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Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Erkundigungspflicht des Landhandels bei der Annahme der...
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STV und Pflanzenzüchter auf Konfrontationskurs
BGH-Urteil wird als Druckmittel gegen Landhandel und Bauern sehr weitreichend ausgelegt
Kat: IG Nachbau, IG Nachbau Bauernstimme
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22.11.2005 09:24 Alter: 19 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Das Landwirtprivileg abschaffen!
Pflanzenzüchterlobby will ein generelles Ende des Nachbaus
Geladen hatte das Europäische Sortenamt zum Thema, wie sich der Sortenschutz und die Rechte der Pflanzenzüchter in der EU durchsetzen lassen. Gekommen waren die Züchterlobby, Juristen und Regierungsvertreter quer durch ganz Europa aber auch einige wenige bäuerliche Interessensvertreter. Und spätestens beim Vortrag des stellvertretenden Geschäftsführers des Europäischen Pflanzenzüchter Dachverbandes, der European Seed Association (ESA), wurden letztere ganz hellhörig. Claude Grand, so sein Name, pries zwar das bestehenden gemeinschaftliche Sortenschutzrecht auf der Grundlage des internationalen UPOV-Abkommens, machte aber auch sehr deutlich, dass es den Pflanzenzüchtern landauf, landab in Europa nicht weit genug geht. Ein besonderer Dorn im Auge ist ihnen einmal mehr das Landwirteprivileg, das im UPOV-Abkommen wie auch in europäischen Sortenrecht festlegt, dass bäuerlicher Nachbau unter bestimmten Bedingungen bzw. bei Zahlung einer Gebühr zulässig ist. Die ESA fordert rundheraus dessen komplette Abschaffung, zumindest aber entsprechende Nachbesserungen zur Sicherung der Züchterinteressen falls die Radikallösung politisch nicht durchzusetzen sei. Der ESA-Mann Grand führte aus, dass aus ihrer Sicht dringender Handlungsbedarf besteht, da die Pflanzenzüchter zwar auf dem Papier in der Lage sein sollten, an die nötigen Informationen von den Bäuerinnen und Bauern heranzukommen um Nachbaugebühren einzuziehen, die Praxis aber ganz anders aussieht. Durch die gerichtlichen Entscheidungen speziell die des EuGH sei es den Züchtern nicht mehr möglich, ihre Rechte durchzusetzen. Deshalb kritisiert die ESA zumindest indirekt den EuGH: Gerichte hätten nicht immer gute Kenntnis der Pflanzenschutzrechte. Dieser Seitenhieb erinnert daran, dass die Organisation bereits damals im laufenden EuGH-Verfahren versucht hatte auf dreiste Art und Weise den Generalanwalt zu diskreditieren, bzw. zu beeinflussen. Dieser hatte es sicht damals nicht nehmen lassen, dies Verhalten in seinem Schlussantrag zu kritisieren. Noch eine andere Forderung richtete Grand an die Politik: Die Schutzzeiträume für Pflanzensorten sollten nach Meinung der ESA verlängert werden, um der "Lebensdauer" einer Sorte Rechnung zu tragen. Mit anderen Worten: So etwas wie die Geschichte der Kartoffelsorte Linda, die zum Zeitpunkt des Ablaufes des Sortenschutzes noch eine große Marktbedeutung besaß, was erhebliche Lizenzgebührverluste für den Züchter bedeutet, sollte es in Zukunft nicht mehr geben. Die Züchter wollen möglichst auf alles die Hand halten können, was finanziell attraktiv ist.