Weidehaltung gehört in die Zukunft – nicht auf die Streichliste

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für ein Bürokratierückbaugesetz angenommen. Doch neben dem Abbau überflüssiger Bürokratie findet sich darin auch die Streichung von Förderangeboten unter anderem für die Weidehaltung von Milchkühen und des Biotopverbundes sowie die Streichung von Verbraucherschutzregelungen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat nach dem Beschluss bereits Beratungsbedarf dazu für das parlamentarische Verfahren angemeldet. Eine Korrektur des Beschlusses durch den Bundestag fordert auch die grüne Bundestagsabgeordnete Ophelia Nick. Vor dem Beschluss hatten die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der NABU die Bundesregierung noch einmal eindringlich aufgefordert, die Weideprämie nicht zu streichen. Kritik kommt auch vom Deutschen Naturschutzring (DNR).

 „Dass der Bundesminister Alois Rainer den vereinbarten Abbau überflüssiger Bürokratie in seinem Zuständigkeitsbereich konsequent angeht, ist zu begrüßen“, erklärt Franziska Kersten, ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. In seinem Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau gehe es zum Beispiel darum, Doppelmeldungen für den Anbau von Nutzhanf zu vermeiden und ebenso den Datenaustausch zwischen den Bundesländern bei der Berufsanerkennung ausländischer Tierärzte zu ermöglichen. Dies findet die Unterstützung der Fraktion, nicht jedoch die Streichung der Öko‑Regelungen zur Weidehaltung.

„Dass die lange versprochene bundesweite Förderung für die Weidehaltung von Milchkühen sowie die Öko-Regelung zur besseren Biotopvernetzung ersatzlos gestrichen werden sollen, fällt jedoch nicht in den Bereich überflüssiger Bürokratie. Diese Förderungen aus EU-Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik hatte der Bundestag im Jahr 2024 beschlossen. Mit der Union haben wir die Einführung dann um ein Jahr auf das Antragsjahr 2027 verschoben, um den Bundesländern mehr Zeit zur Vorbereitung einzuräumen. Jetzt sollten wir vor allem die Milchviehbetriebe nicht länger warten lassen, sondern ihnen bundesweit die angekündigte gezielte Unterstützung für die tier- und umweltgerechte Weidehaltung auch anbieten“, sagt Franziska Kersten.

AbL: Weideförderung klar priorisieren

Als „agrarpolitische Kapitulation unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus“ hat die AbL im Vorfeld des Kabinettbeschlusses die mit dem Gesetz geplante Streichung der Öko‑Regelungen zur Weidehaltung bezeichnet und das Kabinett zum Verzicht auf die Streichung aufgefordert.

„Die Politik darf nicht weiter streichen, was sie eigentlich stärken wollte. Wir brauchen eine Agrarpolitik, die gestaltet statt abbaut. Die Weidehaltung ist ein zentrales Element einer zukunftsfähigen Landwirtschaft – und gesellschaftlich klar gewünscht. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen Milch und Fleisch von Tieren, die auf der Weide stehen. Wer die Förderung streicht, handelt gegen die Erwartungen der Bevölkerung und gegen die Betriebe, die mit erheblichem Mehraufwand Weidehaltung ermöglichen", erklärt AbL-Weidehalterin Kirsten Wosnitza. Die AbL erinnert daran, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zugesagt hat, Weidehaltung auszubauen und Einkommensanreize für Klima‑, Umwelt‑ und Tierwohlleistungen zu schaffen. Die geplante Streichung widerspreche diesen Zusagen fundamental.

„Viele Betriebe haben seit 2024 auf die angekündigten Mittel vertraut. Sie wurden hingehalten – und sollen nun erneut leer ausgehen. Das ist das Gegenteil der versprochenen Planungssicherheit“, so Kirsten Wosnitza. Weidehaltung leiste nachweislich einen wichtigen Beitrag zu Tierwohl, Landschaftspflege und regionaler Wertschöpfung, stehe aber vielerorts wirtschaftlich unter Druck. „Auch aufgrund der schwierigen Situation auf dem Milchmarkt und sich weiter zuspitzende Markt­konzentration braucht es jetzt eine klare politische Perspektive. Weidehaltung ist kein Randthema, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag. Die Politik muss jetzt zeigen, dass sie es ernst meint – mit Tierwohl, mit Landschaftspflege und mit den Betrieben, die diese Leistungen täglich erbringen", fordert Wosnitza von der Bundesregierung.

Für die GAP‑Förderperiode ab 2028 muss nach Ansicht der AbL die bundesweite Weideförderung zu den klar priorisierten Maßnahmen gehören. Die nächste Förderperiode biete die Chance, die Weidehaltung als wichtige Säule einer klima‑, tierwohl‑ und landschaftswirksamen Agrarpolitik auszubauen. Die AbL forderte das Bundeskabinett vor dem Beschluss daher auf, die geplante Streichung zu stoppen und eine dauerhafte, attraktive und praxistaugliche Förderung der Weidehaltung zu verankern – in der laufenden GAP‑Periode und ab 2028 - eine Forderung, die weiterhin gilt.

