Aktuell

16.06.2023 09:44

Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?

AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Themen, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, Klima, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme
16.05.2023 08:05

Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
28.04.2023 20:51

Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
zum Archiv ->

ABL eV.

Hier geht es zur Homepage

abl-ev.de

Bauernstimme

Hier geht es zu unserem

ABL-Verlag

03.04.2014 10:08 Alter: 10 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 3/14

Saatgutrecht zum Wahlkampfthema machen!

Ein gleichberechtigter Marktzugang für die Biodiversität hängt auch vom neuen EU-Parlament ab


Der Text der EU-Kommission für ein neues Saatgutverkehrsrecht ist tot. Erst einmal. Oder doch nicht? Im Februar haben der Agrarausschuss und der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments den Vorschlag der Europäischen Kommission abgelehnt. Im März wird das Plenum über die Ablehnung abstimmen und sehr wahrscheinlich die Kommission dazu auffordern, einen besseren Vorschlag vorzulegen. Das ist ein grosser Teilerfolg für die Arbeit von Saatgutinitiativen, Verbänden für bäuerliche Saatgutarbeit und des Ökologischen Landbaus und Züchtung. Das Thema Saat- und Pflanzgut ist in der Gesellschaft so wichtig geworden, dass die Abgeordneten des Europaparlaments einen radikalen Schritt tun. Gewonnen ist es damit noch nicht. Es ist nicht sicher, dass die Kommission die Kritik auch annehmen und einen neuen Vorschlag vorbereiten wird: Sie möchte keinen Präzedenzfall für die Zurückweisung mühevoll ausgearbeiteter Gesetzesvorschläge schaffen. Es liegt letztendlich am zuständigen maltesischen Verbraucher-Kommissar Tonio Borg, ob er seinen Beamten eine Neufassung des Gesetzesvorschlags verordnet, oder ob er dem im Mai neu gewählten Europa- Parlament im Herbst wieder den alten Vorschlag auftischt. Er selbst wird das Saatgutverkehrsrecht nicht mehr bis zum Ende verhandeln - denn ab November wird ein neues Kollegium die Führung der Kommission übernehmen .

Die Mitgliedsstaaten verhandeln

Parlament und Kommission entscheiden natürlich nicht ohne den Dritten im Bunde: den Rat. Die Mitgliedstaaten haben in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe bereits Kompromisse verhandelt. Damit diese Arbeit nicht umsonst war, hört man von dort eher gemässigte Stimmen: Verbesserung des Gesetzesvorschlags statt kompletter Neubeginn. Als Zwischenschritt haben sich Mitgliedstaaten und Kommission auf die Marktzulassung von heterogenem Material unter der bestehenden Gesetzgebung geeiningt. Sie ist leider nur auf Getreide und Mais beschränkt - es ist aber immerhin ein erster Schritt in die Praxis, Populationen neben homogenen Sorten für eine breitere Vermarktung anzuerkennen. Nun ist es wichtig, dass diese Möglichkeit auch genutzt wird, damit das Experiment nicht zur Annahme führt, es gäbe keinen Bedarf. Im Basisrechtsakt muss es zu einem Saatgutverkehrsrecht kommen, dass Vielfaltssaatgut nicht diskriminiert und allen Akteuren auf dem Saatgutmarkt einen fairen Zugang zum Markt lässt: Privatpersonen, Landwirte, Gärtner und Erhaltungszüchter müssen Saatgut frei tauschen und in kleinen Mengen auch handeln können. Kein Zulassungszwang und keine Kontrollen für nicht kommerzielle Sorten Einfache Regeln für kommerzielle Sorten, die nur in kleinen Mengen auf den Markt gebracht werden Fairer Marktzugang für Populationssorten und Biozüchtung durch angepasste Prüfkriterien Klare Kennzeichnungen der eingesetzten Züchtungstechniken Der Kommissionsvorschlag hatte zwar einige wichtige Themen aufgegriffen (Heterogenes Material, Nischenmarkt, Erhaltungssorten), er setzt sie aber unzureichend um. So umfasst der vorgeschlagene Geltungsbereich der Gesetzgebung nicht nur das "Inverkehrbringen" wie bisher, sondern erstreckt sich auch auf die Züchtung und Vermehrung. Eine weitere Schwäche ist, dass die Vermarktung von kleinen Mengen an Endkunden nicht klar vom Geltungsbereich ausgeschlossen ist und damit auch bestimmten Verpflichtungen und Kontrollen unterliegt.

Aussäen, anfragen und weitersagen!

Mit dem Frühling beginnt die Aussaat - und in diesem Jahr auch der Europawahlkampf. Deshalb ist es wichtig, das Thema Saatgut noch stärker sichtbar zu machen: Zum einen sollen die Kandidaten für das EU Parlament sich bereits jetzt mit dem Thema auseinandersetzen und verpflichten, in der kommenden Legislaturperiode für mehr Vielfalt zu stimmen. Zum anderen brauchen wir einen langfristigen Bewusstseinswandel, um die Vielfalt der Nutzpflanzen in den Händen vieler kleiner Akteure zu erhalten und weiter zu entwickeln. Deshalb wurde die Kampagne „Freiheit für die Vielfalt“ unter anderem vom Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) ins Leben gerufen: Dort können für 5 Euro Fähnchen bestellt werden, die im Garten aufgestellt ein deutliches Zeichen setzen. Diese Saatgut-Fähnchen werden wohl mehrere Jahre in Gebrauch bleiben können, denn nach der Reform des Saatgutverkehrsrechts plant die EU eine Revision der Sortenschutzgesetzgebung. Antje Kölling, IFOAM EU, Europäische Dachorganisation der ökologischen Landbauverbände und -Akteure, www.ifoam-eu.org Weitere Aktionen ab Mitte März auf www.freievielfalt.de, Kontakt: Rebekka Schwarzbach, 030 284 823 24