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16.06.2023 09:44
Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?
AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...
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16.05.2023 08:05
Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften
Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut
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28.04.2023 20:51
Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut
Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen
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12.07.2004 09:06 Alter: 20 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Totgesagte leben länger
Die Auseinandersetzung um die Nachbaugebühren ist nicht zu Ende!
Aus, Schluss und vorbei - schon prophezeiten Einige das Ende der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) als sie die Überschrift in ihrer regionalen Tageszeitung lasen. "Landwirte müssen für Nachbau bezahlen" druckte so manche getreu der Schlagzeile wiederum, die der Bundesgerichtshof (BGH) über seine Presseerklärung zum Kartellrechtsentscheid gesetzt hatte. Nicht einmal der Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter (BDP) hatte sich so eine Wortwahl getraut, schließlich ging es doch in dem Verfahren weder darum, was Landwirte müssen, noch um die Bezahlung von Nachbaugebühren. Es ging lediglich darum, ob die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) als Alleinvertretung der Pflanzenzüchter gegenüber den Bäuerinnen und Bauern auftreten darf, oder ob das aus kartellrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Der BGH hat - trotz Bedenken des Bundeskartellamtes - zu Gunsten der Pflanzenzüchter und der STV entschieden. Somit ist nichts weiter geklärt als die Tatsache, dass die STV stellvertretend für die einzelnen Züchter bei den Bäuerinnen und Bauern um Auskunft in Sachen Nachbau ersuchen darf. Wie das Auskunftsersuchen auszusehen hat, ist immer noch offen. Darüber verhandelt der BGH in einem noch nicht terminierten Verfahren, das vom Oberlandesgericht in München an das höchste deutsche Gericht weitergereicht wurde. Das OLG hatte dem allumfassenden Auskunftsanspruch, den die STV geltend gemacht hatte, weil sie Rechungskopien über in Anspruch genommene Aufbereitungsleistungen einzelner Saatgutpartien eines Bauern vorgelegt hatte, eine Absage erteilt. Lediglich zu den Sorten, deren Verwendung die Rechnungen belegen und dann auch nur für die Folgejahre, braucht der Bauer - geht es nach den bayerischen Richtern - der STV Auskunft geben. Das reicht den Züchtern natürlich nicht - der BGH muss nun entscheiden. Auch zur Höhe der Nachbaugebühren ist das oberste deutsche Gericht demnächst gefragt und wahrscheinlich wird es sich auch noch mit dem Thema der Hofkontrollen auseinandersetzen müssen. Nicht nur für die IGN gibt es also noch reichlich Arbeit somit beweist sich wieder einmal, dass Totgesagte tatsächlich länger leben.