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30.03.2016 08:42 Alter: 8 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 3/16

Locken und Drohen

Die STV versucht erneut mit mehr Druck an Informationen zu kommen


Ein zweifelhaftes Angebot flatterte vielen Bauern und Bäuerinnen in den letzten Tagen in die Briefkästen. Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) bietet bei einer rückwirkenden Selbstauskunft in Sachen Nachbau für die vergangenen vier Wirtschaftsjahre an, keine Schadensersatzsforderungen zu erheben. Diese stünden ihnen eigentlich gemäß des im vergangenen Sommer gefällten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu, so die Argumentation der Pflanzenzüchter und der STV. Der EuGH hatte geurteilt, dass Nachbaugebühren innerhalb der Frist eines Wirtschaftsjahres an die Sortenschutzinhaber zu zahlen seien. Gebe es diese Frist nicht, so die Begründung der Richter, laufe das „dem in der Verordnung genannten Ziel eines vernünftigen Ausgleichs der wechselseitigen legitimen Interessen der Landwirte und der betreffenden Sortenschutzinhaber zuwider.“ Darüber, wie ein fairer Interessenausgleich zwischen Sortenschutzinhabern und Bauern und Bäuerinnen zu gewährleisten ist, während intensive Lobbyarbeit der Konzerne seit Jahrzehnte dafür sorgt, dass sich die Interessenlagen zu Ungunsten der Bauern und Bäuerinnen verschieben, kann man sicherlich streiten. In einer Studie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) kommen die Autoren zu der Aussage: „UPOV-Sortenschutzgsetze fördern nicht die Umsetzung der Rechte von Bäuerinnen und Bauern, sondern schränken sie in verschiedener Hinsicht ein und ermöglichen nur eng gefasste Ausnahmen. Wenn ein Staat UPOV beitritt, wir darum der politische Gestaltungsspielraum für die Berücksichtigung der Rechte von Bäuerinnen und Bauern in der nationalen Sortenschutzgesetzgebung erheblich eingeschränkt.“ Deutschland ist dem internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) und seinem Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen 1968 beigetreten, daraus resultieren die nationalen und auch die europäischen Sortenschutzgesesetze. Die Studie trifft ihre Aussagen im Hinblick auf Länder des Südens die im Focus des Auftraggebers liegen. Mitteleuropäische Bauern und Bäuerinnen gehören offenbar nicht zu Zielgruppe der Leserschaft dieser Studie.

Einschüchterung

Aber darum soll es hier auch nicht weiter gehen, sondern um ein Urteil, was es den Pflanzenzüchtern ermöglicht, nicht nur Nachbaugebühren einzufordern, sondern ab einer bestimmten Frist auch Schadensersatz für eine Sortenschutzverletzung, wenn – und das ist der springende Punkt – sie vom Nachbau Kenntnis haben. Die Informationen dürfen sie aber nach wie vor – hier stehen zwei EuGH-Urteile nebeneinander – nur mittels qualifiziertem Auskunftsersuchen und unter Vorlage von Anhaltspunkten, wie Aufbereiterrechnungen oder ähnlichem abfragen. Deshalb lockt die STV nun mit einem einmaligen Strafverfolgungsverzichtsangebot, weil sie sich erhofft darüber die sonst eben schwieriger oder gar nicht zu generierenden Informationen zu erhalten. Sie setzt aber auch auf Einschüchterung und droht mit Strafverfolgung und Schadensersatzforderungen, die sich im Wiederholungsfalle auf mehrere hundert Euro pro Hektar aufsummieren können. Nach eigenen Angaben der STV wurden 35.000 Bauern und Bäuerinnen angeschrieben, die bislang unbeschriebene Blätter in Sachen Nachbau-Informationen sind. STV-Geschäftsführer Dirk Otten räumte gegenüber topagrar ein, Adressen recherchiert aber auch gekauft zu haben.

Vorsichtig fragen

„Um überhaupt Schadensersatz seitens der STV fordern zu können, muss die STV konkrete Kenntnis von dem Nachbau bzw. einem schon über die erteilte Auskunft hinausgehenden Nachbau haben, und zwar hinsichtlich der Sorte und Menge“, schreibt die Interessengemeinschaft gegen Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) in einem Schreiben an ihre Mitglieder. Georg Janßen, AbL-Bundesgeschäftsführer, weißt darauf hin, dass wer unsicher ist, was zu tun sei, eher bei der IGN nachfragen, als das freundliche Hilfsangebot am Ende des STV-Schreibens annehmen sollte. Auch der deutsche Bauernverband bietet Beratung an, in wessen Sinne darf gefragt werden. Er schließt seinen Infotext zum EuGH-Urteil mit den Worten: „Ob sich aufgrund des Urteils die grundsätzliche Problematik rund um die Frage des Nachbaus lösen lässt, darf bezweifelt werden.“ Dabei ist zweifelsfrei, dass mit dem EuGH-Urteil die Gemengelage eher komplizierter geworden ist. Wenn auch das Gericht von Interessenausgleich spricht, STV und Pflanzenzüchtungsunternehmen geht eher es um die weitere Beschränkung bäuerlicher Rechte.