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03.02.2012 21:26 Alter: 12 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 1/12

Bundesregierung lobbiiert für Pflanzenzüchter in Brüssel

Überarbeitung des EU-Sortenschutzrechts von Bundeslandwirtschaftsministerium eingefordert


Normalerweise ist es eher nichtssagend, was Regierungsbeamte auf offizielle Anfragen von Parlamentariern antworten. So geht EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli in seiner Antwort auf die Anfrage der SPD-Abgeordneten im EU-Parlament, Ulrike Rodust, überhaupt nicht darauf ein, das es hier in Deutschland einen Konflikt zwischen Bauern und Bäuerinnen und den Pflanzenzüchtern in Sachen Nachbaugebühren gibt, der durchaus eine Rolle in der von der EU durchgeführten Evaluation des Sortenrechts spielt. Dabei war er von Rodust, explizit danach gefragt worden, schließlich hatte sie zuvor ein Treffen dazu  mit Vertretern der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze, (IGN) gehabt. Von Dalli gibt es nur ein lapidares:“ Die Kommission hat im Jahr 2010 eine Studie zur Evaluierung der Sortenschutzverordnung in Auftrag gegeben. Der Evaluierungsbericht wurde 2011 auf einer Konferenz vorgestellt. Die Empfehlungen wurden mit den Akteuren erörtert; einige davon würden rechtliche Änderungen erfordern. Die Kommission wird auf der Grundlage der Beiträge einen Aktionsplan ausarbeiten.“  

Deutliche Worte

Deutliche Worte hingegen fand die Bundesregierung, die zur selben Sachlage von der SPD-Bundestagabgeordneten Elvira Drobinski-Weiß angefragt wurde: „Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Sortenrechts wurde nicht zuletzt auf Initiativen der Bundesregierung in Angriff genommmen. Hintergrund für die Überprüfung waren vielfache rechtliche Auseinandersetzjngen im Zusammenhang mit der Nachbauregelung. (…) Die im Abschlussbericht des Evaluierungsvorhaben niedergelegten Ergebnisse bestätigen u. a. die bekannten Defizite im Bereich der Nachbauregelung. Die Europäsiche Kommision hat angekündigt im Laufe des Jahres 2012 einen Aktionsplan zur Weiterentwicklung des EU-Sortenschutzrechts vorzulegen. Die Bundesregierung wird die Vorlage des Aktionsplans der Europäsichen Kommistion abwarten und nach Prüfung über das weitere Vorgehen entscheiden“, so schreibt der Staatsekretär im Bundeslandwirtschaftsministeriums Gerd Müller, CDU. Kein Wort davon, dass es gerichtliche Grundsatzentscheidungen auf Bundes-und EU-Ebene gibt, die die Sortenschutzgesetzgebung in Sachen Nachbauregelung dort korrigiert haben, wo Fragezeichen zwischen den Asprüchen der Züchter und den Rechten der Bauern und Bäuerinnen bestanden. Matthias Miersch, Anwalt der IG Nachbau, spricht von Ergebnissen im Sinne eines fairen Interessensausgleichs, die durch die Gerichte produziert wurden. Die Bundesregierung hat allerdings wohl nur auf das Wehklagen der Züchter gehört, die durch die Gerichte in ihren Ansinnen pauschaler Auskunftsverpflichtugen und hoher Gebührensätze ausgebremst wurdenm, und sich entsprechend in Brüssel eingesetzt. Die Ergebnisse der EU-Evaluation sind ganz in ihrem Sinne, auf der obligatorischen Anhörungskonferenz, erhielten die Kritiker – sprich die Vertreter der bäuerlichen Seite – kaum Gelegenheit etwas vorzu bringen. In einem Kommentar dazu schreibt Susanne Gura vom Dachverband Kulturplanzen- und Nutztiervielfalt: „Die Evaluierung des EU Sortenschutzrechts ist für Bürger und Verbraucher in der EU und außerhalb der EU, die sich um Klima, Umwelt und Gerechtigkeit sorgen, eine herbe Enttäuschung. Die völlig unbegründeten positiven Ergebnisse hinsichtlich der Innovationsförderung des Sortenschutzes dürfen weder administrativ noch politisch geduldet werden. Selten ist die Macht einer Lobby in Brüssel so bedrückend deutlich gewesen wie am 11. Oktober 2011 in den Konferenzräumen des Europäischen Parlamentes.“ Wen wundert es wenn man weiß, dass sich die Züchter der Unterstützung des Berliner Agrarministeriums schon mal sicher sein können. Wo bleibt da eigentlich der angekündigte Widerstand des Bauernverbandes?

Europas Justizia erneut gefragt

Erneut steht eine wegweisende Gerichts-Verhandlung im Zusammenhang mit den Nachbaugebühren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an. Am 18 Januar 2012 werden die obersten Europäischen Richter über den von der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) eingeführten Tatbestand des „verhehlten Nachbau“ entscheiden. Diesen Begriff verwendet die STV für ihre Unterstellung gegenüber Bauern und Bäuerinnen, wissentlich die Zahlung von Nachbaugebühren zu verweigern, obwohl sie Zahlungsaufforderungen erhalten haben. Sieverlangt dann nicht nur die jeweiligen Nachbaugebühren sondern auch Schadensersatz. Als diesen veranschlagt sie dann statt der vorgesehenen Nachbaugebühr (50 % der Z-Lizenz) die komplette Z- Lizenz. Das bayerische Oberlandesgericht, was unter anderem mit einem solchen Fall befasst war, reichte den Vorgang an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe weiter, der ihn wiederum dem EuGH vorlegte. Der angeklagte Bauer, Mitglied der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugsetze, hatte im Verlauf des Verfahrens die ausstehenden Nachbaugebühren an die STV überwiesen und die Differenz bis zum von ihr eingeforderten Betrag der vollen Z-Lizenz nur unter Vorbehalt entrichtet. Unter eben dem Vorbehalt, dass der EuGH zu der Auffassung gelangt, dass es keinen Tatbestand des verhehlten Nachbaus gibt, und die STV keinen Schadensersatz geltend machen kann. Nur unter Vorbehalt gezahltes Geld kann hinter her zurückgefordert werden. Für die STV ist dies Vorgehen allerdings inakzeptabel, sie will alles sofort ohne Vorbehalt (damit sie es auch im Falle einer EuGH –Entscheidung zu ihren Ungunsten behalten kann) Dies lehnte allerdings schon das vorinstanzliche Landgericht in München ab und gestand damit dem Beklagten sehr wohl zu, nur unter Vorbehalt zu zahlen. Es sei kein „schützenswertes Interesse“ der STV so das Gericht, sie müsse einfach abwarten, wie der EuGH entscheide. Es wird erneut spannend, also, auf nach Luxemburg! Infos: über Georg Janßen 04131 407757