mit Schreiben vom 2.3.2000 lehnte von Karmeke das Ansinnen ab. Der DBV hat die Ablehnung des BDP akzeptiert und es nicht geschafft, gleiche Bedingungen für alle Deutschen Bauern bei seinem Partner durchzusetzen. BDP/STV haben weiterhin massenhaft Klagen eingereicht. Erst nachdem von den Landgerichten die Klagen auf Eis gelegt wurden, weil man die Entscheidung des EuGH abwarten wollte, hörte die Klagewelle auf!

2.

Obwohl es in Luxemburg noch immer keine EuGH Urteile gab, die Landgerichte also auch weiterhin keine Auskunftsklagen annahmen, haben die BDP/STV Anwälte zu Weihnachten 2002 eine erneute Drohbriefserie gestartet. Sie haben behauptet die Landwirte seien zur totalen Auskunft verpflichtet – wenn sie von der Möglichkeit des Nachbaus Gebrauch machen - bei Fremdaufbereitung müssten sie auch die Anschrift der Aufbereiter mitteilen. Wenn sie nicht bis 20.12. 02 geantwortet haben, müssten sie mit einer Klage rechnen. Alles Behauptungen, die nicht stimmen. Von dieser massiven Drohung, haben sich wohl auch einige Bauern einschüchtern lassen und Auskunft gegeben. Der DBV hat lediglich einen Vermerk an die Kreisverbände geschickt und darin erklärt, was in den Drohbriefen unzutreffend ist. Zum Schluss fordert er jedoch auf, Auskunft zu geben. Eine Kritik des DBV an der Drohbriefaktion und eine Aufklärung der Bauern war jedoch, in der Bauernverbandspresse nicht zu lesen. Es gab jedoch eine BDP Notiz, in der die Bauern informiert wurden, das es, solange kein EuGH Urteil vorliegt, auch keine weiteren Auskunftsklagen gibt.

Ich meine, die zwei vorstehenden Beispiele sind Beweis dafür, dass der DBV entweder nicht Willens oder nicht in der Lage ist, die Interessen seiner Bauern konsequent durchzusetzen, sondern sich den Pflanzenzüchtern völlig unterordnet!

3.

Noch stärker als die DBV Spitze bemüht sich der Bayrische Bauernverband (BBV) die Bayrische Bauern zu vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Pflanzenzüchtern zu erziehen. Als Anfang 2001 die Anwälte der Saatguttreuhandverwaltung (STV) ca. 1000 Landwirte verklagten, haben die BBV Funktionäre mit der STV einen Deal vereinbart. Wer das Kooperationsabkommen zwischen Bauernverband und BDP unterzeichnet und sämtliche Auskünfte über seinen Anbau und Nachbau an die STV gab, der konnte sich mit der Überweisung von 172,50 DM an die STV - Anwälte von dem Klageverfahren frei kaufen.

Eine Sonderkammer des Landgerichts München hat im Klageverfahren der Saatgut - Treuhand - Verwaltung gegen 63 Landwirte der Interessengemeinschaft dann entschieden, dass die Landwirte lediglich für den Nachbau von EU geschützten Sorten auskunftspflichtig sind. Für den Nachbau von national geschützten Sorten (über 60 Prozent der angebauten Sorten) brauchten die Landwirte keine Auskunft zu geben. Der BBV hat sich also zum Steigbügelhalter der Pflanzenzüchter gemacht, statt die Interessen der Bauern energisch zu vertreten.

Die IGN Mitglieder sind der Empfehlung nicht gefolgt. Unsere Landwirte haben sich zur Wehr gesetzt und haben damit für alle Landwirte in Bayern etwas erreicht.

Die Bauern sollten den Bauernverband dazu bringen ihnen endlich die volle Wahrheit zu sagen!

Ich habe nämlich z.b. bisher noch nicht gehört, dass der DBV klar und deutlich erklärt, - das und warum – man sich gegenüber den Gesetzgebern verpflichtet hat, das Einziehen der Nachbaugebühren zusammen mit den Pflanzenzüchtern vorzunehmen, was nach meiner Meinung aus dem Protokollauszug des Landwirtschaftsausschusses klar hervorgeht.

Bisher wurde den Bauern nur immer wieder erzählt, man habe ein Kooperationsabkommen abschließen müssen um schlimmeres für die Bauern zu verhüten. Das - zumindest - von den DBV Spitzen und Spitzen - Funktionären noch immer so argumentiert wird, ist im Dezember 2002 in der Rheinischen Bauernzeitung im Bericht über die Sitzung des Fachausschusses - Pflanzliche Erzeugung - im Artikel - Nachbaugebühren und Auskunftspflicht in der Diskussion - dokumentiert. Zitiert wird dort der Hauptgeschäftsführer des Bauern und Winzerverbandes Rheinland - Nassau. Es heißt dort. : "Zu Beginn der Diskussion über das Thema Nachbaugebühren erinnerte Hauptgeschäftsführer Dr. Josef Derstappen noch mal daran, dass es den Zuchtunternehmen Anfang der 90er Jahre gelungen sei, auf europäischer Ebene ein so genanntes EU - Sortenschutzabkommen durchzusetzen, wonach die Züchter berechtigt sind, neben der Z - Lizenz für Z - Saatgut ergänzend sogenannte Nachbaugebühren für nachgebautes Saatgut von EU geschützten Sorten zu erheben. Dieses EU - Sortenschutzabkommen sei dann auf nationaler Ebene durch Beschluss des Deutschen Bundestages im Jahre 1997 gesetzlich verankert worden. Demnach hätten die Zuchtunternehmen ein gesetzlich verbrieftes Recht, Nachbaugebühren zu erheben.

