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Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?

AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


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16.05.2023 08:05

Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


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01.09.2004 09:07 Alter: 20 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

Auch die Gebührenfrage vor Europas Justitia

Bundesgerichtshof will die Auseinandersetzung um die Höhe der Nachbaugebühren vom EuGH klären lassen.


Erstmals geht es tatsächlich um Geld, harte Euros statt weiche Informationen. Die nächste Dimension der Auseinandersetzungen um die Nachbaugebühren erreicht die höchste juristische Ebene in Europa, den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nachdem bislang in Luxemburg bereits darum gerungen wurde, in wie weit Bäuerinnen und Bauern sowie Aufbereiter von Saatgut zur Auskunft in Sachen Nachbau gegenüber den Pflanzenzüchtern verpflichtet sind, müssen sich die Richter am EuGH nun auch damit auseinandersetzen, wie es sich mit den eigentlichen Nachbaugebühren verhält. Eine "angemessene" Gebühr stehe den Züchtern zu, die aber "deutlich niedriger als die Lizenzgebühr" sein soll, schreibt der Gesetzgeber. In der Europäischen Rechtsgrundlage wird konkret von 50 % der Lizenzgebühr gesprochen. Trotzdem kassierte die Saatgut-Treuhand Verwaltungs GmbH (STV) 80 % der Z-Lizenzen von allen, die sich weigerten das sogenannte Kooperationsabkommen zu unterschreiben - jenem Pauschalvertrag, den Bauernverband und Züchter miteinander ausgehandelt hatten. Und selbst Unterzeichnern des Kooperationsabkommens wurden teilweise, je nach Anteil des im Betrieb eingesetzten Nachbausaatgutes, höhere Nachbaugebühren abgeknöpft. Das Oberlandesgericht in Braunschweig hatte geurteilt, dass es nicht rechtens sei, mehr als die im EU-Recht festgeschriebenen 50 % einzufordern, ganz egal, ob jemand das Kooperationsabkommen unterschrieben hat oder nicht. Gegen dies Urteil legte die STV Berufung ein. Der nun zuständige Bundesgerichtshof in Karlsruhe erörterte den Sachverhalt in einer mündlichen Verhandlung. Die Richter verhehlten nicht ein gewisses Unverständnis darüber, dass der Bauernverband sich auf das Kooperationsabkommen eingelassen hatte, wohl wissend, dass damit einige Bäuerinnen und Bauern schlechter gestellt werden, als wenn man einfach das europäische Recht zu Anwendung kommen lassen würde. Auch weil dies schließlich die Grundlage aller Auseinandersetzungen ist, entschlossen sich die Karlsruher Richter dazu, die Angelegenheit an die Kollegen am EuGH weiterzureichen. Wann sie dort weiter verhandelt wird, blieb wie gewohnt offen. Wieder einmal kann mit einer gewissen Spannung nach Luxemburg geblickt werden und wieder einmal können das Bäuerinnen und Bauern nicht aus der schlechtesten Position heraus tun.

