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Aktuell
16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
Kat: ABL e.V., Presse, Startseite, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
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07.06.2013 09:58 Alter: 11 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 5/13
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 5/13
Muss der mit dem Schaden auch Schadensersatz leisten?
Erste Fälle von Konsumgetreideaussaat wegen Auswinterung vor den Gerichten
Der eine oder andere ausgewinterte Bestand wird wohl auch jetzt gerade wieder nachgesät worden sein – meist mit eigenen Resten oder nachgekauftem Saatgut. Vielen Bauern und Bäuerinnen kommt sicher noch einmal das Frühjahr 2012 in den Sinn, als Auswinterungsschäden das dominierende Thema und Saatgut knapp bis nicht verfügbar war. Einigen ist das auch deshalb mehr als präsent, weil sie inzwischen in Gerichtsverfahren mit der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) darüber verwickelt sind. Aufgrund der extrem hohen Nachfrage nach Saatgut waren viele Landhändler im letzten Frühjahr ausverkauft. Einzig Konsumware war oft noch vorhanden. Zwar ist es nach dem Saatgutverkehrsgesetz nicht zulässig, Konsumgetreide zu Saatzwecken zu verkaufen und auszusäen, in einer Notsituation wie der des vergangenen Jahres blieb vielen allerdings kaum eine Alternative. Zwar wurde das Getreide meist ordnungsgemäß als Futtergetreide verkauft, seine Verwendung zur Saat aber häufig von Bauern und Bäuerinnen in einer späteren Abfrage durch die STV angegeben. Diese hatte nämlich in Kooperation mit dem Bauernverband und dem Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter ein vermeintliches „Angebot“ an die Bauern und Bäuerinnen gerichtet: Wer den Einsatz von Konsumgetreide als Saatgut offiziell angab, wurde zu Zahlung von Gebühren veranlagt und aber nicht verklagt. Eigentliches Ansinnen der STV war es über dies Verfahren möglichst viele Landhändler und Bauern und Bäuerinnen angezeigt zu bekommen, die Konsumgetreide offenbar in dem Wissen ver- bzw. gekauft haben, dass es der Aussaat dient.