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25.03.2004 09:01 Alter: 20 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme

Bewegung beim Nachbarn

In den Niederlanden kommt das pauschale Auskunftsersuchen auf den Prüfstand


Im Land der Tulpen wird es vorgemacht. Man geht offenbar in den Niederlanden mit dem Thema Nachbauauskunft und Nachbaugebühren offener und flexibler um als in Deutschland. Während hier bei uns Bauernverband und Pflanzenzüchter das Resistenzgen gegen jegliche ernsthafte Veränderungen am System des Gebühreneintreibens durch die Saatgut-Treuhand Verwaltungs GmbH (STV) in sich tragen, wird in Holland mal eben alles in Frage gestellt. So beiläufig als berichte man von der diesjährigen Weihnachtsfeier, teilte das dortige Pendant zur STV, die „Productschap Granen, Zaden und Peulvruchten“ dem Ackerbauverband NAV in einem Brief mit, dass man das Einkassieren der Nachbaugebühren für Getreide nun einstellen werde. Zuvor hatten sich nämlich der niederländische Verband der Pflanzenzüchter und der Bauernverband mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Auskunftspflicht auseinandersetzt. Die Richter hatten ja entschieden, das dem pauschalen Auskunftsersuchen der Züchter, das auch in Holland bislang für das Eintreiben von Nachbaugebühren für Getreidesorten übliche Praxis war, nicht nachgegeben werden muss. Nur wenn ein Sortenschutzinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür vorlegen kann, dass ein Bauer dessen Sorte einsetzt, muss dieser ihm Auskunft geben. Nach dem Studium dieses Urteilsspruches also hatten Bauernverband und Züchter in den Niederlanden festgestellt, dass man die Nachbaugebühren nicht weiterhin in der bisherigen Art und Weise kassieren kann. Der Verband der Pflanzenzüchter orientiere sich momentan neu, heißt es in dem Schreiben der Productschap, ob sie selbst dabei in Zukunft noch eine Rolle spielen kann sei momentan noch unklar. Schon für die Erhebung der Nachbaugebühren bei Kartoffeln hatte man in Holland einen andere Lösung gewählt als die über eine Informations- und Gebührenzentralstelle wie die Productschap oder bei uns die STV. Die Sortenschutzinhaber ziehen die Informationen aus der üblichen Agrarbürokratie und erheben die Gebühren nach der Ernte. Spielt beim Einlenken der holländischen Züchter und des Bauernverbandes eine Rolle, dass die Anbau- bzw. die Nachbaubedeutung von Getreide in Holland im Vergleich zu seinen Nachbarländern weniger groß ist? Es steht weniger Geld für die Züchter auf dem Spiel, also sind sie eher willens nach dem Urteil des EuGH ihre mehr als zweifelhafte Gebühreneinzugspraxis zu überdenken, könnte man mutmaßen. Man darf gespannt sein, wie sich die Dinge in den Niederlanden nun entwickeln, der Anfang jedenfalls sollte eine Aufforderung an die deutschen Züchter und den Bauernverband sein, sich ähnlich zu verhalten.

Mit Spannung ins Neue Jahr

Gleich Anfang Januar verhandelt erneut der EuGH zum Nachbau

Nicht als Instrument der Denunziation und Ausforschung dürfte die Nachbaugesetzgebung missverstanden oder gar missbraucht werden, so schrieb die Macherin dieser Gesetze, die Europäische Kommission, in einer Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Anlass ist ein weiterer Prozess aus Deutschland, den diesmal das Oberlandesgericht in Düsseldorf an die höchste juristische Instanz in Europa weitergereicht hat. Auf Auskunft verklagt von der Saatgut-Treuhand Verwaltungs GmbH (STV) ist diesmal allerdings kein Bauer, sondern ein Aufbereiter. Der Betrieb verleiht mobile Aufbereitungsanlagen an Bäuerinnen und Bauern, die damit ihr Erntegut reinigen, um es dann aussähen zu können. Es geht also um ähnliche Fragen, die der EuGH schon in Bezug auf die Auskunftspflicht der Bäuerinnen und Bauern beantworten musste. In wie weit sind Aufbereiter dazu verpflichtet, die STV in ihre Kundenkartei gucken zu lassen? Gilt für Aufbereiter das, was die STV bei Bäuerinnen und Bauern vergeblich durchsetzen wollte, die allgemeine Auskunftspflicht? Oder schließt sich das Gericht erneut der Position der EU-Kommission und der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze an und verfügt, dass ein Sortenschutzinhaber Anhaltspunkte dafür vorlegen muss, dass seine Sorte verwendet wurde, bevor er Auskunft verlangen kann? Antworten suchen die Richter am EuGH zunächst in der mündlichen Verhandlung am 8. Januar 2004 in Luxemburg. Das Jahr fängt also schon spannend an. Es hätte auch spannend enden können, wenn das Oberlandesgericht Frankfurt tatsächlich wie geplant am 16. Dezember verhandelt hätte. Ursprünglich wäre dort noch einmal des EuGH-Urteil in Sachen Nachbauauskunft durch Bauern auf den Tisch gekommen. Bekanntlich hatte ja das OLG Frankfurt den Fall des Bauern Christian Schulin nach Luxemburg überwiesen, um oben erwähnte Fragen in Bezug auf Bäuerinnen und Bauern klären zu lassen. Nachdem der EuGH entsprechend gegen eine pauschale Auskunftspflicht geurteilt hatte, liegt der Fall nun wieder in Frankfurt um dort abschließend behandelt zu werden. Der Termin am 16. 12. konnte allerdings nicht eingehalten werden, da die Anwälte der STV nochmals schriftliche Erklärungen eingereicht haben, für deren Prüfung das Gericht den IG Nachbau-Anwälten mehr Zeit einräumen wollten. Weiter geht es im März.