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02.03.2012 10:10 Alter: 12 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 2/12

Reden, zahlen, kassieren

Die STV berichtet darüber, wie sie so arbeitet


Der Nikolaus hatte einiges im Sack, was er am 6. Dezember des gerade vergangenen Jahres auspacken konnte auf einem Verbändegespräch der Saatgutbranche. Pflanzenzüchter, genossenschaftliche Aufbereiter und Interessensverbände machten sich unter anderem Gedanken dazu, wie eine größere Akzeptanz der Nachbauregelung bei den Bäuerinnen und Bauern zu erreichen sei. Dazu präsentierte die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Erkenntnisse einer eigens von außen hinzugezogenen Kommunikationsfirma. Diese hatte er ermittelt, dass auf der Beziehungsebne zwischen Pflanzenzüchtern und Bauern und Bäuerinnen etwas nicht stimme. Speziell das Image des ausführenden Organs, der STV, sei nicht zum Besten. Mitglieder der Runde berichteten von „extremen Vorbehalten“ der Bauern und Bäuerinnen gegenüber STV-Mitarbeitern, gleichzusetzen mit denen gegenüber einer Steuerprüfung. Insofern waren sich alle einig, dass es bei der Kommunikation erheblichen Verbesserungsbedarf gebe. Infomateriealien und die Homepage sollten umgestaltet, ein „Dialog auf Augenhöhe“ angestrebt werden. Mitarbeiter aus Züchtungshäusern seien auf die Gespräche mit Landwirten optimal vorzubereiten, so eine weitere Schlussfolgerung. Zudem habe der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) in 2011 auch die Gespräche mit dem deutschen Bauernverband in Sachen Nachbaureglung wieder aufgenommen, wolle dies im neuen Jahr intensivieren und insbesondere den Kontakt zu den Landesbauernverbänden suchen.  

Kopfgeld

Die Interessenslage der Züchter wird besonders deutlich, betrachtet man die Zahlen, die zum selben Anlass im Nikolaussack steckten: 120.000 Bauern und Bäuerinnen wurden in der vergangenen Saison bezüglich ihres Nachbaus angeschrieben, davon waren 35.000 Kleinlandwirte. 45.000 der angeschriebenen Bauern und Bäuerinnen beantworteten die Anschreiben der STV nicht. Allerdings konnten die Züchter ihre Einnahmen aus den Nachbaugebühren von 5,5 Mio. Euro in den ersten Jahren des Jahrtausends auf aktuell 8 Mio. Euro steigern. Ein Grund für die Steigerung ist die Tatsache, dass die Saatgut-Aufbereiter umfassender Auskunft geben als früher. Das lässt sich die STV einiges kosten: auch die Preise pro Kopf genanntem Bauern oder Bäuerin, die ein Aufbereiter von der STV geltend machen kann, wurden vorgelegt: 30 Cent gibt es für einen vollständigen Nachbauakt, 10 Cent für einen Z-Saatgutkauf (der dann später möglicherweise als Nachbauanhaltspunkt verwendet werden kann). 182.000 Euro hat der BDP so in der Saison 2009/2010 ausgegeben. Ob es zur Vermittlung dieser Zahlen an die Bauern und Bäuerinnen schon ein Kommunikationskonzept auf Augenhöhe gibt?

Recht auf Geheimnisse

Aufbereiter von Nachbausaatgut sollen zur Sortenangabe gezwungen werden

Das riecht mal wieder nach Ärger. Vor einigen Wochen informierte der Deutsche Raiffeisenverband in einem Schreiben die Arbeitsgemeinschaft der Saatgutverkehrskontrollstellen der Länder darüber, dass man es nicht für die Pflicht von Saatgutaufbereitern halte, von ihren bäuerlichen Kunden den Namen der Sorte zu erfragen und aufzuzeichnen, wenn diese Erntegut zum Aufbereiten für den eigenen Nachbau in Auftrag geben (siehe auch Bauernstimme 12/11). Raiffeisen teilt damit die Rechtsauffassung der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) die fußt auf eine Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall der Auskunftspflicht der Aufbereiter. Nun kam die Antwort der AG der Saatgutverkehrskontrollstellen an Raiffeisen: Mitnichten sehen sie die Lage so wie Raiffeisen und IGN, stattdessen halten sie es im Rahmen der Saatgutaufzeichnungsverordnung für zwingend, die „Rückverfolgbarkeit von Saatgut zu gewährleisten“, und behalten sich den Klageweg vor, wenn die Aufbereiter weiterhin in ihren Aufzeichungen bei der Sortenangabe „unbekannt“ schreiben. Raiffeisen hat nun seinerseits seine Mitglieder über den Sachverhalt informiert und kommt zu dem Schluss, dass zwei Handlungsoptionen für die Aufbereiter bestehen: erstens, die Bauern auf das Schreiben der Saatgutverkehrskontrollstellen hinweisen und unter Berufung auf deren Rechtsauffassung die Aufbereitung ablehnen, wenn der Kunde nicht bereit ist die Sorte zu nennen, oder mittels Rückstellprobe die Sorte zu ermitteln. Die zweite Möglichkeit ist weiterhin „Sorte unbekannt“ anzugeben und ein Bußgeldverfahren – es soll schon erste Androhungen geben – zu riskieren.  

Rechtssicherheit

Durch ein Bußgeldverfahren und eine gerichtliche Auseinandersetzung ließe sich Rechtssicherheit in diese kontroverse Angelegenheit bringen. Jens Beismann, Anwalt der IGN, sieht jedenfalls nicht, warum die Aussagen des EuGH nicht auch in dieser Auseinandersetzung bestand haben sollten. Wörtlich heißt es in dem 2004 gefällten Urteil. „Die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 verpflichtet die Aufbereiter jedoch nicht dazu, sich über die Sorte zu informieren, zu der das Saatgut gehört, das sie aufbereiten. Hinsichtlich der Landwirte, bezüglich deren der Sortenschutzinhaber nicht über Anhaltspunkte verfügt, dass der Aufbereiter die betreffende Sorte für sie aufbereitet hat oder aufzubereiten beabsichtigt, besteht die Verpflichtung des Aufbereiters, dem Sortenschutzinhaber die relevanten Informationen zu übermitteln, deshalb nur in den Fällen, in denen die Sorte dem Aufbereiter angegeben wurde oder auf andere Weise bekannt war, wie sich aus Art. 9 Abs. 3 Verordnung (EG) Nr. 1768/95 ergibt.“ Die von der AG der Saatgutverkehrstkontrollstellen bemühte Saatgutaufzeichnungsverordnung ist Beismanns Auffassung nach nicht für Nachbausaatgut relevant. Auch in der Frage von Rückstellproben sieht der Anwalt längst nicht so weitreichende Verpflichtungen für die Aufbereiter, wie sie auch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in neueren Informationsbroschüren propagiert. Die IGN ist bereit, Aufbereiter, die sich für den Gang auf den Rechtsweg entscheiden, durch Musterverfahren zu unterstützen.