Es klang als hätten Ghostwriter des Bundesverbandes deutscher Pflanzenzüchter (BDP) Mitarbeitern des Landwirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt die Feder geführt. „Die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Agrarressorts der Länder fordern einen rechtlichen und organisatorischen Rahmen, der eine vollständige Erhebung des den Züchtern zustehenden Entgeltes (Nachbaugebühren) für die Nutzung von Erntegut, das Landwirte im eigenen Betrieb erzeugen und zur Wiederaussaat im eignen Betrieb verwenden (Nachbau), ermöglicht“, heißt es in dem Antrag den das Land auf die Tagesordnung der letzten Agrarminsterkonferrenz (AMK) Ende September im saarländischen Weiskirchen gebracht hatte. Festgestellt werden sollte per Beschluss, „dass Einnahmen aus Nachbaugebühren für mittelständische Pflanzenzüchter wirtschaftlich eine bedeutende Grundlage zur Finanzierung des züchterischen Fortschritts sind.“ Beschlossen werden sollte weiterhin die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis das bestehende System bis zur nächsten AMK auf Schwachstellen analysieren und Vorstellungen zur Zielerreichung entwickeln sollte. Dass eine grüne Landwirtschaftsministerin, Claudia Dalbert, mit so einem Antrag auf die Tagesordnung einer AMK rückt, ist gelinde gesagt verwunderlich. Denn auch wenn der BDP gerne von der mittelständischen Pflanzenzüchtung in Deutschland spricht, die durch die Nachbaugebühren am Leben gehalten werden muss, so ist nicht von der Hand zu weisen, dass mindestens genauso die großen internationalen LifeScience-Konzerne von der in den 90er Jahren vorgenommenen Machtverschiebung zuungunsten der Bauern und Bäuerinnen profitieren. Hinzu kommt die Auseinandersetzung um die Erhebung der nötigen Informationen zum Nachbau durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) an einer zentralen Stelle, die Bauern und Bäuerinnen seit nun mehr 25 Jahren führen. Gerichtsentscheidungen vor dem europäischen und dem Bundesgerichtshof haben gezeigt, dass die Rechtslage eben nicht so eindeutig ist, wie der BDP es gerne hätte. All diese Aspekte: Machtkonzentration, Datenschutz aber auch die Frage, ob Bauern und Bäuerinnen gerade in Zeiten des Klimawandels durch ihre Weiterentwicklung standortangepasster Sorten einen größeren Betrag zur Sortenentwicklugn und -vielfalt leisten als ihnen von den professionellen Züchtern zuerkannt wird, all das, lässt der Antrag ausgerechnet aus grünem Hause außer acht. Das stieß offenbar auch Ministerkollegen etwas sauer auf. Am Ende wurde der Antrag jedenfalls wieder von der Tagesordnung AMK genommen, man habe noch mehr Gesprächsbedarf im Vorfeld, hieß es dazu nur. Wohl wahr, vielleicht sollten die Minister und Ministerinnen sich dazu mal mit Bauern und Bäuerinnen treffen und nicht nur mit der Züchtercommunitiy.
04.07.2024
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Erkundigungspflicht des Landhandels bei der Annahme der Getreideernte hinsichtlich einer…