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10.10.2011 11:33 Alter: 13 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 9/11

Alle Macht den Konzernen

Wo geht es hin in der EU-Saatgutgesetzgebung?


Olivier de Schutter, Sonderberichterstatter der UN für das Recht auf Nahrung, hatte bereits davor gewarnt, dass Patente und Sortenschutzgesetze Ernährungssicherheit und Biodiversität gefährden können. Trotzdem bewegt sich die EU in ihrem derzeit laufenden Prozess der Neuordnung der Saatgutgesetzgebung immer stärker in eine Richtung, die diese Gefährdungen Realität werden lassen. Während de Schutter schon vor zwei Jahren in einem Bericht empfahl, die Bauernrechte zu stärken, um ein Gleichgewicht zwischen den Rechten der Pflanzenzüchter und den Bedürfnissen der Bauern herzustellen, zeichnen sich derzeit eher gegenteilige Tendenzen ab. Nicht nur die Rechte der Bauern, sondern auch die Bedürfnisse der kleineren Unternehmen im Saatgutbereich – seien es nun kleinere Pflanzenzüchter oder Aufbereiter – werden in den Lobbybemühungen der großen Unternehmen in Brüssel missachtet. Unter dem Stichwort der Strukturverbesserung und Vereinfachung verkaufen die vermeintlichen Vertreter der Branche das, was nur einem bestimmten Teil ihrer Klientel nützt, an die Gesetzgeber. So ist zum Beispiel bereits klar, dass das bislang staatlich organisierte und kontrollierte System der Saatgutanerkennung zur Produktion von Z-Saatgut nicht nur in den bereits begonnenen Ansätzen, sondern unter Umständen in Gänze in die Hand privater Unternehmen abgegeben wird. Für die bäuerlichen Vermehrer und kleineren Aufbereiter und Züchter bedeutet das mit großer Wahrscheinlichkeit eine Kosten- und Aufwandsteigerung, die Manchen aufgeben lassen wird. Für Bäuerinnen und Bauern ist fraglich, wie es dann zukünftig um die Qualität von Z-Saatgut bestellt sein wird. Zumal gerade dieser Punkt ein Dauerbrenner in der Debatte um Saatgutwechsel und Nachbau ist. Die bereits jetzt von vielen Bäuerinnen und Bauern beklagten Unzulänglichkeiten teuren Z-Saatguts wären bei nicht amtlicher Zertifizierung noch schwieriger auszumachen und abzustellen. Ganz abgesehen von den sowieso heute schon begrenzten Möglichkeiten, Schadensersatz geltend zu machen.  

Staat nach Bedarf

Wird auch die Sortenzulassung durch ein Entbürokratisierungszenario gedreht (meint gedreht hier gewendet? Und wohin? Oder heißt es einfach: Wird die Sortenzulassung entbürokratisiert), so wird das unter Umständen ebenfalls mit Verlusten bei den beschreibenden Merkmalen (Merkmale von Saatgut und warum beschreibend?) und der Qualität einhergehen. Bäuerinnen und Bauern müssen mehr oder weniger dem glauben, was ihnen die Saatgutfirmen anpreisen. Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen kommen in einer Veröffentlichung im Saatgut-Magazin zu dem Schluss, dass „einige geplante Änderungen erhebliche Nachteile für Züchter und Landwirte mit sich bringen könnten.“ Speziell verweisen auch sie auf Wettbewerbsnachteile für „kleine und mittelständische Züchter, Vermehrer und Saatgutanbieter im Vergleich zu Großbetrieben bzw. Konzernen.  Bäuerinnen und Bauern würden daraufhin wahrscheinlich häufiger zum Nachbausaatgut greifen. Es scheint, als verhallt dabei ungehört, dass Gerhard Schilling, Vorsitzender im Bundesverband deutscher Saatguterzeuger, in einem Interview der Bauernzeitung auf die Frage: „Muss der Nachbau teurer werden?“ folgende Antwort gab: „Das wäre zu einfach. Den Königsweg haben wir noch nicht gefunden; grundsätzlich muss das Produkt Z-Saatgut so attraktiv werden, dass wir keinen Nachbau mehr brauchen.“ Die Lobbyisten der Saatgutindustrie in Brüssel wissen sehr wohl, was sie wollen, von dort hört man Forderungen nach der vollen Lizenzgebühr als Nachbaugebühr und der Abschaffung der Kleinerzeugerreglung. Außerdem soll hier nun doch wieder der Staat durch öffentliche Stellen eingreifen und beim Erheben der Gebühren helfen. Staat muss da sein, wo ihn die Macht der Konzerne braucht, so wirkt das Ganze.  

Pflanzliche Monotonie

Gebraucht wird aus deren Sicht auch keine regionale Vielfalt mehr, weder an Unternehmen noch an Pflanzensorten. Die erst wenige Jahre alte Erhaltungssortenrichtlinie für die Zulassung von regionalen oder alten Sorten steht jedenfalls offenbar auch auf der Abschussliste der Saatgutindustrie. Zwar hat sie sicherlich ihre Schwächen und es lässt sich argumentieren, wenn man denn alles dereguliere, könne man doch auch alte Sorten einfach zulassen. Einhergehen würde das nur auch wieder mit Kosten durch nichtstaatliche Zertifizierungsunternehmen. Die sowieso schon in weiten Teilen von viel Idealismus und wenig finanziellen Anreizen getragene Saatguterhaltungsarbeit würde wahrscheinlich vollends unlukrativ. Stattdessen gäbe es dann ausgedehnte pflanzliche Monotonie auf dem Acker – wen interessiert es, Hauptsache die Kasse stimmt.