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Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?

AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


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Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


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01.06.2004 09:05 Alter: 20 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

Heute Nachbaugebühren, morgen Patentlizenzen und Schadensersatz

Wird die Biopatentrichtlinie verabschiedet wie geplant, geraten Bauern in neue Abhängigkeiten


Wahrscheinlich war es der Ruin seines Hofes. 780.000 US-Dollar sind schließlich eine Menge Geld für einen einzelnen Farmer. Zahlen musste er diese Summe als Schadensersatz an den Saatgut- und Chemie-Konzern Monsanto, mit dem er zuvor einen Vertrag geschlossen hatte, der aus Sicht der Konzernstrategen kaum Wünsche offen lässt. Dort heißt es unter anderem: „In dem Falle, dass der Landwirt entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Lizenzbeschränkung Samen zurückhält, verkauft oder erwirbt, ... stimmt der Landwirt zu, Schadensersatz in Höhe der Bruttoeinnahmen für Samen und Fasern zu leisten, welche als Resultat der Verletzung der Lizenzrechte an solchen Feldfrüchten erzielt werden. ... Der Landwirt willigt ein, dass Monsanto folgendes prüfen kann: Anbauberichte der zuständigen Landwirtschaftskammer einschließlich des Formulars 578 und korrespondierenden Luftbildern, Dokumente der Riskobewertungsbehörde, und Belege für Bestellungen von Samen und Chemikalien. Der Landwirt verpflichtet sich, in der Aufklärung jeglicher Diskrepanzen die bei Prüfungen auftauchen, behilflich zu sein.“ Jener US-Farmer hatte Monsantos genmanipulierte Round-up-Ready-Sojabohnen nachgebaut und war durch Konzern-Spitzel oder nachbarschaftliche Denunzianten verpfiffen worden. Bei dieser Geschichte wird sich der eine oder andere an den Nachbaugebührenkonflikt bei uns erinnert fühlen – mit dem Unterschied, dass es nicht um hunderttausende US-Dollar und nicht um genmanipulierte Sojabohnen geht, sondern um hunderte bis tausende Euro und konventionellen Weizen oder Kartoffeln. Der Blick über den Atlantik ist aber auch ein Blick in die Zukunft. Heute führen uns die Nachbaugebühren vor, was morgen Patente auf Pflanzen mit sich bringen. Und fern sind sie nicht mehr, ginge es nach der Bundesregierung, so würde eine nationale Biopatentrichtlinie, die obige US-Szenarien eher heute als morgen bei uns Realität werden lässt, noch vor der Sommerpause verabschiedet. Dieses Gesetzeswerk wäre die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie, die - schon seit Jahren auf dem Tisch - sehr umstritten einen sehr weiten Rechtsrahmen für die Patentierung von Leben steckt. Greenpeace hatte deshalb immer wieder gefordert, die Bundesregierung solle die Richtlinie nicht umsetzen und auf eine Neuverhandlung der EU-Grundlage drängen. Außerdem wäre es durchaus möglich gewesen, so Greenpeace-Patentexperte Christoph Then, innerhalb der laschen EU-Richtlinie eine strenge nationale Umsetzung durchzuziehen und die EU-Kommission damit zu konfrontieren. Einen entsprechenden Weg wird wohl Frankreich beschreiten. Weder zu dem Einen noch zum Anderen konnte sich die Bundesregierung durchringen und wird unter Umständen nun eine Biopatentrichtlinie durchwinken, die Patenten auf Leben bei uns endgültig Tür und Tor öffnet. Trotzdem ein Landwirteprivileg darin auftaucht, wird es faktisch durch mögliche Knebelverträge der Patentinhaber ausgehebelt. Zumal durch die Konzentrationsprozesse im Agrarchemie- und Pflanzenzüchtungsbereich, Sortenschutz- und Patentinhaber zunehmend eins sind. Dazu schreibt Greenpeace in einer neuen Dokumentation zu den wahren Kosten der Genpatente: „Diese Konzerne kontrollieren in großem Umfang den Zugang zu Saatgut generell, unabhängig davon, ob Gentechnik im Spiel war, ob es neu gezüchtet oder schon vor Jahren einfach eingesammelt wurde. Was diese Firmen in ihren Genbanken angesammelt haben oder in den Zuchtgärten vermehren, wird der Allgemeinheit entzogen und erst auf den Markt gebracht, wenn patentgeschützte Gene eingebaut wurden und der Anbau, die Vermehrung und Ernte des Saatgutes durch Exklusivrechte kontrolliert werden können.“ Dass die kritische Einflussnahme schwierig ist, wenn Patente erst einmal Gang und Gäbe sind, haben immer wieder die Widerspruchs-Verhandlungen vor dem Europäischen Patentamt gezeigt. Mitte Juni steht wieder eine an: gegen das Patent der Firma Bayer CropScience auf herbizitresistente Pflanzen (Liberty Link bzw. Basta) wurde Widerspruch eingelegt, da sich das Patent eindeutig und damit widerrechtlich auf bestimmte Pflanzensorten und nicht allgemein auf Pflanzenmaterial bezieht. Trotzdem wird erwartet, dass Bayer aufgrund des rechtlich weiten Feldes mit seiner Begründung durchkommt und das Patent bestehen bleibt.

„Ausnahme vom Kartellverbot“

Bundesgerichtshof lehnt kartellrechtliche Bedenken gegen die STV ab

Der Alleinvertretung der Pflanzenzüchter-Interessen durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun den kartellrechtlichen Segen erteilt. In seinem Urteil vom 11. Mai entschied er, dass „in der gesetzlichen Regelung über die Nachbauvergütung eine Ausnahme vom Kartellverbot liege. ... Alles sei auf eine kollektive Wahrnehmung dieser Rechte ausgerichtet“, so heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtes. Damit wischte es nicht nur die Kritik der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze sowie die von ihr vertretenen beklagten Bauern von Tisch, sondern ging auch nicht auf die Bedenken, die das Bundeskartellamtes gehegt hatte, ein. Die STV darf also nun offiziell die Interessen der Pflanzenzüchter vertreten, Ausforschung betreiben darf sie deswegen aber noch lange nicht. Auch die Fragen rund um die eigentlichen Nachbaugebühren sind damit nicht beantwortet, am 6. Juli verhandelt der BGH dazu. Aufgrund des BGH-Urteils forderte der Bunderverband Deutscher Pflanzenzüchter die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) auf, ihren Widerstand aufzugeben. Die Züchter ändern sich allerdings nicht, erneut überziehen ihre Anwälte derzeit das Land mit Drohschreiben. Weitere Infos dazu wie gehabt bei der IGN, Tel.: 04131 407757