NABU: „Bundesregierung muss Wort halten“

Vor der Kabinettssitzung forderte auch der NABU die Bundesregierung auf, die geplante Streichung der zusätzlichen Öko-Regelungen zur Förderung der Weidehaltung und des für den NABU auch bedeutsamen Biotobverbundes in der laufenden Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abzulehnen. Aus Sicht des NABU setzt die Streichung ein vollkommen falsches Signal an die Betriebe, die bereits heute viel für den Umwelt- und Klimaschutz tun. Eine Umsetzung würde ihr Vertrauen in die Agrarpolitik weiter beschädigen und die gesellschaftliche Legitimation der GAP abermals in Frage stellen, so der NABU vor dem Beschluss.
„Längst ist klar, dass bei den Öko-Regelungen ein Angebot für klassische Grünlandbetriebe fehlt, obwohl gerade die Grünlandwirtschaft und die Weidehaltung sehr viel fürs Gemeinwohl leistet. Die 2024 gesetzlich verankerte Weideprämie jetzt wieder zurückzuziehen wäre Wort- und Vertrauensbruch“, sagt NABU-Agrarexperte Phillip Brändle. „Wer freiwilliges Engagement für Natur, Klima und Umwelt fördern will, muss dafür verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Die geplante Streichung ist das Gegenteil.“
Für den NABU besonders widersprüchlich: Die Antragszahlen der Öko-Regelungen zeigen deutlich, dass diese in der Praxis zunehmend gut angenommen werden: Seit ihrer Einführung im Jahr 2023 werden sie von Jahr zu Jahr vermehrt nachgefragt. Im vergangenen Jahr wurden sämtliche Mittel abgerufen. Für 2026 zeichnet sich eine gesteigerte Nachfrage ab. So ist etwa in Mecklenburg-Vorpommern die beantragte Fläche im Rahmen der Öko-Regelungen im Vergleich zum Vorjahr bereits um mehr als 170.000 Hektar auf knapp 1,14 Millionen Hektar gestiegen.
„Die hohen Antragszahlen zeigen: Die Öko-Regelungen sind für viele Betriebe inzwischen zu einem echten Einkommensfaktor geworden. Und: Viele Landwirtinnen und Landwirte tun gerne mehr für Artenvielfalt, Klimaschutz und den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, wenn die politischen Rahmenbedingungen stimmen“, so Brändle. „Statt erfolgreiche Instrumente wie die Öko-Regelungen zu schwächen, muss die Bundesregierung sie weiterentwickeln und ausbauen.“

DNR: Streichung widerspricht Zusagen der Koalition

Ähnlich wie der NABU kritisiert auch der DNR die Streichung der Förderung von Weidetierhaltung und Biotopvernetzung. „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag mehr Anreize für Klima-, Umwelt- und Tierschutzleistungen versprochen. Jetzt will sie unter dem fadenscheinigen Vorwand des Bürokratieabbaus ausgerechnet zwei freiwillige Maßnahmen zur Förderung von Weidehaltung und zur Biotopvernetzung streichen. Die Rücknahme der bereits gesetzlich verankerten Öko-Regelungen widerspricht klar den Zusagen der Koalition und dem breiten Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft“, kommentiert (GAP). Björn Pasemann, Koordinator für Naturschutz und Agrarpolitik beim DNR. Gerade in der Debatte über die künftige EU-Agrarförderung nach 2027 sende dies „ein fatales Signal an die landwirtschaftlichen Betriebe, die bereits heute Verantwortung für Umwelt, Natur und Tierschutz übernehmen.“ Statt bereits zugesagte Fördermaßnahmen wieder abzuschaffen, müsse die Bundesregierung und insbesondere Agrarminister Alois Rainer Wort halten und die Honorierung von Umweltleistungen konsequent ausbauen: in der laufenden Förderperiode und erst recht bei der anstehenden GAP-Reform. „Dazu gehört, die versprochenen Öko-Regelungen wie geplant umzusetzen und sich in den laufenden Verhandlungen zur GAP-Reform für ein verbindliches Mindestbudget für Umweltmaßnahmen einzusetzen“, fordert Pasemann.  

Nick: Bundestag soll Streichung korrigieren

„Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung“ hat die Bundesregierung nach Ansicht der Sprecherin für Landwirtschaftspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, Ophelia Nick, Betrieben wichtige Perspektiven genommen und Anreize für eine nachhaltige Landwirtschaft geschwächt.„Besonders problematisch ist die erneute Planungsunsicherheit. Viele Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter haben seit Jahren mit der angekündigten Förderung gerechnet. Erst wurde die Einführung verschoben, nun soll sie offenbar ganz gestrichen werden. Das steht im klaren Widerspruch zu den ständigen Bekenntnissen der Bundesregierung, mehr Verlässlichkeit für die Landwirtschaft schaffen zu wollen“, so Nick.

Auch der Koalitionsvertrag spreche eine andere Sprache. Dort kündige die Bundesregierung an, freiwillige Förderangebote für Umwelt, Klima und Tierwohl auszubauen und die Weidetierhaltung gezielt zu unterstützen. Wer gleichzeitig beschlossene Förderinstrumente abschafft und keine neuen einführt, werde diesem Anspruch nicht gerecht. Mit ihrem Beschluss ziehe die Bundesregierung den betroffenen Betrieben nun den Boden unter den Füßen weg. „Der Bundestag sollte diese Streichung im parlamentarischen Verfahren korrigieren“, erklärt Nick.