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Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?

AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


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Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


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29.06.2007 20:44 Alter: 17 yrs
Kategorie: Presseerklärung

Bauern gewinnen beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe!

Pflanzenzüchter haben zu hohe Nachbaugebühren kassiert!


Karlsruhe/Lüneburg, den 29.06.07. „Das ist ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe und ein weiterer, sehr wichtiger Erfolg für die Bauern, die sich mit uns gegen zu hohe Nachbaugebühren beim Saatgut zur Wehr setzen“, so kommentierte Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren (IG Nachbau) und Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. das aktuelle Urteil des BGH zum Saatgut-Nachbau- Streit. Der X. Zivilsenat hat in dieser Woche festgestellt, dass die vom Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und die von ihm beauftragte Saatgut - Treuhandverwaltungs GmbH (STV) seit 1998 erhobenen Nachbaugebühren im so genannten gesetzlichen Verfahren überhöht sind. Drei Bauern aus Niedersachsen und ein Bauer aus Bayern hatten sich geweigert, die überhöhten Gebühren zu zahlen und waren daraufhin von der STV verklagt worden. Sie werden politisch und rechtlich von der IG Nachbau und ihrem Anwalt Dr. Matthias Miersch, Hannover, vertreten. „Die Richter des X. Zivilsenats unterstützen mit ihrem gefällten Urteil die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg sowie der EU-Kommission, die die Nachbaugebühren im so genannten gesetzlichen Verfahren in Höhe von 80 Prozent der Züchterlizenzgebühren als überhöht ansehen. Damit steht fest, dass seit 1998 die Saatgut-Treuhandverwaltung systematisch überhöhte Nachbaugebühren bei zahlreichen Bauern eingezogen hat, die sich nicht dem Kooperationsabkommen zwischen den Pflanzenzüchtern und dem Deutschen Bauernverband (DBV) angeschlossen haben“, so Rechtsanwalt Dr. Matthias Miersch. „Für die Spitze des DBV ist das Karlsruher Urteil eine Ohrfeige. Sie hat im Nachbaustreit gegen die Interessen der Mehrheit ihrer Mitglieder gehandelt und die vielen beklagten Bauern im Regen stehen lassen. Darüber hinaus hat die DBV-Spitze an der Ausforschungspraxis der STV und an der Gebührenerhebung festgehalten, trotz massiver Kritik der bäuerlichen Basis“, kritisierte Georg Janßen. Laut Auskunft des BDP verweigern mittlerweile über 20.000 Bauern jegliche Auskünfte über ihren An- und Nachbau von Saatgut gegenüber der STV. „Nach gründlicher Analyse des in 4-6 Wochen zu erwartenden schriftlichen Urteils werden wir entscheiden, ob die betroffenen Bauern Rückforderungsansprüche bei der Saatgut-Treuhandverwaltung stellen können. Auf jeden Fall empfiehlt es sich schon einmal die alten Nachbaurechnungen zu studieren“, so Georg Janßen. V.i.S.d.P.: Georg Janßen, Heiligengeiststr. 28, 21335 Lüneburg, T.:04131-407757 Rechtsanwalt Dr. Matthias Miersch, T.: 0511- 228863-0 oder mobil: 0172 -5146335 Gerhard Portz, Sprecher der IG Nachbau, T.: 06502-2298