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06.12.2011 09:51 Alter: 12 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 11/11

Kämpfen für gerechte Nachbaulösung!

An den geplanten Änderungen der EU-Saatgutgesetzgebung muss noch gearbeitet werden


Effektiver, einfacher und gerechter soll die Nachbauregelung der Zukunft werden, so stellen es sich die Pflanzenzüchter vor. Aber auch die europäische Bauernorganisation Copa in dem der deutsche Bauernverband Mitglied ist und dessen Vorsitz derzeit der Bauerverbandspräsident Gerd Sonnleitner innehat, blasen ins selbe Horn. Haben doch Copa-Cogeca und die europäische Pflanzenzüchterorganisation ESA gemeinsam beim gemeinschaftlichen Sortenamt zusammengesessen und Handlungsbedarf reklamiert. Ihr zentrales Anliegen: eine pausschale Auskunftspflicht unabhängig von den bisher durch die EuGH-Urteile manifestierten Anhaltspunkte muss her. Darauf konnten sich Bauernverbandsvertreter und Züchter einigen. Weitere Verhandlungsaspekte hat der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) in seinem Geschäftsbericht aufgeführt: So sollen öffentliche Stellen, sprich die Ämter, die dank der Agrarförderanträge über die entsprechenden Daten verfügen Hilfestellung bei der Informationsbeschaffung leisten. Eine Aufbereitung von Nachbausaatgut soll nur noch mit Sortennennung und Rückstellproben möglich sein. Die Kleinlandwirteregelung soll wegfallen. Die nachbaufähigen Arten sollen stärker eingeschränkt werden. Der Nachbau soll flächen bzw. mengenmäßig begrenzt werden. Es soll die volle Lizenzgebühr fällig werden.  

Kein Wunschzettel

Ein Schreckensszenario für die Bauern und Bäuerinnen. „Dies ist kein Wunschzettel“, sagt Georg Janßen, Geschäftsführer der AbL und der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN), sondern habe längst Eingang gefunden in die Gremien, die auf europäischer Ebene an einer Neuregelung der Nachbaugesetzgebung arbeiten. Janßen und eine Gruppe von Bauern aus den Reihen der IGN, sowie deren Anwälte haben mehreren EU-Parlamentariern und der Leiterin der Abteilung Saat-und Pflanzgut der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher innerhalb der Europäischen Kommission Besuche abgestattet, um aus erster Hand zu hören, welche Haltung sie zum Thema haben. Die Parlamentarierinnen, Elisabeth Jeggle von der CDU, Ulrike Rodust von der SPD und der Grünenabgeordnete Martin Häusling erwiesen sich als relativ wenig bewandert aber interessiert und zumindest im Fall von Ulrike Rodust auch als bereit, weitergehende Informationen zu sammeln. Sie stellte umgehend einen Antrag an die Europäische Kommission, in dem sie abfragt, wie weit die Debatte um die Novellierung der Saatgutgesetzgebung fortgeschritten ist und welche Veränderungen geplant sind. Außerdem möchte sie wissen, ob der Kommission bekannt ist, wie die Situation in den übrigen Mitgliedstaaten ist, ob es ähnliche juristische Auseinandersetzungen gegeben hat wie in Deutschland. Schließlich macht sie in ihrer Anfrage auch die Debatte auf, wer eigentlich zu welchen Teilen von den Nachbaugebühren profitiert, große Konzerne oder kleine Unternehmen.  

Einfach und gerecht

Die von der IGN auch besuchte Mitarbeiterin der EU Kommission Päivi Mannerkorpi war da schon besser im Bilde. Sie wusste davon zu berichten, dass die mehrere Jahre dauernde Evaluation der EU-Saatgutgesetzgebung durch eines von der Kommission beauftragtes privates Unternehmen jüngst abgeschlossen wurde. Nun gehe es daran, von der Kommission aus Umsetzungsstrategien für die in der Evaluation angemahnten Änderungen zu erarbeiten. Dies betreffe, so Mannerkorpi, die Nachbauregelung aber nur unwesentlich, hier seien keine gravierenden Änderungen zu erwarten. Dass diese Aussage entweder eine Fehleinschätzung oder eine bewusste Verharmlosung der Situation ist, wurde auf einer Konferenz deutlich, die kurz nach dem Gespräch stattfand. Vorgestellt wurden die Ergebnisse der Evaluation durch die EU-Kommission den betroffenen Gruppen, also Vertretern der Pflanzenzuchtunternehmen, ihren Lobbyorganisationen und auch den Interessensvertretern der Bauern und Bäuerinnen. Der mit Rederecht ausgestattete Vertreter der europäischen Bauernorganisation Copa-Cogeca, der Däne Thor Gunnar Kofoed, erwies sich aber nur als vermeintlicher Vertreter der Bauern und Bäuerinnen, stellte er doch die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe beim gemeinschaftlichen Sortenamt für eine einfache und gerechte Nachbauregelung mit der Umsetzung einer pauschalen Auskunftspflicht als wünschenswert vor. Als daraufhin Matthias Miersch als Anwalt der IGN darauf aufmerksam machte, dass damit die Rechtssprechung des EuGH, mit seinem Ansinnen einen gerechten Interessensausgleich zu schaffen ad absurdum geführt würde, gab es hauptsächlich Unverständnis. Ein polnischer Regierungsvertreter forderte klare Regelungen zugunsten der Züchter wie es sie in Polen gebe und wie sie sich dort auch per Gerichtsbeschluss durchsetzen ließen. Lediglich zwei Vertreter des bayerischen Bauernverbandes betonten, dass sie eine pauschale Auskunftsplicht nicht mittragen würden. Damit muss man sie als IGN nun beim Wort nehmen, wenn schon ihr Lobbyapparat in Brüssel offensichtlich versagt hat. Es gilt nicht nur zu verhindern, dass die Züchter bei der Nachbauregelung endlich so durchmarschieren können, wie sie es immer schon wollten, wie es ihnen aber immer wieder die Gerichte verwehrt haben, sondern noch mehr. Gerd Portz, der als IGN- Bauer mit zur Konferenz gereist war, sieht die Ansprüche der Züchter immer weiter wachsen. Mehrere Lobbyvertreter formulierten, so Portz, bereits den Besitz und die Lizenzfähigkeit von Ernteprodukten wie Mehl oder Obst und Gemüse. „Da müssen wir auch die Verbraucher mit ins Boot holen“, so Portz. Er und Matthias Miersch fuhren zwar konsterniert ob der offensichtlichen Eintracht der auf der Konferenz sitzenden Lobbiisten aus Brüssel weg, aber auch umso mehr motiviert erneut für eine Nachbaureglung zu kämpfen, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und nicht nur die Kassen der Konzerne.