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Aktuell
04.07.2024 15:58
Partnerschaftlichen Umgang einfordern!
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Erkundigungspflicht des Landhandels bei der Annahme der...
Kat: IG Nachbau Bauernstimme
04.07.2024 15:52
Kulturpflanzenvielfalt bleibt auf der Strecke
Europäischer Austausch steht unter dem Aspekt immer restriktiverer Züchterforderungen
Kat: IG Nachbau Bauernstimme
26.04.2024 14:04
STV und Pflanzenzüchter auf Konfrontationskurs
BGH-Urteil wird als Druckmittel gegen Landhandel und Bauern sehr weitreichend ausgelegt
Kat: IG Nachbau, IG Nachbau Bauernstimme
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02.02.2011 13:43 Alter: 14 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 1/11
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 1/11
Schadensersatz nach Europa
BGH reicht offenes Verfahren zum Nachbau an den EuGH weiter
Nun gibt es auch in dem dritten Verfahren, welches in den letzten Monaten vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde eine Entscheidung. Die Karlsruher Richter beschlossen das Verfahren zwischen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) und einer bäuerlichen GbR auszusetzen und die entscheidenden Streitpunkte an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzureichen. Es geht im wesentlichen um die Frage, ob die STV berechtigt ist, in bestimmten Fällen nicht nur Nachbaugebühren sondern die kompletten Z-Lizenzgebühren bzw. auch noch Schadensersatzforderungen den Bäuerinnen und Bauern gegenüber geltend zu machen. Wenn aus Unachtsamkeit falsche oder unvollständige Angaben zum Nachbau bei der STV eingehen, nimmt sie für sich in Anspruch, nicht nur die üblichen Gebühren zu erheben sondern Schadensersatz für - von ihr sogenannten - „verhelten Nachbau“ einzuklagen. Bislang sahen die Gerichte der unteren Instanzen dieses Ansinnen eher kritisch. Nun wird es wieder einmal spannend, wie sich der EuGH verhält.