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AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


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Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


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01.04.2014 08:41 Alter: 10 yrs
Kategorie: Bauernstimme, Aktuelle Ausgabe, Aktuelles
Von: Claudia Schievelbein, unabhängige Bauernstimme

EU-Parlament sät neu aus

Nach der Zurückweisung des Kommissionsvorschlags zu Saatgutrecht werden die Karten neu gemischt.


Zum Schluss war es eigentlich keine Überraschung mehr, als das Europäische Parlament Anfang März den Vorschlag der EU-Kommission zur Novellierung des Saatgutrechts zurückwies. Die monatelange Arbeit der verschiedenen Organisationen, die sich in ganz Europa den Erhalt der Vielfalt auf dem Acker auf die Fahnen geschrieben haben, hatte sich ausgezahlt. Über 800.000 Menschen hatten eine Petition der Aktion „Freiheit für die Vielfalt“ unterschrieben, zehntausende an Mailaktionen teilgenommen. Mit viel Informationsarbeit waren schließlich auch die Abgeordneten der großen Parteien dazu zu bewegen gewesen, tiefer in die Materie einzusteigen, so dass das Parlament schließlich mit der großen Mehrheit von 511 zu 130 Stimmen ablehnte. Die Begründungen der Ablehnung blieben allerdings unterschiedlich und damit auch von unterschiedlicher Qualität. Der agrarpolitische Sprecher der Christdemokraten, Albert Deß, ließ verlauten, das Europäische Parlament habe mit der Ablehnung des Kommissionsvorschlags Ja gesagt zur Sortenvielfalt und Nein zu einem bürokratischen Zentralregister. Ob er tatsächlich das für den Inhalt des Vorschlags hält oder ob er nicht mehr gegen die im Vorschlag angelegte geringe Beteiligung des Parlaments bei der Ausgestaltung des Saatgutsrechts gestimmt hat, mag dahin gestellt bleiben. Kommunikationsproblem? Karin Kadenbach, Abgeordnete der österreichischen Sozialdemokraten, monierte: „Die Verordnung orientiert sich in weiten Bereichen an den Bedürfnissen der Industrie und ihren Industriesorten.“ Die FDP-Parlamentarierin Britta Reimers kritisierte die konfrontative Herangehensweise der Kommission. EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg hatte in der Aussprache eingeräumt, dass ganz offenbar die Kommunikationsstrategie der Kommission versagt habe. „All diese Vorwürfe, wir wollten die Nutzung von Saatgut regulieren, ob auf landwirtschaftlichen Betrieben oder in privaten Gärten, stimmen einfach nicht“, lässt sich Borg zitieren. Die Überarbeitung der Regeln werde sowohl von Branchenverbänden als auch von der Mehrzahl der Mitgliedstaaten unterstützt. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) begrüßt, dass das EU-Parlament sich intensiv mit dem Vorschlag der EU-Kommission auseinandersetzt und macht gleichzeitig klar, dass er von den nun kursierenden Forderungen, man könne doch die Zulassung ganz abschaffen, nichts hält. Der Europäische Dachverband der Pflanzenzüchter, die Europäische Saatgutvereinigung (ESA), ist hingegen nicht glücklich mit dem Verhalten des Europaparlaments. Es habe eine wichtige Gelegenheit verpasst, ein neues und modernes Saatgutrecht für Züchter, Vermehrer und Landwirte in Europa mitzugestalten, beklagte ESA-Generalsekretär Garlich von Essen. Das Parlament habe sein erstmals volles Mitentscheidungsrecht auf diesem Gebiet leider nicht konstruktiv genutzt. Mit einer massiven Desinformationskampagne seien sowohl der Kommissionsvorschlag als auch die europäische Saatgutbranche in Misskredit gebracht worden. Die Industrie hatte sich sogar rechtliche Schritte gegen die Entscheidung vorbehalten Weiterentwicklung möglich Begrüßt wird die Ablehnung hingegen von den Erhaltungs- und Vielfaltinitiativen und den Verbänden des ökologischen Landbaus. Der Bundesverband ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) attestiert dem EU-Parlament, richtig erkannt zu haben, dass der Kommissionsvorschlag keine praxistaugliche Grundlage für eine Weiterentwicklung ist. Forderungen des BÖLW sind, dass Sorten, welche für den Öko-Landbau gezüchtet sind, auch unter Öko-Bedingungen und auf passenden Standorten geprüft werden müssen. Des Weiteren sollte es die Zulassungsmöglichkeit auch von Sorten geben, die sich durch ein weniger einheitliches Erscheinungsbild auszeichnen sowie eine allgemeine Zugriffsmöglichkeit auf Informationen zur Züchtungsmethode der Sorten. Die wissenschaftliche und praktische Kompetenz zur Prüfung von Sorten müsse in öffentlicher Hand und vor Ort erhalten bleiben und dürfe nicht privatisiert werden, so der BÖLW. Würden diese Forderungen bei einer Neufassung des Saatgutrechts nicht eingearbeitet, wäre eine Liberalisierung des Saatgutmarktes, in dem das staatliche Zulassungswesen als freiwilliges Qualitätssystem fungiert, zu bevorzugen. Je nachdem wie EU-Ministerrat und Kommission nun weiter verfahren, wird es wahrscheinlich aber erst nach den EU-Wahlen Ende Mai die Fortsetzung der Geschichte geben. Bis dahin bleibt das öffentliche Bewusstsein für das Thema aufrecht zu erhalten, und viel Vielfalt auf dem eigenen Acker oder im eigenen Blumentopf auszusäen. Infos: www.Freiheit für die Vielfalt.de