25.06.2024 09:25 Alter: 137 days
Kategorie: ABL e.V., Presse, Presse Verteiler, IG Nachbau, Aktuelles, Presseerklärung

Vernunft statt Brechstange

Landwirte fordern BDP und STV bei Umsetzung des BGH-Ernteurteils zum Einlenken auf


Georg Janßen, Geschäftsführer der IG Nachbau, erklärt zu dem nach wie vor heftigen Streit um die Umsetzung des BGH-Ernteurteils:

„Angedrohte Vertragsstrafen, die Annahmeverweigerung des Ernteguts und vielfache Klageverfahren gegen Landwirte sind nicht zu akzeptieren. Wer die seit Wochen tobende Auseinandersetzung zwischen dem Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und seinem Inkassounternehmen Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) auf der einen Seite und Agrarhandelsunternehmen sowie Landwirten auf der anderen Seite ernsthaft vor der unmittelbar bevorstehenden Getreideernte beenden will, muss auf Vernunft setzen. Konkret fordern die IG Nachbau und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. den BDP und die STV auf, die Erkundigungspflicht durch den Agrarhandel bei der jetzigen Ernte auszusetzen. Wir erneuern unseren Aufruf, dass sich alle Beteiligten nach der Ernte zusammensetzen, um eine praktikable Lösung des Streits zu finden, mit der sowohl die Agrarhandelsunternehmen als auch die Landwirte gut klarkommen können,“

Janßen weiter:

„Es ist schon genug Verwirrung und Chaos angerichtet worden, weil jetzt inhaltlich völlig unterschiedliche Lieferantenerklärungen bundesweit im Umlauf sind. Erst die Einleitung von kartellrechtlichen Schritten seitens der IG Nachbau und der AbL gegenüber eines der größten Agrarhandelshäuser in Deutschland, hat Teile der Agrarbranche bewegt, sich lediglich die sortenschutzrechtlichen Verpflichtungen bestätigen zu lassen und auf Androhungen zu verzichten. Wir warnen davor, Landwirte mit vollen Ernteanhängern aufgrund des ungeklärten Streits abzuweisen. Wer weiter wie BDP und STV auf die Brechstange statt auf eine faire Partnerschaft setzt, der kann fest mit unserem Widerstand rechnen.“

Hintergrund:
Der BGH hat im November 2023 eine Erkundigungspflicht des Agrarhan¬dels bei Annahme von Erntegut geurteilt – wie weitgehend die Erkundigungspflicht gehen soll, dazu haben sich die BGH-Richter nicht geäußert. BDP und STV wollen das Urteil ausnutzen, um den Agrarhandel zu zwingen, sehr weitgehende Erkundigungen über den An- und Nachbau von Ackerfrüchten einzuholen und mit rechtswidrigen Vertragsstrafen gegen die Landwirte den Druck zu erhöhen.    

Kontakt:
Georg Janßen, Geschäftsführer IG Nachbau
Tel.: 0170-4964684, Mail: janssen@ig-nachbau.de
Web: www.ig-nachbau.de

Rechtsanwalt Jens Beismann, Experte im Sortenschutzrecht
Tel.: 0511-2288630

Rechtsanwalt Dr. Kim Künstner, Experte im Kartellrecht und AgrarOLkG
Tel.: 069-90026871