Aktuell

16.06.2023 09:44

Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?

AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Themen, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, Klima, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme
16.05.2023 08:05

Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
28.04.2023 20:51

Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
zum Archiv ->

ABL eV.

Hier geht es zur Homepage

abl-ev.de

Bauernstimme

Hier geht es zu unserem

ABL-Verlag

25.09.2015 11:18 Alter: 9 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 9/15

Nun gibt es eine Fristsetzung

Trotzdem müssen Züchter sortenspezifisch zum Nachbau anfragen


Es deutete sich ja schon an, dass der Europäische Gerichtshofes (EuGH) diesmal nicht der Argumentation der IG Nachbau und den Bauern und Bäuerinnen folgen würde nachdem der Generalanwalt seinen Schlussantrag formuliert hatte. Meist folgen ihm die Luxemburger Richter. Er hatte also dargelegt, dass er die Interessen der Pflanzenzüchter in Sachen Nachbaugebühren für kaum durchsetzbar halte, wenn es nicht eine Frist gebe, in der die Bauern und Bäuerinnen spätestens Nachbaugebühren zahlen sollten. Bei dieser Frist hielt er ein Wirtschaftsjahr für angemessen. Ähnliche Stellungnahmen hatten die EU-Kommission und die niederländische Regierung abgeben, die spanische Regierung lehnte eine Fristsetzung ab und folgte damit der Argumentationslinie der IG Nachbau und ihren Anwälten.

Schadensersatz oder nicht?

Das Mannheimer Landgericht hatte in einem laufenden Verfahren genau diese Fragen: sollte es eine Frist geben und wenn ja welche im Zusammenhang mit der Zahlung von Nachbaugebühren dem Europäischischen Gerichtshof (EUGH) vorgelegt. Die Luxemburger Richter sahen es nicht als angemessen an, dass die Bauern und Bäuerinnen schon vor der Aussaat von Erntegut den Züchtern zur unaufgeforderten Zahlung von Nachbaugeühren verplichtet sind, wohl aber danach. Gleichzeitig sollte man aber bedenken, dass eigentlich nicht die ganze Rechtsprechung der vergangenen Jahre ausgehebelt werden darf. Das heißt, die Pflanzenzüchter sind nach wie vor verpflichtet, sortenspezifische Anhaltspunkte vorzulegen, nur dann können sie Nachbaugebühren abfragen und könnten, falls diese nicht in der ein Jahresfrist gezahlt wurden, Schadensersatz aufgrund einer Sortenschutzverletzung geltend machen. Das ist eine unschöne Verschiebung der Anspruchsmöglichkeiten zu Gunsten der Züchter, sollte aber trotzdem nun nicht jeden Bauern und jede Bäuerin dazu verleiten, unaufgefordert zu zahlen. Wie gesagt, die Rechtsprechung, dass die Pflanzenzüchter nicht pauschal sondern mit sortenschpezifischne Anhaltspunkten anfragen müssen behält ihre Gültigkeit. Umso wichtiger wird es nun, Aufbereitern nicht den Sortennamen zu nennen, wenn das eigne Getreide dort zur Reinigung ist. Die Frage, ob der Aufbereiter womöglich aufgrund der Saatgutaufzeichnungsverordenung – welche eigentlich nicht im Sortenschutzbereich angesiedelt ist – verhandelt der Bundesgerichtshof dieser Tage. Es bleibt also spannend.