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16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
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02.05.2011 13:48 Alter: 13 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 4/11
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 4/11
Alles und sofort
Landgericht München bremst STV aus
Die Züchter wollen alles und zwar sofort, so lässt sich der gerichtliche Vorstoß der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) umschreiben, mit dem sie nun vor dem Landgericht in München scheiterte. Zu Grunde liegt der nach wie vor offene Fall eines bayerischen Bauern, der von der STV nicht nur auf Zahlung der Nachbaugebühren für die von ihm nachgebauten Kulturen sondern auch auf Schadensersatz aufgrund „verhehlten Nachbaus“ verklagt wurde. Den Tatbestand des „verhehlten Nachbaus“ führt die STV immer dann an, wenn sie vermutet, das Bauern und Bäuerinnen absichtlich länger - unter Umständen über mehrere Jahre - keine Nachbaugebühren gezahlt haben, obwohl sie die Aufforderungen dazu von der STV bekommen hatten. Dann wollen die Züchter und die STV nicht nur die bis dahin fälligen Nachbaugebühren, sondern auch noch Schadensersatz und fordern die Summe der vollen Z-Lizenz ein. Mehrere solcher Fälle hatte es in der Vergangenheit gegeben, der bayerische hatte schließlich den Bundesgerichtshof erreicht. Dieser hatte die Fragestellung an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung weitergereicht. Der EUGH muss nun dazu die Stellungnahmen der EU-Mitgliedsländer einholen, mit der mündlichen Verhandlung ist offenbar im Herbst dieses Jahres zu rechnen. Das ist der STV offenbar noch zu lange hin gewesen, vielleicht hat sie auch akute Geldsorgen, weil sie viel weniger Nachbaugebühren einnimmt, als ursprünglich mal geplant. Jedenfalls hat sie die Klage auf Zahlung der vollen Z-Lizenz vor dem Landgericht aufrechterhalten bzw. will sich nicht damit zufriedengeben, einen Teil des von dem Bauern gezahlten Geldes, nur unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden EuGH Entscheidung bekommen zu haben.