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Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Erkundigungspflicht des Landhandels bei der Annahme der...
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STV und Pflanzenzüchter auf Konfrontationskurs
BGH-Urteil wird als Druckmittel gegen Landhandel und Bauern sehr weitreichend ausgelegt
Kategorie: ABL e.V., Presse, Presse Verteiler, IG Nachbau, Presseerklärung
Setzen Pflanzenzüchter auf Konfrontation gegenüber den Bäuerinnen und Bauern?
IG Nachbau weist Pläne der Züchter und der Saatgut-Treuhand zurück
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von November 2023 gegen einen Landhändler berichten landwirtschaftliche Medien, dass der Landhandel Überprüfungen der Herkunft beim Ankauf von Getreide vornehmen soll. Der Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und das Inkassounternehmen Saatguttreuhandverwaltungs GmbH (STV) führen zu diesem Zweck Gespräche mit dem Deutschen Raiffeisenverband. BDP und STV haben aktuell eine Registrierungspflicht aller Landwirte vorgeschlagen, die zertifiziertes Saatgut verwenden. Sie wollen, dass die Landwirte zu diesem Zweck alle ihre Saatgut-Kaufbelege sowie den gesamten Anbauumfang verschiedener Fruchtarten offenlegen müssen. Das soll durch die STV geprüft werden, die dann anschließend eine Bescheinigung ausstellt, die die Landwirte von weiteren Rechtsansprüchen der Züchter freistellt.
Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau, kommentiert:
„Diese Pläne von BDP und STV haben überhaupt keine gesetzliche Grundlage. Sie sind auch durch das BGH-Urteil nicht gedeckt. Die angedeutete Freistellung von weiteren Rechts-ansprüchen seitens der Züchter ist lediglich eine durchsichtige und klebrige Leimspur, um die Ausforschung der Landwirte über ihren An- und Nachbau (Wiederaussaat der eigenen Ernte) von Ackerfrüchten zu intensivieren. Dahinter steht die Absicht, die Pflichten sowie die Abhängigkeiten der Landwirte von der Saatgutindustrie deutlich auszuweiten. Das soll laut Ansage der STV auch dadurch erreicht werden, dass die Landwirte ihre Nachbauerklärung ab 2025 nur noch digital durchführen sollen. Die Interessengemeinschaft Nachbau ruft schon jetzt alle Berufskollegen dazu auf, diesem Verfahren nicht zuzustimmen."
Georg Janßen kommentiert weiter:
"Die Raiffeisengenossenschaften sowie der Bundesverband Agrarhandel sollten sich die Frage stellen, was ihnen die Kundenbeziehungen zu uns Bäuerinnen und Bauern noch wert sind. Wir fordern sie im Namen unserer bäuerlichen Mitglieder auf, sich nicht zum verlängerten Arm und zum Durchsetzungsgehilfen des BDP und der STV zu machen. Wir rufen die Berufskolleginnen und Kollegen auf, den Plänen von BDP und STV eine deutliche Absage zu erteilen.“
Kontakt für die Presse
Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer IG Nachbau
Mobil: 0170 – 4964684
Weitere Informationen:
- Rechtsanwalt Jens Beismann in Hannover, Telefon: 0511-228863-0. Herr Beismann hat die Landwirte in der IG Nachbau in zahlreichen Gerichtsverfahren erfolgreich vertreten.
- Die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren wurde am Rande einer Bundesversammlung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. 1998 gegründet. Sie führt seitdem gegenüber dem BDP und der STV die politische und rechtliche Auseinandersetzung um das freie Recht auf Nachbau von Saat- und Pflanzgut. In zahlreichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg konnte die IG Nachbau die Stärkung der bäuerlichen Rechte erreichen. Mehr Informationen: www.ig-nachbau.de.