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05.06.2012 11:45 Alter: 12 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 5/12

Schützt Unwissenheit vor Strafe?

EuGH-Verfahren zur Frage des Schadensersatzes beim Nachbau


Wieder einmal hat ein Generalanwalt gesprochen. Diesmal ist es der Finne Niilo Jääskinen der seinen Schlussantrag in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof EUGH vorlegte, welches vom Münchner Oberlandesgericht an ihn weitergereicht worden war. Die bayerischen Richter bitten im wesentlichen um die Beantwortung der Frage, ob ein Bauer – in diesem konkreten Fall handelt es sich um eine bäuerliche GbR – Schadensersatz leisten muss und wenn ja in welcher Höhe, wenn er durch unvollständige oder unkorrekte Angaben bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) keine oder zu wenig Nachbaugebühren gezahlt hat. Bislang war die Auffassung einiger deutscher Gerichte gewesen, dass dem betroffenen Züchter ausschließlich die entgangenen Nachbaugebühren zustehen, unter anderem auch deshalb, weil erst einmal davon ausgegangen werden muss, das die beklagten Bauern und Bäuerinnen nicht vorsätzlich, sondern wider besseren Wissens oder aus Unachtsamkeit falsche Angaben gemacht haben. Die Richter des Landgerichts München sind da etwas strenger gewesen, und haben durchaus einen Anspruch auf Schadensersatz bei den Züchtern erkannt. In der Berufung legte also das nächstinstanzliche Oberlandesgericht die Frage beim EuGH in Luxemburg vor.

Widersprüchlich

Der Schlussantrag des Generalanwalts ist keine leichte literarische Kost und lässt auch nach intensivem Studium durchaus Fragezeichen beim Leser zurück. Zum Teil scheint es, als habe diese der Generalanwalt selbst. So erklärt er zwar einerseits, es gehe nicht darum zu strafen, hält aber dennoch einen Schadensersatz über die reine entgangene Nachbaugebühr hinaus für angebracht. Seiner Argumentationskette nach müsse der Züchter dem Bauern in Rechnung stellen können, was neues Saatgut gekostet hätte, also die vollen Z- Lizenzen, da ihm die ja irgendwie entgangen seien. Damit lässt Jääskinen außer Acht, das die Qualität des Nachbausaatgutes nicht gleichzusetzen mit der des Z- Saatgutes ist. Stattdessen verlegt sich der finnische Jurist darauf einerseits zu beschreiben, das es nicht um die Ahndung einer strafbaren Handlung gehen dürfe, da man nicht unbedingt von einem Vorsatz beim Bauern ausgehen könne, gleichzeitig müsse der Bauer aber höher sanktioniert werden als sein Nachbaugebühren-zahlender Nachbar, damit es nicht zu vorsätzlichen Gebührenprellereien komme.  

Politisch

In der allgemeinen Rechtssprechung wird es normalerweise an der Stelle eindeutig - strafen tut sie nur, wenn Vorsatz nachweißbar ist und dann tut sie das um abzuschrecken. Lässt sich nicht eindeutig klären, ob jemand nur tüdelig war oder gemein, muss er eigentlich nur das leisten, was dem, dem es zusteht, entgangen ist. So eindeutig ist Jääskinen leider in seinem Schlussantrag nicht. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht hier noch nacharbeitet oder sich auf die etwas wackelige Argumentation einlässt. Grundsätzlich zeigt die Situation einmal mehr, wie wichtig es ist politisch dran zu bleiben und nicht auf europäischer Ebene eine neue Nachbauregelung durchsetzen zu lassen, die die Interessenslagen noch mehr zu Gunsten der Züchter verschiebt.

Liberté toujour

Französische Bauern wollen Landwirteprivileg erhalten 

In Frankreich tut sich etwas in Sachen Nachbaugebühren. Gab es bislang eine sehr pauschale Regelung, bei der eine Gebühr auf jede Tonne abgelieferten Konsumweizen erhoben wurde, soll sich dies nun ändern. Schon Ende des vergangenen Jahres hat das französciher Parlament offenbar ein neues Sortenschutzgesetz verabschiedet, das das bislang noch sehr frei vorhandene Landwirteprevileg erhebelich einschränken könnte. Es verbietet nun grundsätzlich den Nachbau und nimmt lediglich 21 definierte Kulturen aus, für die nun nachbaugebühren gezahlt werden sollen. Dies soll offenbar durch eine Verordnung manifestiert werden, die es aber noch nicht gibt. Stattdessen hat sich ein breites Bündnis aus 20 gesellschaftlichen Organisation gegründet, was die verabschiedung einer solchen Verordung verhindern will. Offensichtlich erreicht das Bündnis mit dem durchaus auch in der nichtlandwirtschaftlichen Bevölkerung populären Thema der Biodiversität eine breitere Öffentlichkeit. Spannend ist, dass das Thema offenbar auch - anders als damals in Deutschland - als Gleichgewichtsstörung für das Kräfteverhältnis von Bauern Bäuerinnen gegenüber den Pflanzenzüchtern wahrgenommen und diskutiert wird. Über eine Kampagne und Öffentlichkeitsarbeit wird versucht, eine ausgewogenen Balance zwischen beiden zu erhalten. Spannend wird da auch werden in wie weit es dem Bündnis gelingt sich in die in Brüssel laufendnen Debatten um die rEvision des Eu-sortenreicht einzuklinken.   www.semonslabiodiversite.com