02.02.2011 13:43 Alter: 14 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 1/11

Schadensersatz nach Europa

BGH reicht offenes Verfahren zum Nachbau an den EuGH weiter


Nun gibt es auch in dem dritten Verfahren, welches in den letzten Monaten vor dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde eine Entscheidung. Die Karlsruher Richter beschlossen das Verfahren zwischen der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) und einer bäuerlichen GbR auszusetzen und die entscheidenden Streitpunkte an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterzureichen. Es geht im wesentlichen um die Frage, ob die STV berechtigt ist, in bestimmten Fällen nicht nur Nachbaugebühren sondern die kompletten Z-Lizenzgebühren bzw. auch noch Schadensersatzforderungen den Bäuerinnen und Bauern gegenüber geltend zu machen. Wenn aus Unachtsamkeit falsche oder unvollständige Angaben zum Nachbau bei der STV eingehen, nimmt sie für sich in Anspruch, nicht nur die üblichen Gebühren zu erheben sondern Schadensersatz für -  von ihr sogenannten - „verhelten Nachbau“ einzuklagen. Bislang sahen die Gerichte der unteren Instanzen dieses Ansinnen eher kritisch. Nun wird es wieder einmal spannend, wie sich der EuGH verhält.