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05.11.2007 09:43 Alter: 16 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

„Züchter müssen sich schämen“

IGN-Sprecher Klaus Buschmeier im Interview zur Ausforschung der Aufbereiter in Sachen Nachbaugebühren


In der Auseinandersetzung um die Nachbaugebühren rücken die Aufbereiter von Saatgut offensichtlich immer stärker in den Fokus der Pflanzenzüchter und damit auch der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV). Sie versuchen über diese Dienstleister für die Bäuerinnen und Bauern an Informationen zum Nachbau zu kommen. Dabei machte die STV in der Vergangenheit eine allgemeine Auskunftspflicht geltend, die aber - wie schon für die Bäuerinnen und Bauern - vom Europäischen wie auch vom Bundesgerichtshof abgelehnt wurde. Die Züchter müssen den Aufbereitern von Saatgut wie auch den Bäuerinnen und Bauern Anhaltspunkte zum Nachbau vorlegen, um Informationen zu erhalten. Naheliegend für die Züchter ist nun, auf Rechnungen und Kundenlisten der Aufbereiter zurückzugreifen in denen deren Aufbereitungstätigkeit für den einzelnen Bauern dokumentiert ist. Der Aufbereiter mit seinen Daten ist also zum zentralen Moment für die Züchter geworden. Deutlich wird das auch darin, dass das Bundesministerium in seinem Gesetzentwurf zur Änderung des Nachbauparagraphen im Sortenschutzgesetz, der sicherlich in enger Abstimmung mit den Züchtern entstanden ist, eine Erhebung der Gebühren über die Aufbereiter vorsieht. Aktuell verschickt die STV derzeit an alle Aufbereiter Faltblätter in denen sie aus ihrer Sicht die landwirtschaftliche Kundschaft darüber aufklärt, was ihr zusteht und was nicht. Die Aufbereiter ruft sie zu Geschlossenheit untereinander, gegen auskunftsunwillige Bäuerinnen und Bauern und zu Offenheit gegenüber den Züchtern auf. Die Unabhängige Bauernstimme hat dazu mit dem Bauern, Aufbereiter und Sprecher der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) Klaus Buschmeier gesprochen: Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH schreibt derzeit die Aufbereiter an und bittet sie Informationsbroschüren zur Auskunftspflicht in Sachen Nachbaugebühren unter ihren Kunden, den Bäuerinnen und Bauern zu verteilen. Machst Du das mit? Nein, ich will mit der STV nichts zu tun haben. Sie versuchen den Eindruck zu erwecken, wir Aufbereiter müssen alles offen legen. Das aktuelle Faltblatt ist so formuliert, wie es ihnen in den Kram passt, dass man die Dinge auch anders auslegen kann wird nicht erwähnt. Ich kenne keine andere Firma, die mit so vielen Halbwahrheiten versucht, ihre Interessen durchzusetzen. Oder vielmehr die Interessen der Pflanzenzüchter. Die müssen sich schämen dafür, was in ihrem Namen alles so getrieben wird. Die STV appelliert an die Solidarität unter den Aufbereitern gegenüber Bäuerinnen und Bauern, die keine Angaben zu den angelieferten Sorten machen wollen, gibt es auch eine Solidarität mit den Bäuerinnen und Bauern als Kunden? Das ist natürlich ein persönliche Sache. Da muss sich jeder die Frage stellen, wo er steht. Fühle ich mich meinem Kunden verpflichtet oder nicht? Das ist bei einem kleinen Aufbereiter, der sehr nah an seinen Kunden ist, sicherlich auch noch mal was anderes als bei einer großen Genossenschaft, die womöglich schon relativ weit weg ist von den Berufskollegen. Ich kenn aber auch jeweils Aufbereiter und Genossenschaften wohl es genau anders herum ist. Ich persönlich weiß jedenfalls, dass ich einer Firma, die mich widerrechtlich verklagt hat, doch nicht meine Kundenkartei gebe. Der jüngste Diskussionsbeitrag zum Thema Nachbaugebühren auf der politischen Bühne ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Sortenschutzgesetzes. Danach sollen also die Aufbereiter die Nachbaugebühren an die Pflanzenzüchter abführen und sich dann das Geld bei den Bäuerinnen