- Start
- Über Uns
- Aktuell
- Presseerklärungen
- Hintergründe
- Chronik
- Grundsätze
- Beitrittsformular
- Kontakt
- Impressum
- Datenschutz

Aktuell
16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Themen, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, Klima, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme
16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
zum Archiv ->

01.11.2011 10:08 Alter: 12 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 10/11
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 10/11
STV erhöht den Druck
Die Aufbereiter von Saatgut sollen Informationen preisgeben
„Die Pflanzenzüchter pochen gerne auf mehr Rechte als sie eigentlich haben“, sagt Jens Beismann, Anwalt der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und nachbaugesetze (IGN). Das werde wieder einmal deutlich wenn man sich das neueste Infomaterial anschaut, das derzeit von der STV unter Bauern und Aufbereiter gebracht wird. Besonders die Aufbereiter von Saatgut sind im Visier der Saatguttreuhand Verwaltungs GmbH (STV). Offenbar ist der Druck, der auf die Aufbereiter ausgeübt wird erheblich, dabei ist die Rechtslage klar: „Aufbereiter müssen nicht die Sortennamen aufnehmen und sie müssen auch keine Rückstellrproben ziehen“, betont Beismann. Genau das versucht aber der Infoflyer zu suggerieren. Es geht offenbar um Verunsicherung dabei ist der Urteilstext im EuGH-Urteil eindeutig: „Die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 verpflichtet die Aufbereiter jedoch nicht dazu, sich über die Sorte zu informieren, zu der das Saatgut gehört, das sie aufbereiten. Hinsichtlich der Landwirte, bezüglich deren der Sortenschutzinhaber nicht über Anhaltspunkte verfügt, dass der Aufbereiter die betreffende Sorte für sie aufbereitet hat oder aufzubereiten beabsichtigt, besteht die Verpflichtung des Aufbereiters, dem Sortenschutzinhaber die relevanten Informationen zu übermitteln, deshalb nur in den Fällen, in denen die Sorte dem Aufbereiter angegeben wurde oder auf andere Weise bekannt war, wie sich aus Art. 9 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1768/95 ergibt.“ Beismann mutmaßt, so wolle man eben nach und nach die Aufbereiter weich kochen um dann schließlich doch die Daten beisammen zu haben. Von Rückstellproben die genommen werden müssten hat jedenfalls noch kein Gericht gesprochen. Genauso wenig wie es eine Verpflichtung der Aufbereiter gibt Angaben zum Verkauf von Z-Saatgut zu machen, was auch schon von der STV von Aufbereitern gefordert wurde.