07.10.2008 08:52 Alter: 16 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 9/08

Organisiertes Gruseln

STV im Kampf gegen den Schwarzhandel mit Saatgut


„Fehlendes Rechtsbewusstsein für geistiges Eigentum“ habe man bei den Bäuerinnen und Bauern immer wieder feststellen müssen, konstatierte die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), die neben ihrer Tätigkeit als Nachbaugebühreneinzugszentrale auch noch gegen den Schwarzhandel mit landwirtschaftlichen Produkten kämpft. Dies soll nun durch bestimmte Klarstellungen im allgemeinen Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums erheblich einfacher werden. Denn das Gesetz, was wohl vornehmlich auf Produktpiraten in Fernost zielt, lasse nun auch eine noch weitreichendere Verfolgung landwirtschaftlicher Täter zu. Das es hier Bedarf gibt, belegt die STV in einer Presseerklärung mit einem Beispiel: man habe „im Zuge bundesweiter Routinekontrollen einen organisierten Schwarzhandel aufdecken können. In einem beispiellosen Fall in Hessen habe ein Landwirt ein Lager angemietet und gemeinsam mit weiteren Landwirten Erntegut unerlaubt zu Saatzwecken gehandelt.“ Zu dem Fall befragt hört man aus dem Hause der STV, das noch ein Strafverfahren laufe und man deshalb keine Auskunft geben könne. Recherchiert man in Hessen, stößt man problemlos auf Details des vermeintlich organisierten Verbrechens. Schließlich hatte das Ganze angefangen mit einer verbrecherischen aber wenig verschleiernden Kleinanzeige im Hessenbauer, dem landwirtschaftlichen Wochenblatt. Jemand bot hier ganz offen „1 bis 100 Tonnen Saatbraugerste, 1. Absaat, gebeizt oder ungebeizt an.“ Da war es für die STV keine große investigative Meisterleistung den offensichtlich Unwissentlichen hochzunehmen. Er spricht von einer Dummheit seinerseits, die ihn nun teuer zu stehen kommt. Tausende Euro Schadenersatz für die ihnen zu entgehen drohenden Lizenzgebühren der maximal angebotenen 100 Tonnen (der Bauer hat außer die eine Tonne an den STV-Testkäufer nichts von seiner wegen zu viel Rohprotein nicht konsumfähigen Ware verkauft) musste er schon abdrücken. Bei Nachzahlung von Nachbaugebühren für 4 oder 5 Vegetationsperioden, wurde ihm von einem freundlichen STV-Mitarbeiter in Aussicht gestellt man würde sich kulant zeigen, wenn er bereit wäre denjenigen zu benennen, der ihm die Aufbereitungsanlage zur Verfügung gestellt habe. Als er sich weigerte andere mit in die Sache reinzuziehen, konnte ihm die STV finanziell auch nicht entgegenkommen. Im Gegenteil sie strengte ein Klageverfahren gegen ihn an, weil er zudem auch noch mit Komplizen Weizen gehandelt haben soll. Er streitet Weizenhandel wie auch gemeinschaftliches Handeln ab. Die STV stellt es in ihrer Pressemitteilung schon als Tatsache dar. Wie das Verfahren ausgeht ist noch offen, klar ist aber, dass die STV mit aller Härte gegen das mangelnde Rechtsbewusstsein unter Bäuerinnen und Bauern vorgeht.

Eigentlich Einfach

Das Ende der Rahmenreglung in Sachen Nachbaugebühren lässt eine klare Linie übrig. In freundlich, jovialem Ton meldete sich der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) jüngst per Post bei den Bäuerinnen und Bauern. „Unsere meist mittelständischen Pflanzenzüchter in Deutschland wollen Sie mit stets verbesserten Sorten und hochwertigem Saatgut unterstützen.“ Z-Lizenen auf Saatgut trügen dazu bei, damit das auch zukünftig so bleiben könne. „Aber auch alle nachbauenden Landwirte müssen solidarisch den Züchtungsfortschritt mitfinanzieren.“ Man habe die Rahmenregelung mit dem deutschen Bauernverband nun aufgekündigt, da „immer weniger Landwirte das System angenommen und sich damit der Finanzierung entzogen haben.“ Man arbeite aber bereits an einem vereinfachten, gerechten, flächendeckenden und transparenten System zur künftigen Erhebung der Nachbaugebühren. Leider arbeitet man wieder ohne die Betroffenen mit einzubeziehen, Bäuerinnen und Bauern wurden jedenfalls von den Pflanzenzüchtern noch nicht um ihre Meinung gefragt. Der bayerische Bauernverband diskutierte mit Vertretern verschiedener Erzeugerzusammenschlüsse darüber, wie man weiter verfahren sollte. Das Ergebnis war eindeutig: man solle erst einmal abwarten, wie sich nun die Veranlagung nach dem gesetzlichen Verfahren unter Anwendung der von der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) erstrittenen Gerichtsurteile auswirkt. Offenbar gibt da noch weit verbreitete Unsicherheiten, wer nun was an die Züchter vermelden muss. Nicht gerade zur Aufklärung trägt ein vierseitiges Papier des deutschen Bauernverbandes bei, was den Sachverhalt ziemlich kompliziert darstellt. Dabei ist es eigentlich ganz einfach: nur wenn die Züchter dem Bauern konkreten Anhaltspunkte wie den Sortennamen vorlegen, muss man zur Verwendung dieser Sorte im Betrieb für den in Rede stehenden Erhebungszeitraum Auskunft geben. Pauschale Fragen und Fragebögen kann man getrost ignorieren und sich bei Fragen immer auch an die IGN wenden.