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Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


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02.01.2005 09:14 Alter: 19 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

Ausitzen durch Ausetzen?

Die kleinen Tricks der Saatgut-Treuhand


Ausetzen lassen möchte diesmal die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) den Fall, am liebsten würde sie ihn wahrscheinlich überhaupt gar nicht mehr weiterverhandeln lassen, aber dummerweise hat sie das Ganze angefangen. Es geht um einen kleinen bayerischen Betrieb der Saatgut für Bäuerinnen und Bauern aufbereitet und der die, durch seine Tätigkeiten vermeintlich gewonnenen Kundendaten, ginge es nach dem Willen der STV, derselben bzw. den Pflanzenzüchter zwecks der Erhebung von Nachbaugebühren mitteilen soll. Mitten in die laufenden Klage der STV auf Auskunft platzte die Entscheidung des EuGH gegen eine pauschale Auskunftspflicht der Aufbereiter. Prompt möchte die STV den bayerischen Fall nun aussetzten, nachdem sie vorher, noch vor der EuGH-Entscheidung zweimal Anträge der Anwälte des Aufbereiters - er wird vertreten durch die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze - auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte. Als die höchstrichterliche Entscheidung noch ausstand, hätte eine Verfahrenspause Sinn gemacht, um das EuGH-Urteil dann in den Prozess einbeziehen zu können, jetzt geht es bei einer Aussetzung lediglich um eine taktische Verzögerung des Verfahrens. Die STV mag die Hoffnung haben, bei einer Pause dieses Prozesses mit einem aus ihrer Sicht erfolgversprechenderen Fall einen anderen Präzedenzfall zu schaffen. List, Tücke und juristische Winkelzüge, die weniger der Klärung des Sachverhaltes dienen, als den Zielen der Klägerin, versucht sie immer mal wieder gerne einzusetzen. Ein "kunstreiche List" entdeckte ja auch schon der Generalanwalt des EuGH im Prozess um die Auskunft der Bäuerinnen und Bauern. Und auch in laufenden Verfahren wie dem des bayerischen Aufbereiters trickst die STV an noch anderer Stelle: Der EuGH hat im Verfahren um die Auskunft der Bäuerinnen und Bauern sowie der Aufbereiter betont, dass der Sortenschutzinhaber kein Recht hat, Auskunft zu verlangen, wenn er nicht über die entsprechenden Anhaltspunkte verfügt. Die EU-Kommission als diejenige, die das Gesetz gemacht hat, spricht in einer Stellungnahme davon, das Anhaltspunkte vom Sortenschutzinhaber vorgelegt werden müssen. Die STV möchte den Urteilsspruch des EuGH allerdings dahingehend auslegen, dass sie zwar über Anhaltspunkte verfügen muss, diese dem Bauern oder Aufbereiter aber nicht in ihrer Anfrage nennen muss, um dann eine Klage anzuzetteln und dem Beklagten dann aus im Verfahren vorgelegten Anhaltspunkten eine Verletzung der Schutzrechte des Sortenschutzinhabers zu stricken. Die feine englische Art oder ein partnerschaftlicher Umgang, den ja die Züchter angeblich so gern mit den Bäuerinnen und Bauern pflegen wollen, ist das sicherlich nicht. Ob dies Vorgehen vor Gericht Bestand hat, wird wohl dieser Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht zeigen.

Nur die Sorte zählt

Kein OLG in Deutschland stützt pauschales Auskunftsersuchen der STV

Es reicht nicht, dass jemand Gummistiefel trägt, es reicht aber ernsthaft auch nicht, dass jemand Bauer ist, Ackerbau betreibt und auch Getreide anbaut - all dass sind nach Auffassung des Oberlandesgerichtes Braunschweig keine zulässigen Anhaltspunkte, die die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) vorbringen kann, um Auskunft über den Nachbau geschützter Sorten zu erlangen. Damit befindet es sich in Gesellschaft der OLGs in Frankfurt, Düsseldorf und Naumburg, die einmütig die Argumentation der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze unterstützen: Als Anhaltspunkt muss die konkrete Sorte genannt werden, die der jeweils um Auskunft Gebetene in seinem Betrieb verwendet hat. Nur dann muss der Angefragte darlegen, ob er mit dieser Sorte Nachbau betrieben hat. Für welche Zeiträume er zu der Verwendung der Sorte Auskunft geben muss, ist wiederum noch nicht endgültig geklärt. Mit seinem Urteil hat das OLG Braunschweig beide EuGH-Entscheidungen (Auskunftsverfahren Landwirte sowie Aufbereiter) so mit Leben gefüllt, wie es auch die EU-Kommission als Gesetzgeber im Sinn hatten. Die STV ist, mit ihrem pauschalen Auskunftsersuchen, mit ihren Fragebögen und ihrer Liste von über 500 Sorten aber auch mit ihrer konkreten Unterstellung an Bäuerinnen und Bauern, sie verwendeten einen "Sortenmix", nun endgültig gescheitert. Mittlerweile stützt kein Oberlandesgericht in Deutschland mehr die Auffassung der STV, ein Recht auf eine pauschale Auskunft zu haben. Bauern und jede Bäuerinnen sollten spätestens jetzt STV-Anfragen mit der Rückfrage quittieren, für welche im Betrieb verwendeten Sorten denn um Auskunft ersucht würde. Leider hat die STV über all die Jahre der pauschalen Auskunftsersuchen schon viel zu viele Daten gesammelt, die Aufschluss geben über das Anbauverhalten in der Landwirtschaft. Jetzt erst recht heißt dann den unrechtmäßigen Praktiken ein Ende zu setzen.

Festtagsgrüße

Post zum Fest wünscht man sich ja eigentlich, aber auf Drohbriefe von der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) kann man sicher nicht nur rund um Weihnachten verzichten. Trotzdem sind sie derzeit wieder vermehrt unterwegs. Zum Einen versucht die STV auch nach dem für sie negativen EuGH-Urteil zur Auskunftspflicht der Aufbereiter erneut per Einschüchterungstaktik Pauschalauskünfte einzufordern, zum Anderen will sie wieder einmal vermehrt Klagen anstrengen. Letzteres hat auch damit zu tun, das aufgrund von Änderungen im Zivilrecht zum 31.12. des Jahres bestimmte Ansprüche zu verjähren drohen, auf deren Durchsetzung die STV nicht verzichten möchte. Hier geht es im wesentlichen um Fälle, in denen Bäuerinnen und Bauern der STV mit ihrer Unterschrift unter das Kooperationsabkommen der ersten Nachbaugebührenjahre umfangreiche Kontrollbefugnisse zugestanden haben, die die STV noch wahrnehmen will und um Auseinandersetzungen rund um die Gebührenfrage. Wer Rat und Tat im Umgang mit den verschiedenen Weihnachtsgrüßen der STV sucht, sollte sich an die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze wenden.

Viel keimte

900 mal säten Menschen in ganz Deutschland in den vergangenen Monaten demonstrativ Getreide aus, ohne Nachbaugebühren zu bezahlen. Ihre Tat dokumentierten sie mit einer Postkarte an die Initiatoren der Aktion "Widerstand keimt auf", der BUKO Kampagne gegen Biopiraterie. Die Aktivisten wollten mit der Kampagne auf die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Erhebung der Nachbaugebühren aufmerksam machen und weiter auf die negativen Auswirkungen auch auf die Bäuerinnen und Bauern des Südens hinweisen (Die Bauernstimme berichtete). Die 900 Postkarten wurden zum Abschluss der erfolgreichen Kampagne während einer internationalen Konferenz an Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast übergeben.