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Aktuell
16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
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02.10.2012 11:46 Alter: 11 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 9/12
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 9/12
Im Zweifel gegen die Bauern
EUGH urteilt zu Gunsten der Züchter, aber mit wenig Tiefenschärfe
Diesmal ließ der Europäische Gerichtshof (EUGH) den Bäuerinnen und Bauern den Wind in Sachen Nachbaugebühren ins Gesicht wehen. Bislang urteilte er eher zu ihren Gunsten und gegen zu starke Ansprüche der Pflanzenzüchter und ihrer Gebühreneinzugsorganisation der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV). Nun entschied er, dass die Pflanzenzüchter Schadensersatz geltend machen können, wenn Bauern und Bäuerinnen aufgrund von fehlenden oder falschen Angaben bezüglich ihres Nachbaus zunächst weniger Nachbaugebühren zahlen, als den Züchtern zustehen würden. Der Fall ist schnell erzählt: ein größerer landwirtschaftlicher Betrieb hatte unterschiedliche Kartoffelsorten nachgebaut und darüber nur unvollständige Angaben bei der STV gemacht. Bei einer Betriebskontrolle durch die STV stellten die Kontrolleure Mengendifferenzen fest. Die STV forderte nun nicht nur die ihr entgangene Nachbaugebühr sondern als Schadensersatz die konplette Z- Lizenz der entsprechenden Sorten. Die beiden Bauern, zwei Brüder, zahlten nur die Hälfte der eingeforderten Summe. Denn schließlich ist in der EU-Rechtsgrundlage zur Nachbaugebührenregelung die maximale Nachbaugebührenhöhe mit 50 % festgelegt. Daraufhin verklagte die STV sie.