06.04.2006 09:28 Alter: 19 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

Der Minister und die Betroffenen

Horst Seehofer meldet sich bei den Pflanzenzüchtern zu Wort


Der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) atmet erleichtert auf: aus Berlin kommen wieder die richtigen Signale. Auf seiner Homepage veröffentlichte er jüngst in den "BDP-Nachrichten" zwei optimistische Artikel unter den Überschriften "Aufschwung für die Grüne Gentechnik?" und "Pflanzenforschung vor dem Durchbruch." In beiden geht es im wesentlichen darum, dass nach den Jahren der rot-grünen Restriktions-Durststrecke mit CSU-Minister Horst Seehofer wieder einer an der Spitze des Bundesministerium steht, der den innovativen Forschungsvorhaben der deutschen Pflanzenzüchter in Sachen grüne Gentechnik wohlwollend und fördernd gegenübersteht. Dies wurde auch schon in einem Gespräch mit ihm abgeklärt. Weiter noch, Minister Seehofer lässt die Gelegenheit nicht aus, persönlich in einem Betrag für die "BDP-Nachrichten" zu bekunden, dass man mit dem Koalitionsvertrag den "Rahmen für eine innovationsorientierte Forschungs- und Agrarpolitik gesetzt" hat. Zwar wagt er sich nicht so weit vor, namentlich die Grüne Gentechnik als innovatives Forschungsgebiet zu kennzeichnen aber er wird sich inhaltlich sicher gern vom BDP beraten lassen, wenn es darum geht, wohin Finanzmittel fließen sollen. Deutlicher wird der Minister an anderer Stelle: "Züchter brauchen ein wirksames Sortenschutzrecht! Das schließt auch das im UPOV-Übereinkommen verankerte Recht auf einen Ausgleich im Falle des Nachbaus ein. Ich bin gerne bereit, mit den Betroffenen zu erörtern, wie die Probleme bei der Erhebung der Nachbaugebühren beseitigt werden können, damit die Züchter ihre berechtigten Forderungen auch durchsetzen können." Bleibt zu hoffen, das Minister Seehofer nicht aus den Augen verliert, das auch Bäuerinnen und Bauern berechtigte Forderungen haben, von den Nachbaugebühren "betroffen" sind und höchste Gerichte ihnen und ihren Argumenten häufiger folgten, als dem BDP.

Mit freundlichen Grüßen

"Aufgabe der STV ist es, die Einhaltung der sortenschutzrechtlichen und vertraglichen Bestimmungen zu überprüfen und bei Verstößen die Ansprüche des Züchters durchzusetzen. Daher werden wir auch in diesem Jahr verstärkt in den verschiedenen Vermehrungsregionen präsent sein und Augen und Ohren offen halten. Mit freundlichen Grüßen Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH." So endet ein Schreiben der STV an Bauern und Bäuerinnen, die als Vermehrungsbetriebe Z-Saatgut erzeugen. In gar nicht so freundlichem Ton, sondern mit mehr oder weniger offenem Misstrauen weißt die STV als Kontrollorganisation der im Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) zusammengeschlossenen Züchter deren Vertragspartner - die Vermehrer - darauf hin, was sie aufgrund ihres Vermehrungsvertrages alles nicht dürfen. Fast wirkt es so als wäre es für die Pflanzenzüchter eine große Qual ihr kostbares Saatgut an allzeit betrügerisch gestimmte Bäuerinnen und Bauern zu überlassen, die nur auf die nächstbeste Gelegenheit warten, es unerlaubt zu verschachern oder selbst zu säen. Ein unsäglicher Brief, denn der Ton macht die Musik und schließlich wissen die Bäuerinnen und Bauern natürlich, worauf sie sich einlassen, wenn sie die Vermehrungsverträge mit den Pflanzenzüchtern abschließen.

Frankreich will Nachbaugebühren einführen

Jean-Pierre Delage, C.N.D.S.F, im Interview zum geplanten Gesetz

Bauernstimme: Ist es richtig, dass Frankreich Nachbaugebühren einführen will? Jean-Pierre Delage: Ja, das stimmt. Und so wie das Gesetz geplant ist, wird es den Nachbau für viele Varietäten sogar ganz verbieten. In einem ersten Schritt haben die Abgeordneten bereits zugestimmt, den Sortenschutz um fünf Jahre zu verlängern, d.h. von 20 auf 25 für Getreide, Raps, Hülsenfrüchte und von 25 auf 30 Jahre für Kartoffeln, Wein und Obstsorten. Was ist für den zweiten Teil des Gesetzes geplant? J-P.D: Es soll eine Nachbaugebühr eingeführt werden, die alle Bauern zu entrichten haben, die Saatgut nachbauen. Eine Kommission bestehend aus Saatgutvermehrern, Verwaltern von Saatgutgenossenschaften und Pflanzenzüchtern soll die entsprechende Gebühr festlegen. Diese würde dann von den Aufbereitern, zu denen der Bauer sein Erntegut gibt, eingezogen und an die Pflanzenzüchter weitergegeben. Wenn ein Bauer die Nachbaugebühr nicht bezahlt, wird sein Nachbau-Saatgut als verbotene Kopie angesehen und der Bauer kann von den Pflanzenzüchtern verklagt werden. Falls das Gesetz durchkommt, würde eine Liste mit 21 Sorten aufgestellt, die nachgebaut werden dürfen und für die eine Gebühr zu entrichten ist. Für alle anderen Sorten wäre der Nachbau verboten. Bis Ende Juni 2006 soll über das Gesetz entschieden sein. Was plant die C.N.D.S.F, um dieses Gesetz zu verhindern? Wir agieren auf verschiedenen Ebenen. Einerseits versuchen wir die Abgeordneten durch Gespräche für die Risiken des geplanten Gesetzes zu sensibilisieren. Andererseits machen wir medienwirksame Aktionen. Sobald die ersten Körner geerntet sind, werden Hof-Saatgutaufbereiter der C.N.D.S.F in verschiedenen Regionen Frankreichs gleichzeitig Sorten, deren Nachbau in Zukunft verboten sein wird, unter Anwesenheit zahlreicher Landwirte und Medienvertreter aufbereiten. Wir werden uns außerdem intensiv für die Verteidigung des europäischen Sortenrechtes einsetzen und hoffen dabei auf die Unterstützung der IG Nachbau. Vielen Dank für das Gespräch Die C.N.D.S.F, Nationale Koordination für die Verteidigung des bäuerlichen Saatguts, wurde 1989 ins Leben gerufen. Sie besteht aus drei Bauerngewerkschaften, einem Verband der betrieblichen Saatgutauslese und einer Vereinigung des ökologischen Landbaus. Gegründet wurde sie anlässlich des geplanten Verbots der Hof-Saatgutaufbereitung, das erfolgreich verhindert werden konnte. Heute setzt sie sich sehr aktiv für den Erhalt des Nachbaurechts ein. In Frankreich liegt der Anteil des Nachbaus zurzeitbei: Weichweizen 60%,Gerste 30%, Futterbohnen 70%,Raps 35%.