05.06.2014 09:46 Alter: 10 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 4/14

EU-Parlament sät neu aus

Nach der Zurückweisung des Kommissionsvorschlag zu Saatgutrecht durch das EU-Parlament werden die Karten neu gemischt.


Zum Schluss war es eigentlich keine Überraschung mehr, als das Europäische Parlament Anfang März den Vorschlag der EU-Kommission zur Novellierung des Saatgutrechts zurückwies. Die monatelange Arbeit der verschiedenen Organisationen, die sich in ganz Europa den Erhalt der Vielfalt auf dem Acker auf die Fahnen geschrieben haben, hatte sich ausgezahlt. Über 800.000 Menschen hatten eine Petition der Aktion. „Freiheit für die Vielfalt“ unterschrieben, zehntausende an Mailaktionen teilgenommen. Mit viel Informationsarbeit waren schließlich auch die Abgeordneten der großen Parteien dazu zu bewegen gewesen, tiefer in die Materie einzusteigen so dass das Parlament schließlich mit der großen Mehrheit von 511 zu 130 Stimmen ablehnte. Die Begründungen der Ablehnung blieben allerdings unterschiedlich und damit auch von unterschiedlicher Qualität. Der agrarpolitische Sprecher der Christdemokraten, Albert Deß, ließ verlauten, das Europäische Parlament habe mit der Ablehnung des Kommissionsvorschlags Ja gesagt zur Sortenvielfalt und Nein zu einem bürokratischen Zentralregister. Ob er tatsächlich das für den Inhalt des Vorschlags hält oder ob er nicht mehr gegen die im Vorschlag angelegte geringe Beteiligung des Parlaments bei der Ausgestaltung des Saatgutsrechts gestimmt hat, mag dahin gestellt bleiben.

Kommunikationsproblem?

Karin Kadenbach Abgeordnete der österreichischen Sozialdemokraten monierte: „Die Verordnung orientiert sich in weiten Bereichen an den Bedürfnissen der Industrie und ihren Industriesorten.“ Die FDP-Parlamentarierin Britta Reimers kritisierte die konfrontative Herangehensweise der Kommission. EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg hatte in der Aussprache eingeräumt, dass ganz offenbar die Kommunikationsstrategie der Kommission versagt habe. „All diese Vorwürfe, wir wollten die Nutzung von Saatgut regulieren, ob auf landwirtschaftlichen Betrieben oder in privaten Gärten, stimmen einfach nicht“, lässt sich Borg zitieren. Die Überarbeitung der Regeln werde sowohl von Branchenverbänden als auch von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten unterstützt. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) begrüßt, dass das EU-Parlament sich intensiv mit dem Vorschlag der EU-Kommission auseinander setzt und macht gleichzeitig klar, dass er von den nun kursierende Forderungen, man könne doch die Zulassung ganz abschaffen nichts hält. Der Europäische Dachverband der Pflanzenzüchter die Europäische Saatgutvereinigung (ESA) ist hingegen nicht glücklich mit dem Verhalten des Europaparlaments. Es habe eine wichtige Gelegenheit verpasst, ein neues und modernes Saatgutrecht für Züchter, Vermehrer und Landwirte in Europa mitzugestalten, beklagte ESA-Generalsekretär Garlich von Essen. Das Parlament habe sein erstmals volles Mitentscheidungsrecht auf diesem Gebiet leider nicht konstruktiv genutzt. Mit einer massiven Desinformationskampagne seien sowohl der Kommissionsvorschlag als auch die europäische Saatgutbranche in Misskredit gebracht worden. Die Industrie hatte sich sogar rechtliche Schritte gegen die Entscheidung vorbehalten

