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16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
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16.05.2019 13:53 Alter: 5 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 3/19
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 3/19
Landwirtschaftliche Behörden als Datensammler für die STV?
EUGH verhandelt, ob Thüringen zu recht die Auskunft verweigert hat
Wieder einmal war der Nachbau Thema vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH). Allerdings nicht weil Bauern und Bäuerinnen eine gerichtliche Auseinandersetztung mit der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) zu klären haben sondern jemand ganz anderes – das Land Thüringen. Im vergangenen Jahr hatte die STV bei den entsprechenden Landesbehörden ein Auskunftsersuchen gestellt. Sie wollten die Anbaudaten sämtlicher landwirtschaftlicher Betriebe des Landes, die dies zwecks EU-Agrarförderung erhebt. Das Landesamt lehnte ab und berief sich auf ein gesetzlich verbrieftes Verweigerungsrecht bei Anfragen von privatrechtlicher Seite. Daraufhin strengte die STV ein juristisches Verfahren an. Das Oberlandesgericht (OLG) in Jena verwies schließlich seine zwei zentralen Fragen an den EUGH in Staßburg. Dieser – so ist das übliche Prozedere – forderte dann Stellungnahmen von der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten ein. Dem sind in diesem Fall die Kommission und Spanien nachgekommen. Die erste Vorlagefrage lautet sinngemäß: Besteht ein Auskunftsanspruch gegenüber amtlichen Stellen, der sich allein auf Arten von Pflanzen bezieht ohne das auch Auskünfte zu einer geschützten Sorte verlangt werden können? Es gibt eine entsprechende Verordnung in der dem Sortenschutzinhaber die Möglichkeit eingeräumt wird bei „mit der Überwachung betrauter“ amtlichen Stellen Informationen zu „bestimmten Arten oder Sorten“ bzw. einer „betreffenden Sorte“ - so ist es ausdrücklich formuliert zu erfragen. Die STV beruft sich auf diese Verordnung, fragt allerdings ja nicht gezielt sondern pauschal an, deshalb die Frage des Gerichts, wie auf eine so allgemeine Frage reagiert werden muss. Die STV wie auch die EU-Kommission haben in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, dass sie so einen allgemeinen Auskunftsanspruch für gerechtfertigt halten. Die Anwältinnen des Landes Thüringen beziehen Position wie die Intergemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze: Die Verordnung wäre wohl kaum so spezifisch fomuliert, wenn sie nicht auch so gemeint wäre um umfangreiche Datenmengen vor dem Zugriff privatwirtschaftlciher Stellen zu schützen. Vor dem Hintergrund der vergangenen Auskunftsverfahren vor dem EUGH, bei dem ein wesentlicher Dreh- und Angelpunkt das Instrument der „sortenspezifischen Anhaltspunkte“ war, welche die STV liefern muss um Auskunft zu bestimmten Sorten zu erlangen müsse auch so diese Vorlagefrage beantwortet werden. Auch die Stellungnahme Spaniens im Gericht lehnt eine „unbeschränkten Auskunftsanspruch“ des Sortenschutzinhabers gegenüber amtlichen Stellen ab. Die Begründung der STV, nur durch einen umfangreichen Informationsübergabe könne man die von der Nachbaugebühr befreite Kleinlandwirte unbürokratisch aussortieren verfängt nicht. Diese sind über eine einfach Erklärung ebenso schnell raus aus der Nummer.