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21.04.2021 12:21 Alter: 3 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 3/21

Mittelalte Ähren-Eisen

25 Jahre alte Getreidesorten muss man mit der Lupe suchen


Es gibt immer wieder Bäuerinnen und Bauern, die nach Getreidesorten suchen, die legal ohne Nachbaugebühren nachgebaut werden dürfen. Normalerweise beantragen Züchter einen „Sortenschutz“ für ihre neu gezüchteten Sorten, der regelt, dass Landwirte Nachbaugebühren an sie zahlen müssen. Nach 25 Jahren läuft jedoch der Sortenschutz aus, sodass die Sorten dann „frei“ nachgebaut werden können. Aktuell wird jedoch nur von neun solcher „abgelaufenen“ Sorten Saatgut verkauft. Saatgut darf nur von Sorten mit Sortenzulassung verkauft werden, die in der Sortenliste des Bundessortenamtes aufgelistet sind.

Kurzlebige Züchtung

Aber warum werden diese 25- Jahre „mittelalten“ Sorten mit der Zeit von der Sortenliste gestrichen? Ralf Rößler vom Bundessortenamt in Nossen berichtet: „Die Löschung der Zulassung einer Sorte ist eng an den wirtschaftlichen Erfolg einer Sorte gekoppelt. Die wirtschaftlich bedeutenden Sorten weisen z.T. deutlich mehr als 1.000 ha Vermehrungsfläche auf. Durch die Nutzung modernster Züchtungsmethoden hat sich die Zeit für die Züchtung neuer Sorten mit derzeit 5 – 6 Jahren nahezu halbiert. Dieses hohe Tempo im Züchtungsfortschritt führt wiederum dazu, dass Getreidesorten bereits nach 5- 6 Jahren den Höhepunkt ihrer Marktbedeutung überschritten haben. Die für zugelassene Sorten notwendige Erhaltungszucht ist personal- und kostenaufwendig. Die Konsequenz: Züchter widerrufen bei geringer Nachfrage die Sortenzulassung für diese Sorten und nehmen sie quasi vom Markt.“ Die Regelung, dass Sorten für den Saatgutverkauf alle 10 Jahre zu einem Wiederzulassungsverfahren beim Bundessortenamt angemeldet werden müssen, schießt gewiss auch ältere Sorten raus.

40 Jahre lieben gelernt

Wer sind aber nun die neun Nachbaugebühren-freien Getreidesorten, die immer noch im Handel sind? Warum haben sie immer noch ihre treuen Fans? Bei Weichweizen gibt es drei alte „Elite-Weizen“ (Monopol, Bussard, Capo), die oft zur Verbesserung der Backqualität mit schwächeren Sorten gemischt werden. Ein Landwirt aus dem Süden Sachsen-Anhalts erzählt, weshalb er seit etwa 40 Jahren die Sorte Monopol nachbaut, die unter anderem zu Nudeln in Italien oder fluffigen Burgerbrötchen verarbeitet werde: „Monopol ist vital und kann ertraglich mithalten. Sie toleriert Mehltau, Septoria und Rost. Also die Krankheiten treten auf, aber breiten sich nicht aus. Ich finde es wertvoll, länger mit einer Sorte zu arbeiten, um zu lernen mit ihr umzugehen. Beim Nachbau passt sie sich an den Standort und an den Betriebsleiter an. Pflanzen brauchen Zeit zur Akklimatisierung. Ich glaube, dass die Ertragszuwächse der neuen Sorten nicht durch die Züchtung kommen, sondern durch die Verbesserung der Produktionstechnik.“

Franckenkorn

Bei Dinkel besitzen die Sorten Franckenkorn, Bauländer Spelz und Schwabenkorn keinen Sortenschutz mehr. Trotz seines Alters wird Franckenkorn immer noch auf 554 ha vermehrt und ein Bio-Landwirt aus Hessen berichtet, dass er schon fast 25 Jahre diese Sorte anbaue, da Allergiker sie nachfragen wegen nur schwach ausgeprägten Weizeneigenschaften und sie im Anbau sehr standfest sei. Bei Dinkel würden auch traditionelle Sorten aus der Region nachgefragt. Die Winterroggensorte Amilo und die Sommerroggensorte Ovid sind auch frei von Nachbaugebühren und werden wegen ihrer guten Qualitätseigenschaften geschätzt. Und der letzte Kandidat ist die Sommerbraugerste Steffi, die bereits seit 1989 von Brauereien, v.a. in Bayern und Baden-Württemberg verwendet wird. Nicolai Hilbert-Pack, Berater beim Ökoring Schleswig-Holstein, weiß, dass einige Bio-Bauern interessiert an älteren Dinkel- oder Weizensorten sind, da diese oftmals langstrohiger seien und damit besser Unkraut unterdrücken könnten. Aber auch die heutige Bio-Züchtung verfolge dieses Zuchtziel.

Es gibt noch mehr Sorten

Von den oben genannten neun Getreidesorten ohne Sortenschutz wird noch Saatgut verkauft. Aber natürlich gibt es noch viel mehr Sorten, die frei von Nachbaugebühren sind, aber sie werden nicht mehr verkauft. Alle mindestens 25 Jahre alten Sorten, also die gesamte Sortenliste von 1995, können nun frei nachgebaut werden. Jedoch werden wohl nur sehr wenige Berufskollegen diese Sorten noch auf ihren Feldern haben. Sicher findet man eher in den Sortenlisten der letzten fünf Jahre Sorten, die noch im Umlauf sind. Oder man wagt einen Blick in die Zukunft und informiert sich, welche heute verkauften Sorten in den nächsten Jahren ihren Sortenschutz verlieren. Richtig alte Sorten können zum Beispiel beim VERN in Brandenburg (Verein zur Erhaltung und Rekultivierung von Nutzpflanzen) bezogen werden.

Warnung

Zuletzt noch ein Warnhinweis: Ältere Sorten, die nicht mehr auf der Sortenliste stehen, haben ihre Sortenzulassung zum Saatgutverkauf verloren. Es ist unfair: Warum darf ein 25 Jahre altes Auto gehandelt werden, aber kein Saatgut einer 25 Jahre alten Sorte? Die Saatgut-Treuhand-Verwaltungs GmbH gibt sich auch teilweise verdeckt als Saatgutkäufer aus, um Landwirte auszuspionieren, die verbotenerweise Saatgut verkaufen. Im Gegensatz zu Saatgut darf das Erntegut von Sorten ohne Sortenzulassung jedoch verkauft werden. Eine Liste mit Sorten ohne Sortenschutz kann auf der Webseite der Interessensgemeinschaft gegen Nachbaugebühren (IGN) angeschaut werden.