Weiterentwicklung möglich

Begrüßt wird die Ablehnung hingegen von den Erhaltungs- und Vielfaltinitiativen und den Verbänden des ökologischen Landbaus. Der Bundesverband ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) attestiert dem EU-Parlament, richtig erkannt zu haben, dass der Kommissionsvorschlag keine praxistaugliche Grundlage für eine Weiterentwicklung ist. Forderungen des BÖLW sind, dass Sorten, welche für den Öko-Landbau gezüchtet sind, auch unter Öko-Bedingungen und auf passenden Standorten geprüft werden müsse. Des weiteren sollte es die Zulassungsmöglichkeit auch von Sorten geben, die sich durch ein weniger einheitliches Erscheinungsbild auszeichnen sowie eine allgemeine Zugriffsmöglichkeit auf Informationen zur Züchtungsmethode der Sorten. Die wissenschaftliche und praktische Kompetenz zur Prüfung von Sorten müsse in öffentlicher Hand und vor Ort erhalten bleiben und dürfe nicht privatisiert werden, so der BÖLW. Würden diese Forderungen bei einer Neufassung des Saatgutrechts nicht eingearbeitet, wäre eine Liberalisierung des Saatgutmarktes, in dem das staatliche Zulassungswesen als freiwilliges Qualitätssystem fungiert, zu bevorzugen. Je nachdem wie EU-Ministerrat und Kommission nun weiter verfahren, wird es wahrscheinlich aber erst nach den EU-Wahlen Ende Mai die Fortsetzung der Geschichte geben. Bis dahin bleibt, das öffentliche Bewußtsein für das Thema aufrecht zu erhalten und viel Vielfalt auf dem eigenen Acker oder im eigenen Blumentopf auszusäen. Infos: www.Freiheit für die Vielfalt.de  

Parteiische Landesbehörde

Eigentlich sollte es weder im Interesse noch in der Kompetenz des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen liegen, dabei zu helfen, die privatwirtschaftlichen Interessen eines Inkassounternehmens der Pflanzenzüchter durchzusetzen. Nichts anderes tut aber der für Saatgut zuständige Mitarbeiter im LANUV NRW, Philipp Roth, indem er die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) dabei unterstützt die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes in Bezug auf die Auskunftspflicht der Saatgutaufbereiter auszuhebeln. Dieser hatte geurteilt, dass es keine Verpflichtung der Bauern gibt, dem Aufbereiter den Namen der zur Aufbereitung angelieferten Sorte zu nennen und der Aufbereiter aber auch nicht verpflichtet ist, beim Bauern den Sortennamen zu erfragen. Die STV erstattete in einem konkreten Fall einer Raiffeisengenossenschaft in NRW daraufhin eine Anzeige bei der Landesbehörde wegen einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit, weil ein Verstoß gegen die Saatgutaufzeichnungsverordnung vorliege. Anders als in anderen Bundesländern, in denen die zuständigen Landesbehörde nicht reagierten, schickte Roth vom LANUV einen Bußgeldbescheid raus. Das zuständige Amtsgericht in Recklinghausen bestätigte den, worauf die beklagte Genossenschaft und die sie vertretenden Anwälte der IG Nachbau vor das Oberlandesgericht nach Hamm zogen. Das wiederum machte deutlich, dass es keine Aufzeichnungs- oder Nachforschungsplficht der Aufbereiter gebe – verweisend auf das Urteil des BGH. Nun landete der Fall erneut beim Amtsgericht in Recklinghausen, vor einem neuen Richter, der zum einen die generelle Relevanz des Falles nicht anerkennen konnte oder wollte noch die eindeutige Haltung des übergeordneten Gerichts in Hamm. Im Gegenteil, man sehe die Dinge so wie STV und LANUV, das OLG solle sich doch da noch mal damit auseinandersetzen, so der Tenor der kurzen Verhandlung. Nun sind erneut die Landesrichter am Zug, mögen sie mit mehr Geduld und Interesse ausgestattet sein als ihre Kollegen in Recklinghausen – und mit mehr Weitsicht auf die vorhandenen Konsequenzen, Kompetenzen und Interessenslagen.