Nur Gucken kostet nichts

Ein Blick über den Atlantik und hoffentlich nicht in Europas Zukunft

Mühsam ist der Weg zurück, um dem Geist wieder in die Flasche zu holen, aus der man ihn einst entließ. So ließe sich zusammenfassen, was derzeit in den USA geschieht. Dort stellen nämlich immer mehr Bäuerinnen und Bauern und ihre Verbandsvertreter fest, dass die Rundumsorglos-Saatgutpakete der Lifescience-Konzerne doch nicht nur glücklich machen. Die Abhängigkeit beim Saatgutkauf wird zunehmend beklagt. Bislang hatten sich nur wenige darüber mokiert, dass Konzerne wie Monsanto den Bäuerinnen und Bauern verbieten ihr patentiertes, gentechnisch manipuliertes Roundup-Ready-Sojasaatgut auch nachzubauen. Wer es dennoch tat und erwischt wurde, musste mit saftigen Strafen von einigen tausend bis hunderttausend Dollar rechnen. Geht es nach verschiedenen Bauernverbandsorganisationen, soll das nun anders werden. Nachdem es bereits in den zwei Bundesstaaten Ohio und Missouri gelungen ist, ein Landwirteprivileg auch für patentgeschützte Sorten einzuführen, startete eine US-Kongressabgeordnete aus Ohio mit Unterstützung der landwirtschaftlichen Interessenvertretung nun auch eine Initiative auf Bundesebene. Betroffen wären nicht wenige Bäuerinnen und Bauern, schließlich sind rund 81 Prozent der in den USA wachsenden Sojabohnen mit den Segnungen der Gentechnik ausgestattet. Geht es nach dem Gesetzentwurf der demokratischen Abgeordneten Marcy Kaptur, so dürften Bäuerinnen und Bauern dann zum Beispiel von ihrer Roundup-Ready-Ernte Bohnen aufheben, um sie im nächsten Jahr auszusäen, wenn sie den Patentinhaber, in diesem Fall Monsanto, davon in Kenntnis setzen und die sogenannte Technology-Fee, also die Lizenzgebühren an ihn zahlen. Dieser Vorstoß, das totale Nachbauverbot gegen Nachbau mit Gebührenzahlung zu tauschen, wird als große Chance der Bäuerinnen und Bauern gefeiert, wieder aus dem Würgegriff der Konzerne zu mehr persönlicher Freiheit zu kommen und regionale Kreisläufe sowie die Wirtschaft - Landhandel, Aufbereiter - vor Ort zu stärken. Noch ist nicht entschieden, ob das Gesetz in den USA so durchsetzbar ist. In Europa sollten wir es jedenfalls gar nicht erst so weit kommen lassen, . Schmeiser warnt Diese Warnung gab auch Percy Schmeiser mehrmals über den Atlantik, jener kanadische Rapsfarmer, der von Monsanto wegen Verletzung des Roundup-Ready-Patentes durch unerlaubten Nachbau verklagt wurde. Zwar entschied das höchste kanadische Gericht, der Supreme Court, dass Schmeiser sich tatsächlich der Patentverletzung schuldig gemacht habe. Die Richter wiesen aber ab, dass der Farmer Strafzahlungen sowie Monsantos Gerichtskosten zahlen muss. Schmeiser habe keine finanziellen Vorteile aus der Patentverletzung gezogen, befanden die Richter. (die Bauernstimme berichtete) Monsanto sei damit nun auch zukünftig in der Pflicht in Gerichtsverfahren um Patentverletzungen nachzuweisen, dass Bauern sich durch diese Verletzungen Vorteile verschafft hätten. Dieser Nachweis werde ihnen wahrscheinlich nicht leicht fallen, kommentierte Schmeiser die Urteilsbegründung auf seiner Homepage. "Ich denke außerdem, mit diesem Urteil wird Monsanto leichter in die Verantwortung für eventuelle gentechnische Verunreinigungen gentechfreier Bestände zu nehmen sein." Trotzdem bleibt das Urteil für den kanadischen Farmer nur ein halber Erfolg, machten die Richter doch deutlich, dass sie den Patentschutz über dem Recht der Bäuerinnen und Bauer auf freien Nachbau ansiedeln. Schmeiser fordert nun die Politik auf zu reagieren und die bäuerlichen Rechte zu sichern:"Das Spielfeld zwischen Bauernrechten und den Rechten der bio-tech Konzerne ist durch dies Gerichtsurteil zugunsten der Konzerne verschoben worden." Er werde weiter alle Initiativen unterstützen, die die Stärkung des bäuerlichen Rechts auf freien Nachbau zum Ziel haben.

Drohschreiben

Die Saatgut Treuhand Verwaltungs GmbH (STV) lässt über ihr Anwaltsbüro erneut Drohschreiben an Bäuerinnen und Bauern verschicken, um Auskunft in Sachen Nachbau zu erlangen. Die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze hat Vorschläge und Mustertexte für eventuelle Antwortbriefe erarbeitet, die auch die jüngsten Gerichtsentscheidungen mit einbeziehen. Wer also angeschrieben wurde und unsicher ist, wie er reagieren soll, kann sich bei der IGN melden.
Kontakt: Georg Janßen 04131/407757