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14.10.2004 20:32 Alter: 19 yrs
Kategorie: Presseerklärung

Wichtiges Saatgut- Urteil des EuGH in Luxemburg

Saatgut- Aufbereiter sind nicht pauschal auskunftspflichtig! Landwirte-Interessengemeinschaft spricht von einem wegweisenden Urteil


Luxemburg/Lüneburg, den 14.Oktober 04.

P R E S S E E R K L Ä R U N G 

"Das ist ein wegweisendes Urteil im seit 1998 tobenden Streit um das Landwirte-Recht auf freien Nachbau von Saatgut. Der Ausforschung und Ausspionierung der Landwirte und Saatgutaufbereiter durch die Saatgut- Treuhandver-waltungs GmbH (STV) und den Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) ist durch das heutige Urteil des höchsten europäischen Gerichts ein weiterer schwerer Riegel vorgeschoben worden," so die Sprecher der bundesweiten Landwirte-Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren (IGN) in einer ersten Stellungnahme zum heutigen Saatgut- Aufbereiter-Urteil des EuGH. Die Richter hatten zu entscheiden, ob Saatgut- Aufbereiter der STV in Bonn pauschal und umfassend alle Landwirte-Kundendaten über die Aufbereitung (z.B. Reinigen, Beizen von Getreide) zur Verfügung stellen müssen, damit die STV aus diesen Daten entnehmen kann, ob die Landwirte Nachbau von Saatgut betrieben und so jedes Jahr der STV Nachbaugebühren zu zahlen haben. Die Richter haben sich gegen eine pauschale Auskunftspflicht ausgesprochen und sind damit der Empfehlung des EuGH-Generalanwalts und der deutschen Bundesregierung nicht gefolgt. Wie bei den Landwirten ist das Vorliegen von Anhaltspunkten für die Aufbereitung der einzelnen Sorte des Sortenschutzinhabers im Betrieb des Aufbereiters die notwendige Voraussetzung für das Durchsetzen des Auskunftsanspruchs. Der EuGH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Saatgut-Aufbereiter keine Verpflichtung haben, den Namen der von ihnen aufzubereitenden Sorten zu erfahren. Die STV hat auf die Datenquelle der Aufbereiter gesetzt, weil mittlerweile über 10.000 Landwirte trotz massiver Drohungen der STV und hunderte von Gerichtsverfahren sich weigern, der STV pauschal und freiwillig Daten über ihren An- und Nachbau von Ackerfrüchten zur Verfügung zu stellen. Die IGN hat als Solidargemeinschaft diese Landwirte politisch und rechtlich vertreten. Sowohl der Bundesgerichtshof (2001) in Karlsruhe als auch der EuGH in Luxemburg (2003/2004) hatte in Klageverfahren gegen die Landwirte der IGN Recht gegeben und die pauschale Auskunftspflicht bei den Landwirten deutlich verneint. "Mit dem heutigen europäischen Aufbereiter-Urteil hat die IGN mit Hilfe unserer Anwälte Dr. Miersch aus Hannover und Dr. Wilhelms aus München wieder ein Stück Rechtsklarheit erstritten. Unser Widerstand gegen die Ausforschung der STV, die immer eng mit der Spitze der Pflanzenzüchter und des Deutschen Bauernverbandes zusammenarbeitet, hat sich für viele Landwirte und Aufbereiter gelohnt, und er wird weiter gehen. Es ist an der Zeit, eine neue politisch vernünftige Nachbauregelung zu finden, die der unerträglichen Ausforschungs- und Ausschnüffelpraxis der STV ein Ende setzt," so die Sprecher der IGN. v.i.S.d.P.: Georg Janßen, Heiligengeiststr. 28, 21335 Lüneburg. T.0170-4964684 Adi Lambke, T.05864-233, Rechtsanwalt Dr. Matthias Miersch, T. 0511-962890 Rechtsanwalt Dr. Matthias Miersch, T.0511– 962890 Patentanwalt Dr. Rolf Wilhelms, T. 05863- 1520