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16.10.2020 00:00 Alter: 4 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 9/20

Mit Mandarinen die passende Balance finden

Durch ein Urteil des EuGH gewinnt das Thema Sortenrechte und Nachbau wieder an Fahrt


Spanische Mandarinenbäume bringen Sortenschutzrechte und damit auch den Nachbau wieder auf die politische Agenda. Die Mandarine „Nadorcott“ war im August 1995 zur Erteilung des Sortenschutzes angemeldet worden. Gerade im Obstbau dauern die Prüfungen zum Teil bis zu zehn Jahre. So wurde für Nadorcott der Sortenschutz im Jahr 2006 erteilt. In den Jahren dazwischen hatte allerdings ein spanischer Obstbauer Bäume der Mandarinensorte gepflanzt und die Ernten vermarktet. Der Verband für geschützte Pflanzensorten (CVVP) verklagte daraufhin den Obstbauern, das Verfahren landete schließlich vor dem EuropäischenGerichtshof (EuGH). Das oberste europäische Gericht urteilte zugunsten des Obstbauern, da die von ihm geernteten Mandarinen nicht als Vermehrrungsmaterial einsetzbar waren. Es eine „unbefugte Nutzung“ der Sorte gewesen, wenn der Obstbauer die Bäume gepflanzt und beerntet hätte nachdem der Sortenschutz erteilt wurde. Die obersten Richter in Luxemburg begründeten ihre Entscheidung mit der Notwendigkeit ein „angemessenes Gleichgewicht“ zwischen der Förderung der Entwicklung neuer Pflanzensorten und der Sicher der Agrarproduktion und der Marktversorgung herzustellen.

System überarbeiten

Europäische Pflanzenzüchterorganisationen griffen den Fall Nadorcott auf und formulierten einen gemeinsamen Brief an die in der EU-Kommission für das Sortenrecht zuständige Generaldirektion SANTE. Der Fall mache einmal mehr die Schwäche des geltenden Rechts deutlich, so der Tenor des Schreibens. Gleichzeitig beklagen die Interessensvertreter, dass in dem von der EU-Kommission vorgelegten Plan zum Schutz geistigen Eigentums (IP Action Plan) kaum Verbesserungen für die aus ihrer Sicht schon seit Jahren mangelhaften Schutzumstände für Pflanzenzüchtungen gezeichnet werden. Auch der deutsche Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) äußerte sich zum IP Action Plan. Man wolle auf Defizite im bestehenden Sortenschutzrecht hinweisen, so heißt es in der Stellungnahme, die durch den vorgelegten Plan nicht adressiert werden. „Es besteht der Bedarf, den gemeinschaftlichen Sortenschutz im UPOV-System, insbesondere die Durchsetzbarkeit der Sortenschutzrechte zu stärken.“ Vor allem die Rechtsprechung zum Nachbau habe die Durchsetzung der Nachbaugebühren „extrem erschwert und verkompliziert und sowohl für die Züchter als auch die Landwirte kostenintensiv und ineffizient werden lassen.“ Der BDP gibt aber auch konkrete Hinweise, wie die Gesetzgebung doch verändert werden könnte: „Die Überarbeitung des europäischen IP-Systems sollte als Gelegenheit ergriffen werden, die ursprünglich avisierte Balance wiederherzustellen. Beispielsweise wäre auch denkbar, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse nur noch mit dem Nachweis der sortenschutzgerechten Herstellung erworben werden dürfen.“ Das würde bedeuten, bei der Getreideanlieferung müsste die Quittung über die bezahlte Nachbaugebühr mit abgegeben werden. Es bleibt auch zu fragen, ob nicht die Balance zwischen Züchtern und Bauern längst zugunsten der Züchter verschoben wurde. Der Internetinformationsdienst Euractiv.com berichtet von einer Konferenz im Februar auf dem der kanadische Wissenschaftler Mohammad Torshizi dazu aufforderte Lehren aus der Situation in Kanada und USA zu ziehen. Er warnte davor, dass stärkere Eigentumsrechte an Saatgut zu einer Konzentration der Marktmacht führen können. Dadurch könnten den Landwirten durch Verträge Produktionsentscheidungen diktiert oder höhere Preise für das geschützte Saatgut verlangt werden. Aus Sicht der Landwirte, der kleinen und mittelständischen Saatgutunternehmen und wohl auch der Allgemeinheit, sie es daher unerlässlich, das Eigentum am Saatgut in gesellschaftlicher Hand zu behalten. Dafür plädierte laut euractiv.com auch Guy Kastler, Saatgutexperte der europäischen Bauernorganisation Via Campesina. Nur wenn Landwirte in der Lage seien ihr eigenes Saatgut wieder zu verwenden, könnten sie es an die lokalen Bedingungen anpassen und „den aktuellen Herausforderungen in der Landwirtschaft begegnen – sei es der Klimawandel, Verlust der Biodiversität oder die dringend notwendige Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden.“

Kleine Anfrage

In Deutschland trat die linke Bundestagsfraktion mit einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung heran. Nach Ansicht der Linken-Agrarsprecherin Kirsten Tackmann liegt die Verfügbarkeit von vielfältigem Saatgut im Gemeinwohlinteresse, da die genetische Vielfalt die Grundlage der Ernährungssouveränität sei. Damit sei zumindest der Erhalt oder die Verbesserung der Saatgutvielfalt Teil der Daseinsvorsorge. Für die Sicherung von mehr Saatgutvielfalt auf den Äckern und in den Gärten müssten neue Formen zum Schutz und zur Vermehrung von Saatgut unterstützt werden, forderte Tackmann. Gleichzeitig müsse die Finanzierung der Zucht gewerblich genutzter Pflanzensorten endlich auf solide, solidarische Füße gestellt und auf Gemeinwohlinteressen ausgerichtet werden. Anders könnten die Herausforderungen an einen nachhaltigen und klimaangepassten Pflanzenbau nicht gelöst werden. Nach Angaben der Bundesregierung in der Antwort auf Anfrage der Linken beschäftigt sich die vom Bildungsministerium geförderte Nachwuchsforschungsgruppe „RightSeeds“, ein Verbundprojekt der Universitäten Oldenburg und Göttingen sowie des Instituts für ökologische Wirtschaftsförderung (IÖW) mit entsprechenden Fragen. Untersucht werde, ob eine Gemeingüterorientierung in der Sortenzüchtung und im Saatgutsektor „in bestimmten Fällen die bessere Lösung sein kann“. Ferner soll das Verbundprojekt untersuchen, wie gemeingüterbasierte Sortenzüchtung und Saatgutproduktion den Pflanzenbau sozial und ökologisch verändern können. Zu klären sei auch die Frage nach der Finanzierung. Grundsätzlich machte die Bundesregierung in ihrer Antwort allerdings auch klar, dass sie „die Forderung nach einem uneingeschränkten Recht auf freien Nachbau von Saatgut nicht unterstütze.“