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Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


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02.10.2012 11:46 Alter: 12 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 9/12

Im Zweifel gegen die Bauern

EUGH urteilt zu Gunsten der Züchter, aber mit wenig Tiefenschärfe


Diesmal ließ der Europäische Gerichtshof (EUGH) den Bäuerinnen und Bauern den Wind in Sachen Nachbaugebühren ins Gesicht wehen. Bislang urteilte er eher zu ihren Gunsten und gegen zu starke Ansprüche der Pflanzenzüchter und ihrer Gebühreneinzugsorganisation der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV). Nun entschied er, dass die Pflanzenzüchter Schadensersatz geltend machen können, wenn Bauern und Bäuerinnen aufgrund von fehlenden oder falschen Angaben bezüglich ihres Nachbaus zunächst weniger Nachbaugebühren zahlen, als den Züchtern zustehen würden. Der Fall ist schnell erzählt: ein größerer landwirtschaftlicher Betrieb hatte unterschiedliche Kartoffelsorten nachgebaut und darüber nur unvollständige Angaben bei der STV gemacht. Bei einer Betriebskontrolle durch die STV stellten die Kontrolleure Mengendifferenzen fest. Die STV forderte nun nicht nur die ihr entgangene Nachbaugebühr sondern als Schadensersatz die konplette Z- Lizenz der entsprechenden Sorten. Die beiden Bauern, zwei Brüder, zahlten nur die Hälfte der eingeforderten Summe. Denn schließlich ist in der EU-Rechtsgrundlage zur Nachbaugebührenregelung die maximale Nachbaugebührenhöhe mit 50 % festgelegt. Daraufhin verklagte die STV sie.

Oberflächlich und ungenau

Das Verfahren bewegte sich durch die Instanzen bis vor den Bundesgerichtshof, der Fragen zu Schadensersatz und Entschädigungen der STV dem EUGH zur Klärung vorlegte. Der EUGH ging nun ausschließlich und in seinen Argumenten nicht besonders tiefschürfend lediglich auf die Frage des Schadensersatzes ein. Er ließ verschiedene Argumente der durch die Anwälte der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) vertretenen Bauern außer acht. So ignoriert er die Tatsache, das Nachbausaatgut von seiner Qualität her nicht dem zertifizierten Saatgut entspricht und somit auch kein Bedürfnis eines Schadensausgleiches in Höhe einer entgangenen Z-Lizenz beim Züchter zu befriedigen ist. Desweiteren spielt für ihn keine Rolle, dass unkorrekte oder unvollständige Nachbauangaben auch aus Versehen zu Stande gekommen sein können und nicht nur mit Vorsatz, der eine Bestrafung rechtfertigen könnte. Hier greift die Begründung man könne den der unter Umständen auch nur zufällig ordentlichen Fragebogenausfüller nicht mit dem unordentlichen gleichstellen zu kurz. Der Gerichtshof macht es sich zu leicht, anstatt differentziert zu beurteilen. Ein Grund mehr, in der laufenden Revision der Saatgutgesetzgebung darauf zu drängen, das die gesetzlichen Grundlagen geändert werden.  

Wo ist das Problem?

Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keinen Handlungsbedarf bei Saatgutmangel

Das Getreide ist für dieses Jahr gemäht, egal ob es aus Z-Saatgut, Nachbau oder illegal angebauter Konsumware vom Nachbarn oder vom Landhändler erwachsen ist. Trotz der schwierigen Situation in der viele Bäuerinnen und Bauern im Frühjahr steckten, weil der Acker abgefroren und legaler Ersatz nicht zu haben war, sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium keinen Handlungsbedarf, was die Frage angeht, ob es Ausnahmeregelungen für eine legale Aussaat von Konsumware geben sollte. Das sei nicht vereinbar mit dem internationalen UPOV-Abkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, so die Antwort des Staatssekretär im BMELV Peter Bleser (CDU), auf eine Anfrage in diese Richtung von der SPD-Bundestagsabgeordneten Elvira Drobinski-Weiß. Außerdem verweisen er wie auch sein Amts-Kollege Robert Kloos (CDU) unisono darauf, dass die Züchter doch auf die Notlage der Bauern und Bäuerinnen reagiert und mit dem deutschen Bauernverband eine Regelung ausgearbeitet hätten, die ja schließlich sogar die Schadensersatzansprüche der Züchter reduzierten. Alles schön also, und noch lässt die Klagewelle der Pflanzenzüchter, die Bauern oder Genossenschaften vor die Gerichte ziehen, auf sich warten.