Der Deutsche Bauernverband habe sich dann bemüht, diese gesetzlich zwingende Vorgabe durch ein Kooperationsabkommen mit dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) umzusetzen, um dabei inhaltliche Verbesserungen und verwaltungsmäßige Vereinfachungen zu erreichen."

Wer die vorstehenden Seiten genau gelesen hat, weiß, zuerst haben BDP und DBV das Kooperationsabkommen abgeschlossen. Weil es das Kooperationsabkommen gab und weil sich BDP/DBV verpflichtet haben gemeinsam die Nachbaugesetze zu praktizieren, hat der Bundestag dann das nationale Nachbaugesetz beschlossen. Erst danach konnte die STV Nachbaugebühren fordern. Das also bisher Nahbaugebühren kassiert wurden und noch immer kassiert werden, hat der DBV mit beschlossen und mit zu verantworten.

Der DBV und die DBV Landesverbände sollte sich endlich der Verantwortung stellen und alle Bauern umfassend informieren.

Ich meine nämlich auch, wenn in dem vorstehenden Artikel harte Kritik an der STV geübt wird so ist dies nicht nur die Kritik von einfachen Bauern, sonders die Kritik des zuständigen Bauernverbands Fachausschusses. Wenn es dann auch noch heißt:

"Die Erhebung von Nachbaugebühren auf Nachbausaatgut wurde mehrheitlich kritisiert und darüber hinaus gefordert, diese abzuschaffen, da es lediglich für Z - Saatgut eine Z - Lizenzgebühr geben dürfe, jedoch nicht für Nachbausaatgut."

Dass der - auch anwesende - Präsident Blum und der Hauptgeschäftsführer den Ausschuss daraufhin nicht umfassend informiert haben, ist einfach nicht zu verstehen und für mich ein Beweis dafür, dass die Bauernverbandsspitze nicht nur die einfachen Bauern täuscht und nicht die Wahrheit sagt!

Das IGN Presseerklärungen und Leserbriefe entweder gar nicht gedruckt werden oder, dass das "Bauernverbandskritische" immer wieder in den bauernverbandsnahen Fachzeitschriften gestrichen wird, gehört auch in den Bereich, Bauern zu täuschen und ihnen die Wahrheit zu verschweigen. Beispiel: Die bauernverbandsnahe Fachzeitschrift Land & Forst hat in Nr. 38/2003 meinen Leserbrief zur neuen Rahmenregelung, "Vereinfachtes Ausspionieren" abgedruckt. Geändert hat die L & F die Formulierung: "hätte sich beim BDP und DBV doch gar nichts bewegt" in "hätte sich nichts bewegt". Gestrichen wurde dann: "BDP und DBV halten weiter an der Auskunftspflicht der Bauern fest, obwohl der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (November 2001) als auch der Europäische Gerichtshof (April 2003) die pauschale Auskunftspflicht der Landwirte gegenüber den Pflanzenzüchtern deutlich verneint hat. Weil der DBV beim Beschluss des nationalen Nachbaugesetzes der Bundesregierung und den Pflanzenzüchtern versprochen hat, die Nachbaugesetze mit durchzusetzen, kämpft er weiterhin für Kontrollen und Auskunftspflicht und Nachbaugebühren entgegen den Interessen seiner Mitglieder, die Bauern. Einzelne Bauern werden systematisch ausgeforscht, um den Landgerichten im Bundesgebiet angebliches "Beweismaterial" für den Nachbau vorzulegen: Feldbegehungen von Kontrolleuren ohne Erlaubnis der Bauern, Bildmaterial von den Feldern, Kopien der Rechnungen von Saatgut – Aufbereitern, Katasterauszüge, um einiges zu nennen. Alles mit dem Ziel Nachbaugebühren einziehen zu können. Was ist das anderes als Ausspionieren?"

Ich denke, das Kürzen meines Leserbriefs war eindeutig Zensur!

Die größte deutsche Monatsfachzeitschrift top agrar der ich einen ähnlichen Leserbrief geschickt hatte, hat meinen Leserbrief auch abgedruckt und auch ähnlich gekürzt wie die L & F! Auch in diesem Fall war das Kürzen Zensur!

Die zweitgrößte deutsche Monatsfachzeitschrift, dlz hat in der September Nr. 03 die Rahmenregelung ausführlich von Dr. Schmitz dem Geschäftsführer des Pflanzenzüchterverbandes, des BDP erklären lassen. Sie hat dann gefragt: Was halten sie von den Vereinfachungen? Sie hat auch - unter Hinweis auf die für ihre Mitglieder kämpfende IGN - dazu aufgefordert ihre Meinung zur neuen Rahmenregelung kurz und bündig darzulegen.

Seltsamer weise ist jedoch in der ganzen Oktober Nr. kein einziges Wort über Nachbauprobleme und die neue Rahmenregelung zu lesen. Weder mein Leserbrief noch andere Leserbriefe wurden abgedruckt. Als ich angefragt habe, sagte man mir, man wolle erst mal die Entwicklung der Rahmenregelung abwarten. In der nächsten Nummer wäre wohl wegen der AGRI - TECHNICA kaum Platz, dann würde man weiter sehen! Da ich auch in der Dezember Nr. keine Zeile über Nachbauregelung und neue Rahmenregelung gefunden habe, befürchte ich, auch die dlz will oder darf über das Thema nicht mehr berichten.

Vorstehend, habe ich - aus meiner sicherlich subjektiven Sicht - versucht aufzulisten, wie es zu den Nachbaugesetzen gekommen ist und wie wenig der DBV, nach meiner Meinung, die Bauerninteressen vertreten und durchgesetzt hat.