30.03.2004 20:07 Alter: 21 yrs
Kategorie: Presseerklärung

OLG Frankfurt a.M. legt im Musterprozeß Urteil des EuGH Luxemburg aus

Wichtiger Etappensieg für die Bauern im Saatgut-Nachbaustreit


Frankfurt a.M./Lüneburg, den 30.03.04.

P R E S S E E R K L Ä R U N G

Als "sehr wichtigen Etappensieg" beurteilt die „Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugesetze und Nachbaugebühren“ (IGN) die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt a.M. Der OLG Senat hatte neun Auskunftsverfahren der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) gegen Landwirte zu entscheiden. Im Jahr 2000 hatten die Frankfurter Richter in einem dieser Verfahren (gegen den Landwirt Christian Schulin) den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht, so dass nun im Rahmen der Fortsetzung dieses Prozesses die Auslegung des EuGH-Urteils vom 10. April 2003 notwendig gewesen ist. Das OLG Frankfurt urteilte nun für die Bauern. Der EuGH hatte entschieden, dass ein Landwirt nicht zu einer pauschalen Auskunft über den An- und Nachbau seiner Ackerfrüchte gegenüber einem Sortenschutzinhaber verpflichtet ist, sondern nur beim Vorliegen von Anhaltspunkten für den Nachbau mit der jeweiligen Sorte. Nach dem EuGH Urteil entzündete sich ein Streit über die Wirkung einzelner Anhaltspunkte. So behauptete die Saatgut-Treuhandverwaltung im Auftrag der Pflanzenzüchter u.a., dass eine einmalige Nachbauerklärung eines Landwirts diesen nun generell gegenüber allen Sortenschutzinhabern für alle Anbaujahre zur Auskunft verpflichte. Dagegen stellte die IGN stets auf die einzelner Sorte und auf den einzelnen Züchter ab. Wie bereits zuvor das OLG München und weitere Landgerichte, gab nun auch das OLG Frankfurt a.M. der IGN und ihren Anwälten Dr. Miersch(Hannover) und Dr. Wilhelms (München) Recht. Der Nachbau oder der Erwerb der Sorte X begründet demnach nur ein Auskunftsrecht des Sortenschutzinhabers der Sorte X und zwar nur für diese Sorte im Folgejahr. „Die Ausforschungsstrategie der STV ist nach den Frankfurter OLG-Urteilen erneut gescheitert“, so die IGN. Das Urteil ist aber auch erneut eine heftige Ohrfeige für die Spitze des Deutschen Bauernverbandes, die den Bauern immer wieder zur pauschalen Auskunft geraten und den Rechtsweg für aussichtslos gehalten hat. Einer Anregung des Vorsitzenden Richters des OLG Frankfurt, nun zunächst das beim Bundesgerichtshof (BGH) anhängige Verfahren des OLG München abzuwarten, folgte die STV zudem nicht. Sie will prüfen, ob sie in allen neun Verfahren Revision beim BGH einlegt. „Die Pflanzenzüchter und die STV wollen mit diesem Vorgehen uns finanziell in die Knie zwingen, aber dagegen wird sich unsere Solidargemeinschaft zur Wehr setzen,“ so die IGN, in der mittlerweile über 1000 Landwirte im Bundesgebiet organisiert sind. „Statt weiter die Landwirte vor die Gerichte zu zerren, sollten die Züchter die Gelder besser für eine sinnvolle Pflanzenzuchtforschung ausgeben. Wir fordern den Bund der Deutschen Pflanzenzüchter und die Spitze des Deutschen Bauernverbandes auf, endlich vernünftige Vorschläge zur Beilegung des Saatgut-Nachbaustreits vorzulegen, die für die große Mehrheit der Landwirte praktikabel sind,“ so die IGN abschließend.