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Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Claudia Schievelbein aus Bauernstimme Juni 2024
Partnerschaftlichen Umgang einfordern!
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Erkundigungspflicht des Landhandels bei der Annahme der Getreideernte hinsichtlich einer sortenschutzrechtlichen Unbedenklichkeit schlägt hohe Wellen. Es rumort nicht nur unter Bauern und Bäuerinnen, sondern auch unter den Landhändlern, genossenschaftlich wie privatwirtschaftlich. Ihre Dachverbandsorganisationen haben Mustererklärungen vorgelegt, in denen von den Bauern und Bäuerinnen nicht nur verlangt wird, dass sie mit ihrer Unterschrift bestätigen sollen, dass sie keine sortenschutzrechtlichen Verletzungen begangen haben, sondern ihnen auch unter anderem gleich mit Vertragsstrafen gedroht wird. Das ist allerdings in der Händlerszene wie auch unter ihren eigenen Juristen höchst umstritten. Jens Beismann, Anwalt der IG Nachbau, vertritt die Einschätzung, dass das BGH-Urteil solche drakonischen Maßnahmen und insgesamt alles jenseits der dort benannten, aber nicht näher erläuterten Erkundigungspflicht überhaupt nicht hergibt. Deshalb rät die IG Nachbau dazu, diese weitreichenden, derzeit sich an den Dachverbandsempfehlungen orientierenden Händlererklärungen nicht zu unterschreiben und mit den Händlern vor Ort ins Gespräch zu kommen. Bauern und Bäuerinnen sind immer noch Kunden und sollten einen partnerschaftlichen Umgang jenseits von Strafandrohungen und Abnahmeverweigerung einfordern!