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01.09.2005 09:21 Alter: 20 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Linda und die Frage der Macht
Wie weitreichend sind eigentlich die Schutzrechte der Pflanzenzüchter an ihre Sorten?
Wie der Hochsicherheitstrakt in der Kartoffelscheune genau aussehen wird ist noch nicht klar obwohl schon bald die Linda aus der Erde gerodet wird, die eigentlich als Pflanzgut fürs nächste Jahr dienen soll. Drei Bauern aus dem Freundeskreis zu Rettung der Kartoffelsorte Linda sind nun durch die Entscheidung des Schiedsgerichtes für Saatgut- und Sortenschutzstreitigkeiten der Landwirtschaftskammer Hannover dazu verurteilt worden die Ernte unter Aufsicht einzufahren und verplompt zu lagern, da sie mit ihrem Vermehrungsvorhaben im Unrecht sein sollen. Endgültig muss aber noch ein ordentliches Gericht, sprich das Oberlandesgericht in Celle im Eilverfahren über die Sicherungsverwahrung urteilen. Verklagt hatte die Bauern Linda-Züchter Europlant auf Verletzung der gemeinsam geschlossenen Verträge. Diese Verträge verpflichten die Bauern als Vermehrer geschützter Sorten, das Erntegut vollständig dem Züchter zur Verfügung zu stellen, der es im Normalfall dann vertreibt. Die Bauern können sogenannte Eigenentnahmen beantragen, um die von ihnen geernteten Knollen selbst wieder auszupflanzen. So weit der Normalfall. Linda ist aber nicht mehr der Normalfall, seit Ende letzten Jahres ihr Sortenschutz abgelaufen ist und Europlant kurz vorher die Zulassung für die Sorte hat zurückziehen lassen. Erst im neuen Jahr, also als Linda schon frei war, beschlossen die Bauern sie in Eigenregie zu erhalten, beantragten Eigenentnahmen und meldeten diese zum Pflanzgutanerkennungsverfahren bei der Landwirtschaftskammer an. Das Schiedsgericht der Kammer entschied jedoch, dass die einmal mit Europlant geschlossenen Verträge immer noch Gültigkeit besitzen, die Bauern ihre Linda nicht als Pflanzgut in Umlauf bringen dürfen und verfügte damit die Sicherheitsverwahrung des Erntegutes. Damit entschied es aber auch, dass das Auslaufen des Sortenschutzes nach 30 Jahren eigentlich Makulatur ist und die Züchter nach wie vor die Handhabe über ihre oder dann eigentlich nicht mehr ihre Sorten behalten. Ob das so vom Gesetzgeber gewollt ist, der eigentlich deutlich den Anspruch der Allgemeinheit an einer Sorte nach Ablauf der Schutzfrist betont, ist mehr als fraglich. "Wir stehen erst ganz am Anfang der gerichtlichen Auseinandersetzungen, noch ist nichts entschieden", gibt sich denn auch Matthias Miersch, Anwalt der Bauern, kämpferisch. Zunächst geht der Fall zum Oberschiedsgericht. Aber auch unter einem anderen Aspekt muss die Entscheidung des Schiedsgerichtes unter Umständen noch einmal auf den Prüfstand. Der Obmann des Schiedsgerichtes ist ins kritische Visier der Bauern geraten. Schon seine schriftlichen Ausführungen ließen erahnen auf wessen Seite er steht und seine Vergangenheit tut es ebenfalls. Er ist Anwalt in einer Kanzlei, die in einem Nachbaustreitfall bereits die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH und damit also auch Europlant vertreten hat. Für die Neutralität der Landwirtschaftskammer, zu der sie verpflichtet ist, spricht das nicht gerade. Deshalb wollen die verurteilten Bauern den Schiedsgerichtsobmann vom Oberlandesgericht für befangen erklären lassen. Ganz unbefangen wollen sie hingegen dem Aufsichtspersonal entgegentreten, was die ordnungsgemäße Sicherungsverwahrung der Linda bei der Ernte und Einlagerung gewährleisten soll. Einer der drei Bauern macht sich schon Hoffnungen: "Die brauchen ja nicht nur daneben zu stehen, die können dann ja ruhig mit anpacken."