09.06.2006 20:43 Alter: 18 yrs
Kategorie: Presseerklärung

EuGH in Luxemburg beschließt: Unangemessene Gebühren beim Saatgutnachbau

Landwirte-Interessengemeinschaft siegt in Luxemburg!


Luxemburg/Lüneburg, den 09.06.06. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil in Sachen Nachbauregelung beim Saatgut festgestellt, dass die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in Bonn im Auftrag der Deutschen Pflanzenzüchter jahrelang vielen Bauern unangemessene Nachbaugebühren in Rechnung gestellt und überhöhte Beträge kassiert hat. Drei Bauern aus Niedersachsen, alle Mitglieder der bundesweiten „Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren“ (IG Nachbau), hatten sich geweigert, 80 % der Züchterlizenzgebühren für den Saatgut-Nachbau zu zahlen. Sie waren daraufhin von der STV verklagt worden. Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte den Landwirten Recht gegeben. Die Saatgut-Treuhand hatte den Bundesgerichtshof in Karlsruhe angerufen, der die Frage nach der angemessenen Höhe der Nachbaugebühren dem EuGH in Luxemburg vorgelegt hat. In dem Urteil der Europäischen Richter sehen sich die Anwälte der Interessengemeinschaft, Rechtsanwalt Dr. Matthias Miersch aus Hannover und Patentanwalt Dr. Rolf Wilhelms aus München, voll bestätigt: „In der EU-Nachbau-Verordnung wird von der Notwendigkeit einer angemessenen Entschädigung für die Sortenschutzinhaber ausgegangen, die jetzt auf keinen Fall bei 80 % der Lizenzgebühren angesiedelt ist“, so die Anwälte. Auch der EuGH-Generalanwalt hatte im Februar dieses Jahres die 50 %-Höhe als verbindlichen Wert vorgeschlagen. „Der Beschluss ist ein ganz wichtiger Sieg für die Bauern und für unsere Solidargemeinschaft. Und es ist eine schallende Ohrfeige für die Pflanzenzüchter und den Deutschen Bauernverband, die sich in den 90iger Jahren auf dieses Gebührenmodell gemeinsam verständigt haben. Wir werden jetzt die Rückzahlung der zuviel gezahlten Beträge in Ruhe prüfen“, so Georg Janßen in Lüneburg, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und Geschäftsführer der IG Nachbau. „Das Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin wird bei der geplanten Überprüfung des Nachbaurechts nicht an den Urteilen des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vorbei gehen können“, so Janßen. Seit 1999 gibt es erhebliche Auseinandersetzungen zwischen Pflanzenzüchtern und Bauern um die Auskunftspflicht über ihren An- und Nachbau von Ackerfrüchten sowie über die Erhebung der Nachbaugebühren, die die Bauern jedes Jahr für ihren Saatgutnachbau entrichten sollen. Die IG Nachbau hat bislang fünf Klageverfahren vor dem Bundesgerichtshof und vier Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich bestritten. V.i.S.d.P.: Georg Janßen, Heiligengeiststr. 28, 21335 Lüneburg. Tel. 04131-407757 oder 0170-4964684 Für weitere Informationen stehen Ihnen die Anwälte der IG Nachbau gerne zur Verfügung: Rechtsanwalt Dr. Matthias Miersch aus Hannover, T.0172-5146335. Patentanwalt Dr. Rolf Wilhelms aus München. T. 05863-1520