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Aktuell
16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
Kat: ABL e.V., Presse, Gentechnikfrei, Aktuelles-Gen, IG Nachbau, Aktuelles, IG Nachbau Bauernstimme, Presseerklärung
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27.11.2015 08:52 Alter: 8 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 11/15
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 11/15
Kein Zwang zur Sortennennung durch die Hintertür
Wettbewerbsrecht lässt Saatgutaufzeichungsverordnung in Nachbaufrage nicht zu
Nun haben sich die Richter am Oberlandesgericht in Karlsruhe erneut inhaltlich mit der Frage auseinander gesetzt, ob die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die im Saatgutverkehrsgesetz festgeschriebene Saatgutaufzeichnungsverordnung dazu verwenden darf, um die im Sortenschutzgesetz festgeschriebenen Nachbaugebühren einzutreiben. Was nach Wirrwarr klingt, ist eigentlich ganz einfach: im Sortenschutzgesetz wurde in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Verpflichtung der Bauern und Bäuerinnen eingefügt, auch für wieder ausgesätes eigenes Erntegut, den Nachbau, Gebühren an die Sortenschutzinhaber zu zahlen. Wie die Sortenschutzinhaber an die zum Eintreiben der Gebühren nötigen Informationen kommen, wurde über viele Jahre in Gerichtsprozessen definiert, weil die Auskunftspflicht der Bauern und Bäuerinnen im Gesetz nicht genauer ausgeführt wurde. In dem Zusammenhang hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Aufbereiter von Getreide zum Nachbau zwar verpflichtet sind den Sortennamen an die STV als Vollstrecker der Sortenschutzinhaber weiterzugegen, wenn sie ihn wissen, sie ihn aber bei ihren bäuerlichen Auftraggebern nicht nachfragen oder sogar zwingend aufzeichnen müssen.