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14.01.2007 09:34 Alter: 17 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

Rechnungen ohne Details, bitte!

In Aufbereiterrechnungen sollten nur die nötigsten Informationen


Eigentlich sind ja Rechnungen immer unschön außer man stellt sie selbst. Diese Rechnung einer Raiffeisen-Zentrale an ihren bäuerlichen Kunden enthielt allerdings einen Passus, der sie nicht nur unerfreulich macht, weil sie die Nachricht übermittelt, dass etwas gezahlt werden soll. Zum ersten Mal stellte Raiffeisen seinem langjährigen Kunden ausdrücklich die Reinigung von „Nachbau“ Getreide in Rechnung. Als der Bauer daraufhin zum Telefonhörer griff und nachfragte, was denn das zu bedeuten habe, erhielt her zweimal nur die Gegenfrage zur Antwort, ob es sich denn nicht um Nachbau handeln würde. Als der Bauer daraufhin angab, es habe sich um die Reinigung von Konsumgetreide gehandelt und er wolle, dass die Rechnung geändert werde, da er sonst nicht zahlen würde, hieß es, dass doch dann damit alles erledigt wäre. Des weiteren gab es noch die lapidare Erklärung, dass zentrale Abrechungsbüro habe die neue Formulierung in das Rechnungswesen eingebaut. Eine weniger druckvolle Bäuerin, die über dieselbe Formulierung in ihrer Rechnung von einem anderen Raiffeisen-Handelshaus gestolpert war, erhielt folgende Antwort auf ihre telefonische Anfrage: da könne man nichts machen, dass sei ein neues Gesetz seit dem 1. Oktober. Man faxte ihr dann noch ein älteres Merkblatt zu, aus dem hervorgeht, welche Angaben Raiffeisen von seinen Aufbereitungskunden erheben möchte, um diese „im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung des für die Region zuständigen Oberlandesgerichtes“ an die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) weiterzuleiten. „Ohne die vollständigen Erhebung dieser Daten können wir die Aufbereitung nicht durchführen“ heißt es da. Mittlerweile gibt es längst nicht nur OLG-Entscheidungen sondern auch Urteile von BGH und EuGH. Beide verweisen darauf, dass von der STV Anhaltspunkte vorgelegt werden müssen, um Informationen zu erhalten. Und Henning Ehlers vom Raiffeisenverband in Bonn bejaht auch, dass nicht pauschal Datensätze an die STV herausgegeben werden, sondern nur dann Kundennamen genannt werden, wenn die STV zuvor Sortennamen als Anhaltspunkte mit ihren in Verbindung gebracht hat. Es werde durchaus der Einzelfall betrachtet.
„Reinigen Getreide“
Jetzt entpuppt sich für die Bäuerinnen und Bauern allerdings als nachteilig, dass Raiffeisen, in etwas sehr vorauseilendem Gehorsam, immer auch Sortenbezeichnungen abgefragt hat und – wir erinnern uns: „Ohne die vollständigen Erhebung dieser Daten können wir die Aufbereitung nicht durchführen“ – in diesem Punkt auch wenig kompromissbereit war. Aus juristischer Sicht, das haben BGH wie auch EuGH betont, gibt es keine Verpflichtungen der Bäuerinnen und Bauern den Aufbereitern ihres Saatgutes Sortennamen zu nennen. Und was der Aufbereiter nicht weiß muss er nicht der STV weitergeben. Wenn er es aber weiß, muss er es mitteilen, dass ist die Krux. Auch dieser Sachverhalt spricht dafür, nicht noch einmal einen ähnlichen Fehler zu begehen und Rechnungen zu schreiben bzw. zu bezahlen, in denen ausdrücklich auftaucht, dass Nachbaugetreide aufbereitet wurde. Wer weiß was daraus noch wieder für Verpflichtungen erwachsen. Dass es auch ohne den Passus geht und auch ohne die Angabe von Sortennamen ging und geht beweist der eingangs erwähnte Bauer. Er hat nun wieder eine Rechnung mit der Position „Reinigen Getreide“ erhalten und braucht sich damit nur noch über den Umstand ärgern, dass Rechnungen den Kontostand ruinieren aber nicht den Datenschutz.

Z-Saatguteinsatz stagniert

„Der Saatgutwechsel bei Getreide ist bundesweit im Wirtschaftsjahr 2005/2006 stabil geblieben. Im Durchschnitt aller Hauptgetreidearten liegt der Saatgutwechsel bei aktuell 54 Prozent und damit konstant auf Vorjahresniveau“, das ermittelte der Gemeinschaftsfonds Saatgetreide. Was hier so unaufgeregt präsentiert wird, ist für die Pflanzenzüchter kein erfreuliches Ergebnis, ist ihr Interesse doch eine kontinuierliche Steigerung des Z-Saatgutabsatzes. Offenbar ist aber weder das Z-Saatgut preislich wie qualitativ in der Vergangenheit soviel attraktiver geworden noch schrecken die Nachbaugebühren so sehr ab, dass mehr Z-Saatgut an die Bäuerin und an den Bauern gebracht werden konnte. „Die aktuelle Höhe des Saatgutwechsels versteht die Saatgutwirtschaft alles in allem als Ansporn, um weitere Anstrengungen zu unternehmen, den Einsatz von Z-Saatgut für die Landwirte noch interessanter und attraktiver zu gestalten“, heißt es denn auch in einer Presseerklärung des Bundesverbandes deutscher Pflanzenzüchter.