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06.05.2015 10:58 Alter: 9 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 3/15

Wessen Interessen?

Bauernverband und Pflanzenzüchter arbeiten gut zusammen


In der Öffentlichkeit hat sich der deutsche Bauernverband (DBV) bislang eher bedeckt gehalten, wenn es darum ging, wie man denn zum Thema Nachbaugebühren steht. Intern, das wurde einmal mehr deutlich auf der Klausurtagung der DBV-Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der Landesbauernverbände im Oktober vergangenen Jahres, steht das Thema seit Jahren auf der Agenda. Und zwar im engen Austausch mit dem Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. Man stellte bereits 2013 im Präsidium des Bauernverbandes fest, dass die ungleichmäßige Zahlung von Nachbaugebühren („Trittbrettfahrersituation“) nicht im Sinne der Landwirtschaft sein könne. Zwar müsse sich der Zuchtfortschritt deutlicher in der Saatgutqualität zeigen und eine unangemessene Benachteiligung der Landwirtschaft sei zu vermeiden, nichts desto trotz müssten Lösungen im Sinne einer fairen Ausgestaltung des Sortenschutzes gefunden werden. In der folgenden Klausurtagung ein Jahr später wurden verschiedene Lösungen diskutiert. Als Ergebnis festgehalten wurde am Ende, dass es „Handlungsbedarf in Bezug auf die Nachbauproblematik und die Saatgutstrategie“ gebe sowie eine Favorisierung der als „Kombi-Modell“ bezeichneten Lösung für die Durchsetzung der Nachbaugebühren.

Kombi-Modell

Dies Kombi-Modell beinhaltet folgende Aspekte: Die Landhändler sollen gesetzlich verpflichtet werden, der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) alle Verkaufsdaten bezüglich der Z-Saatgutabgabe an Bäuerinnen und Bauern zu übermitteln. Damit hätte dann die STV alle gesetzlich nötigen Anhaltspunkte, um die Bäuerinnen und Bauern in Sachen Nachbau abfragen zu können. Alternativ könnten die Bäuerinnen und Bauern der STV auch ihren Flächenantrag zur Agrarförderung zur Verfügung stellen und damit an einer Pauschalabrechnung teilnehmen. Ein Teil des Geldes solle für die Verbesserung der Saatgutqualität und das Sortenprüfwesen zur Verfügung stehen – Stichwort Saatgutstrategie -, so der Wunsch des Bauernverbandes, vielleicht auch um nicht als völliger Einknicker gegenüber den Pflanzenzüchtern vor den eigenen Mitglieder darzustehen. Fakt ist, Bauernverbandspräsidium und die Landesgeschäftsführer betrachten die Nachbaugebühren als gutes Recht der Pflanzenzüchter, das überhaupt nicht mehr in Frage zu stellen ist. Auch deshalb fällt bei Ihnen wohl das immerhin auch diskutierte Modell des Fonds durch, über dessen Verwendung bei den Züchtern zumindest noch mitbestimmt werden könnte, wenn dort auch Bundesmittel einflößen. Obwohl auch eine Mehrheit von Bauernverbandsmitgliedern Nachbaugebühren ablehnen und deren Durchsetzung eine Machtverschiebung zugunsten der Pflanzenzüchter bedeutet, fügt sich der Verband mehr oder weniger bedingungslos den Interessen des BDP mit dem Argument, die mittelständische Pflanzenzüchtung müsse gestärkt werden. Unabhängig von der Frage, ob diese durch Nachbaugebühren wirklich gestärkt würde, bleibt das Ganze ein Armutszeugnis in Sachen Interessenvetretung.  

Im Zweifel erst mal Geld her

STV verunsichert mit ihrer Rechtsauffassung trotz noch laufenden Verfahrens

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) gibt sich sehr siegessicher. Noch bevor das laufende Verfahren zu jenem Sachverhalt abschließend vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beurteilt wurde, schreibt die STV bereits in ihre neuesten Nachbauerklärungen an Bäuerinnen und Bauern, dass sie auch unaufgefordert innerhalb eines Wirtschaftsjahres zur Zahlung von Nachbaugebühren verpflichtet seien. Das ist im Moment noch eine eher unorthodoxe Rechtsauffassung, die zwar vom Landgericht in München geteilt, von mehreren anderen Gerichten allerdings dem EuGH vorgelegt worden ist. Dieser hat unterschiedliche Stellungnahmen dazu von EU-Kommission und Mitgliedsstaaten erhalten, Kommission und die Niederlande teilen die Auffassung der STV, Spanien widerspricht ihr. Der Generalanwalt als weitere, eine Stellungnahme abgebende Instanz in einem EuGH-Verfahren, trägt Anfang März vor. Viele Jahre haben diverse Gerichte sich mit der Ausgestaltung des Auskunftsersuchens durch die Pflanzenzüchter in Sachen Nachbaugebühren befasst, sollte nun die STV Recht bekommen, wäre das alles hinfällig und somit ein Stück weit auch überflüssige Arbeit gewesen. Die STV hält es trotzdem für legitim, jetzt bereits mit der vermeintlichen Verpflichtung zur Zahlung zu argumentieren ohne auf das noch laufende Verfahren hinzuweisen und damit Bauern und Bäuerinnen zu verunsichern und einzuschüchtern.