und Bauern wiederholen. Bei aller grundsätzlicher Kritik, die die IGN daran hat, ist es überhaupt eine praktisch umsetzbare Variante? Es passt grundsätzlich vorne und hinten nicht. Nachbau ist die Tätigkeit, das Korn in den Boden zu bringen, das hat mit Aufbereitung nichts zu tun. Warum soll ich als Aufbereiter für die Züchter eine Dienstleistung erbringen? Ich weiß gar nicht, ob das rechtlich zulässig ist, dass zu verlangen. Was ist denn, wenn ich als Aufbereiter mich weigere. Krieg ich dann Berufsverbot? Ich will kein Inkassounternehmen für die Pflanzenzüchter werden. Und was ist denn wenn Bauern mir die Rechnung nicht bezahlen? Lauf ich denen dann auch noch hinter den Nachbaugebühren her? Weiter stellt sich die Frage, woran soll ich denn erkennen, ob mir ein Bauer eine Eu-geschützte Sorte oder eine national geschützte Sorte anliefert? Da sind ja keine Stempel auf den Körnern. Und was wenn der Bauer sagt: das ist eine Eu-Sorte aber ich sage dir den Namen nicht. Das darf er schließlich laut Europäischem Gerichtshof. Die STV möchte, dass ich ihm das Korn dann nicht aufbereite. Die Aufbereiter von Saatgut sollen die Nachbaugebühren vor dem eigentlichen Nachbauakt abführen, die Abpacker von Kartoffeln ja erst hinterher, kann das funktionieren? Ja, mit den Abpackern das ist der absolute Hammer, da hat der Bauer einen Hektar angebaut, sagen wir 50, 60 Tonnen Kartoffeln geerntet, also zwei LKW voll. Den einen verkauft er an den einen und den andren an einen anderen Abpacker. Und die sollen dann nachvollziehen können, ob die Kartoffeln aus soundsoviel Z-Pflanzgut, was der Bauer gekauft hat erwachsen sind? Sollen die miteinander Kontakt aufnehmen? Und wie wird den schwankenden Erträgen Rechnung getragen, sind die Kartoffeln vorsortiert oder nicht? Was ist mit Schmutzanteilen? Das ist alles überhaupt nicht zu kontrollieren. Wie ist die Stimmung unter den Bäuerinnen und Bauern, wie stehen sie den Pflanzenzüchtern gegenüber? Die Züchter verlieren durch die Skandale um die Roggensorte Farino, durch den Linda-Streit und durch das Vorgehen der STV erheblich an Vertrauen bei den Bäuerinnen und Bauern. Die Züchter müssen sich fragen lassen: Warum lasst ihr zu, dass eine für euch arbeitende Firma Leute auf Höfen ausfragt? Die Oma, die Kinder am Telefon bequatscht und alles mögliche wissen will. Dazu schweigt übrigens auch der Bauernverband. Solange der Umgang mit den Bauern so ist und die Züchter das stillschweigend decken, werden sie weiter an Ansehen verlieren. Vielen Dank für das Gespräch Klaus Buschmeier bewirtschaftet einen landwirtschaftlichen Betrieb mit 120 ha Ackerfläche und 20 ha Wald. Er bereitet für konventionell wie biologisch wirtschaftende Betriebe im Jahr 1.500 bis 2.000 Tonnen Getreide auf, ein wichtiger Betriebszweig ist eine Dinkelschälanlage mit zwei Reinigungen.

Breite Unterstützung für IGN-Position

Die Kritik an dem Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung des Sortenschutzgesetzes war auch Gegenstand einer Presseerklärung von der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) und der AbL. Ihre Argumente, dass der Entwurf weder Bürokratie abbaut noch Rechtsfrieden herstellt und dass doch erst einmal versuchen solle, mit dem vorhandenen Gesetz nach der gerichtlichen Klärung umzugehen, wurde nun auch von anderen an der Debatte beteiligten aufgegriffen. So gibt es mittlerweile einen gemeinsamen Brief der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU unter der Federführung der beiden Agrarexperten Elvira Drobinski-Weiß (SPD) und Peter Bleser (CDU) an das Ministerium. Der Tenor ist: erst einmal die geltende Rechtslage und die Auslegung der Gerichtsurteile vier bis fünf Jahre erproben und die Novellierung aussetzen. Erfreulicherweise hat sich auch der deutsche Bauernverband in seiner Stellungnahme dieser Haltung angeschlossen.