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12.01.2008 09:44 Alter: 16 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

Kampagne für den Sortenschutz

Pflanzenzüchter drängen nach wie vor auf Änderung des Sortenschutzgesetzes


Die Briefe fangen ganz individuell an, beschreiben die Erfolgsgeschichte des jeweiligen Absenders – eines erfolgreichen deutschen Pflanzenzüchtungsunternehmens. Dann kommt die eine oder andere Erklärung dazu, warum die erfolgreiche Arbeit des Unternehmens an innovativen Produkten – neuen Pflanzensorten – eine teure Angelegenheit ist, die nur über eine Nachbaugebühr zu finanzieren ist. Und damit ist der Kern des Anschreibens erreicht, nun wird im erst noch so individuellen Brief mit Textbausteinen gearbeitet, etwa so: „Aufgrund von Lücken im geltenden Gesetz, das ein nicht mehr zeitgemäßes, außerordentlich bürokratisches Erhebungsverfahren verlangt, zahlen jedoch immer weniger Landwirte Nachbaugebühren. Durch diese eklatante negative Entwicklung werden gesetzeskonform handelnde Landwirte gegenüber Nachbau betreibenden deutlich benachteiligt, und die für weitere Forschung und Entwicklung benötigten Einnahmen der Züchter sinken.“ Mit sachlichen Fehlern – das geltende Gesetz „verlangt“ durchaus nicht nur das eine, bislang angewendete Erhebungsverfahren und Nachbau zu betreiben ist natürlich gesetzeskonform – soll der Text Stimmung machen für die Neuregelung des Nachbauparagraphen im Sortenschutzgesetz. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte wahrscheinlich in enger Zusammenarbeit mit den Pflanzenzüchtern einen Entwurf für ein neues Sortenschutzgesetz erarbeitet, was den Nachbaugebühreneinzug über die Aufbereiter von Saatgut und die Kartoffelabpacker vorsieht. Die Pflanzenzüchter werben nun, nachdem alle übrigen beteiligten Interessenverbände den Entwurf abgelehnt haben, für diesen Vorschlag unter anderem mit jenen beschriebenen Briefen. Adressaten sind die Bundestagsabgeordneten des Agrarausschusses und ihre Stellvertreter dort. Sie sollen sich dafür stark machen, das der Gesetzentwurf aus dem Ministerium durchgesetzt wird. Die Antwort der SPD-Abgeordneten ist auch gemeinschaftlich abgestimmt und sehr deutlich: „Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wurde dieser Gesetzentwurf zwischenzeitlich durch Minister Seehofer persönlich zurückgezogen, nachdem sich sowohl die SPD-Fraktion also auch die CDU/CSU-Fraktion gegen eine neue Regelung ausgesprochen hatten. ... Ich setze nun darauf, dass die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung im Rahmen des geltenden Rechts herbeiführen und halte daher eine Änderung der gegenwärtigen Nachbauregelung für nicht erforderlich.“ Kampagne für Sortenschutz Dass sich der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) damit zufrieden geben wird, ist unwahrscheinlich. Sie setzen auf die aus ihrer Sicht bestechende Idee, über die Flaschenhälse zu kassieren. Und sie setzen auch darauf, das sie mit ihrer neuen Art aus der Erhebung der Nachbaugebühren eine Kampagne zum Sortenschutz zu machen, in der Politik offene Türen einlaufen. So kommentieren sie die geplante Steigerung des Einsatzes von Biokraftstoffen von Bundesumweltminister Gabriel und Bundeslandwirtschaftsminister Seehofer mit der Frage: „Biokraftstoffe vor der Sackgasse, Fehlender Sortenschutz gefährdet Produktivitätsfortschritt in der Landwirtschaft.“ Und auch nicht umsonst zieht der BDP immer wieder Vergleiche zu anderen Branchen (Unterhaltungsindustrie, Rundfunk- und Fernsehgebühren) in denen Produktpiraterie geächtet und der Schutz geistigen Eigentums ihrer Meinung nach offenbar als viel schützenswerter von der Politik angesehen wird, als im Bereich des Sortenschutzes. Aber sind denn Bauern, die unter Umständen schon seit Jahren Sorten durch eigenen Nachbau weiterentwickeln, Produktpiraten und Raubkopierer? Für den BDP (anders als beispielsweise in der „alternativen“ Pflanzenzüchterszene) gibt es dieser Stelle offenbar nur schwarz oder weiß, keine Graustufen dazwischen. Dazu passt, dass der von ihnen beauftragte Agrarwissenschaftler Harald von Witzke von der Humboldt-Universität in Berlin in seiner Untersuchung zum „Ökonomischen Wert der Nachbaugebühren für Saatgut in der deutschen Landwirtschaft“ zu folgendem Schluss kommt: Im Sinne der Bauern und Pflanzenzüchter ist es, wenn die Nachbaugebühren so genauso hoch sind, wie die Z-Lizenzgebühren. Denn dann ist der Anreiz zur Neuentwicklung von Sorten bei den Züchtern am größten, das heißt es gibt den größten Züchtungsfortschritt und das bedeutet wiederum auch für die Landwirte den maximalen betriebswirtschaftlichen Ertrag. Ja, wenn die Welt so einfach wäre...