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04.08.2008 09:50 Alter: 16 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Uabhängige Bauernstimme 7/08

Beim Geld hört die Freundschaft auf

Weil es nicht genug Nachbaugebühren einbrachte, kündigen die Pflanzenzüchter ihr Abkommen mit dem Bauernverband


Das Ende ist ein unspektakuläres Kündigungsschreiben und überrascht am meisten vom Zeitpunkt seiner Versendung. Jetzt gerade hatte man beim deutschen Bauernverband nicht damit gerechnet, dass der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) die gemeinsame Rahmenregelung zum Nachbau schlicht und ergreifend für beendet erklärt. Seit die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) entscheidende Urteile vor dem Bundes- wie auch dem Europäischen Gerichtshof erstritten hat, die die Ausforschungsmöglichkeiten und Nachbaugebührenhöhe der Pflanzenzüchter beschränken und damit auch in die privatwirtschaftliche Vereinbarung zwischen DBV und BDP, dem sogenannten Rahmenabkommen Nachbau, eingreifen, ist dies ein Stück weit Makulatur geworden. Immer weniger Bäuerinnen und Bauern entschlossen sich in den vergangenen Jahren, die Formulare zu unterschreiben, mit denen sie der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) als Vollstreckungsorganisation der Pflanzenzüchter weitgehende Kontrollrechte einräumten, ohne das der Nutzen für sie erkennbar gewesen wäre. Während der DBV immer noch tapfer die ausgehandelten Rabatte bei hohem Saatgutwechsel pries und seinen Mitgliedern eine Teilnahme an der Rahmenregelung empfahl, hatten diese längst erkannt, dass sie mit einer Ablehnung der Ausforschungsansprüche, abgesichert durch die von der IGN erstrittnene Urteile, viel besser fahren. Zumal auch die Gebührenhöhe des sogenannten gesetzlichen Verfahrens, also das, jenseits des Abkommens zwischen BDP und DBV, wiederrum durch das von der IGN erstrittene Urteil, zeitweilig zumindest deutlich günstiger war als beim privatwirtschaftlichen Vertrag. Ende ohne Schrecken Das Ende der Rahmenregelung und seines Vorgängers, des Kooperationsabkommens, ist nicht nur bemerkenswert, weil es erstmals einen gewissen Bruch zwischen den sonst doch sehr um Einigkeit bemühten Interessensverbänden signalisiert. Man habe, so BDP-Pressesprecher Christoph Herlinger, in den vergangenen Jahren den DBV immer wieder auf die unbefriedigende Situation hingewiesen. „Die Suche nach einem vereinfachten Erhebungsmodell ist lediglich am politischen Widerstand des Bauernverbandes gescheitert“, schreibt auch BDP-Geschäftsführer Ferdinand Schmitz in einer Presseerklärung. Pressesprecher Herlinger erläutert, dass mit diesem vereinfachten Erhebungsmodell keineswegs eine neues privatwirtschaftliches Abkommen zwischen beiden Verbänden gemeint ist. Nein, es geht um die als Gesetzesvorlage von den Züchtern beim Bundesministerium eingebrachte Flaschenhalslösung gegen die sich eben auch der Bauernverband ausgesprochen hatte. Damit wird einmal mehr deutlich, wie fließend offenbar die Grenzen zwischen privatrechtlichen und gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich manchmal sein können. Denn bemerkenswert am Ende der Rahmenregelung ist eben auch, dass es einmal ursprünglich als Abkommen zwischen den beiden betroffenen Interessensgruppen ausgehandelt wurde, noch bevor die EU-Nachbauregelung in nationales Recht gegossen wurde. Als es dann darum ging, ein nationales Gesetz zu machen, beriefen sich Parlamentarier genau darauf, dass es ja bereits eine einvernehmliche Lösung getragen von beiden Interessensgruppen gebe. Manche kontroverse Debatte ist damals auch deswegen gar nicht geführt worden. Nun ist die offizielle Begründung des BDP, die Regelung habe nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Man werde nun anders versuchen den Saatgutabsatz zu erhöhen. Man wolle aber an der STV mit ihren Erhebungsbögen festhalten. Obwohl natürlich nun keine Rabatte mehr gewährt werden könnten aber man auch keine Kontrollbefugnisse mehr erlangen könne. Das Interesse an individuellen Absprachen zwischen Bäuerinnen und Bauern ist eher gering, man wolle aber aus Gründen der Fairness versuchen, die Z-Lizenzen der einzelnen Sorten zu veröffentlichen. Die IGN sieht das Ende der Rahmenregelung als logische Konsequenz der von ihr erstrittenen Gerichtsurteile. Sie fordert einen Schnitt und ein ganz neues Herangehen an die Saatgutforschung als gesellschaftliche Aufgabe, bei dem ein breites Bündnis darüber entscheidet, welche Art der Züchtungsforschung finanziell unterstützt werden soll.