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Aktuell
16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
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13.07.2020 07:41 Alter: 4 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 11/19
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 11/19
Staatliche Stellen werden nicht STV-Erfüllungsgehilfen
Ein weiterer EuGH-Erfolg für Bauern und Bäuerinnen in Sachen Nachbau
Jetzt ist es amtlich: das Amt muss keine pauschalen STV-Anfragen beantworteten! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut ein weises Urteil im Sinne der Bauern und Bäuerinnen in den Auseinandersetzungen um den Nachbau gesprochen. Noch mal von vorne: Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) hatte an das Landesverwaltungsamt in Thüringen, welches für die Abwicklung der EU-Förderung zuständig ist, die Anfrage gestellt, sämtliche Anbaudaten der landwirtschaftlichen Betriebe im Land zu erhalten. Sie beruft sich auf ihr Recht auf Information um ihre Ansprüche auf Nachbaugebühren durchsetzen zu können. Die thüringer Beamten weigerten sich Daten herauszugeben und wurden von der STV verklagt. Nachdem das erstinstanzliche Landgericht in Erfurt gegen die Datenweitergabe entschieden hatte, schickte das nun von der STV angerufene Oberlandesgericht in Jena den Prozess nach Straßburg zum EuGH. Die wichtigste Vorlagefrage lautet sinngemäß: Besteht ein Auskunftsanspruch gegenüber amtlichen Stellen, der sich allein auf Arten von Pflanzen bezieht ohne das auch Auskünfte zu einer geschützten Sorte verlangt werden können? Es gibt eine entsprechende Verordnung in der dem Sortenschutzinhaber die Möglichkeit eingeräumt wird bei „mit der Überwachung betrauter“ amtlichen Stellen Informationen zu „bestimmten Arten oder Sorten“ bzw. einer „betreffenden Sorte“ - so ist es ausdrücklich formuliert, zu erfragen. Die STV beruft sich auf diese Verordnung, fragt allerdings ja nicht gezielt sondern pauschal an, deshalb die Frage des Gerichts, wie auf eine so allgemeine Frage reagiert werden muss. In einem EuGH-Prozess nehmen dann EU-Kommission wie auch die Mitgliedsstaaten Stellung, bevor der Generalanwalt seinen Schlussantrag abgibt und am Ende dann das Gericht entscheidet. Nur die Kommission und Spanien hatten sich zu Wort gemeldet, erstere im Sinne der STV, zweitere im Sinne des Landes Thüringen.