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Aktuell
19.07.2021 12:39
Ein Preis fürs „Niemals aufgeben!“
Die IGN verleiht Georg Janßen den „Seed of Hope“-Award
Kat: IG Nachbau Bauernstimme
27.05.2021 12:34
Der „Schrei“ vor dem Bundesjustizministerium
Pflanzen und Tiere sind keine Erfindung der Industrie
Kat: IG Nachbau Bauernstimme
21.04.2021 12:21
Mittelalte Ähren-Eisen
25 Jahre alte Getreidesorten muss man mit der Lupe suchen
Kat: IG Nachbau Bauernstimme
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09.03.2009 14:05 Alter: 14 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 2/09
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 2/09
Saatgutverkehrsgesetze auf dem EU-Prüfstand
Entbürokratisierung oder neue Hürden für kleinere ZüchterInnen und SaatgutverwenderInnen?
Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit hat die EU-Kommission im letzten Jahr die Neufassung der Saatgutverkehrsgesetze vorbereitet. Im Februar 2008 hatte sie die WirtschaftsvertreterInnen und interessierte Verbände mit einem Fragebogen dazu aufgerufen, zur jetzigen Gesetzgebung Stellung zu beziehen. Die Antworten wurden in einen Evaluationsbericht eingearbeitet, der unter ec.europa.eu/food/plant/propagation/evaluation/index_en.htm abrufbar ist. Die Saatgutverkehrsgesetze bestimmen, was als Saatgut auf den EU-Markt kommen darf. Geregelt sind Saatgutreinheit und Keimfähigkeit, außerdem was eigentlich eine Sorte ist und wann eine neue Sorte auf den Markt gebracht werden darf. Die neue Sorte muss in aufwendigen Sortenprüfungen beweisen, dass sie sich von anderen unterscheidet, homogen und beständig ist. Zur Zeit wird der Saatgutverkehr in der EU durch 12 Richtlinien und die entsprechende nationale Umsetzung geregelt. Ziel der EU-Kommission war zunächst zu evaluieren, ob es Möglichkeiten der Vereinfachung, Zusammenfassung, Entbürokratisierung gibt. Der nun vorgelegte Evaluierungsbericht legt aber bereits konkretes Veränderungspotential vor. In dem Bericht wird erkennbar, in welche Richtung die Saatgutindustrie die Gesetzgebung beeinflussen möchte. Die Konzerne möchten ihre Sortenprüfungen selbst durchführen; die zuständigen Behörden würden dann die Sortenzulassungen auf Basis eingereichter Berichte aussprechen. Für kleinere Züchtungsunternehmen, die nicht über die Möglichkeiten verfügen, solche Prüfungen durchzuführen, kann das von Nachteil sein. Fraglich ist auch, ob und wie Bäuerinnen und Bauern dann Zugang zu Ergebnissen unabhängiger Feldprüfungen bekommen. Sehr problematisch wäre es, wenn sich eine Anerkennung von Sorten anhand von Gensequenzen durchsetzen sollte - denn diese Definitionen würden später sehr wahrscheinlich ins Sortenschutzrecht übernommen werden und dort dazu führen können, dass sich dieses weiter zu einer Art Patentschutz für Pflanzen entwickelt.