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16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
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25.03.2004 09:01 Alter: 20 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Bewegung beim Nachbarn
In den Niederlanden kommt das pauschale Auskunftsersuchen auf den Prüfstand
Im Land der Tulpen wird es vorgemacht. Man geht offenbar in den Niederlanden mit dem Thema Nachbauauskunft und Nachbaugebühren offener und flexibler um als in Deutschland. Während hier bei uns Bauernverband und Pflanzenzüchter das Resistenzgen gegen jegliche ernsthafte Veränderungen am System des Gebühreneintreibens durch die Saatgut-Treuhand Verwaltungs GmbH (STV) in sich tragen, wird in Holland mal eben alles in Frage gestellt. So beiläufig als berichte man von der diesjährigen Weihnachtsfeier, teilte das dortige Pendant zur STV, die „Productschap Granen, Zaden und Peulvruchten“ dem Ackerbauverband NAV in einem Brief mit, dass man das Einkassieren der Nachbaugebühren für Getreide nun einstellen werde. Zuvor hatten sich nämlich der niederländische Verband der Pflanzenzüchter und der Bauernverband mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Auskunftspflicht auseinandersetzt. Die Richter hatten ja entschieden, das dem pauschalen Auskunftsersuchen der Züchter, das auch in Holland bislang für das Eintreiben von Nachbaugebühren für Getreidesorten übliche Praxis war, nicht nachgegeben werden muss. Nur wenn ein Sortenschutzinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür vorlegen kann, dass ein Bauer dessen Sorte einsetzt, muss dieser ihm Auskunft geben. Nach dem Studium dieses Urteilsspruches also hatten Bauernverband und Züchter in den Niederlanden festgestellt, dass man die Nachbaugebühren nicht weiterhin in der bisherigen Art und Weise kassieren kann. Der Verband der Pflanzenzüchter orientiere sich momentan neu, heißt es in dem Schreiben der Productschap, ob sie selbst dabei in Zukunft noch eine Rolle spielen kann sei momentan noch unklar. Schon für die Erhebung der Nachbaugebühren bei Kartoffeln hatte man in Holland einen andere Lösung gewählt als die über eine Informations- und Gebührenzentralstelle wie die Productschap oder bei uns die STV. Die Sortenschutzinhaber ziehen die Informationen aus der üblichen Agrarbürokratie und erheben die Gebühren nach der Ernte. Spielt beim Einlenken der holländischen Züchter und des Bauernverbandes eine Rolle, dass die Anbau- bzw. die Nachbaubedeutung von Getreide in Holland im Vergleich zu seinen Nachbarländern weniger groß ist? Es steht weniger Geld für die Züchter auf dem Spiel, also sind sie eher willens nach dem Urteil des EuGH ihre mehr als zweifelhafte Gebühreneinzugspraxis zu überdenken, könnte man mutmaßen. Man darf gespannt sein, wie sich die Dinge in den Niederlanden nun entwickeln, der Anfang jedenfalls sollte eine Aufforderung an die deutschen Züchter und den Bauernverband sein, sich ähnlich zu verhalten.