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AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


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Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


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28.10.2013 13:20 Alter: 10 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme10/13

Vielfalt zulassen!

Warum es so wichtig ist, dass die EU-Saatgutgesetzgebung noch offener wird


Zuckermais frisch vom Feld ist süß. Erst wenn die Kolben, bevor sie gegessen werden, noch in Läden transportiert, dargeboten und gekauft werden müssen, fangen die Schwierigkeiten an. Bislang war es Privileg der modernen Hybridsorten sich ihr Merkmal „extra süß“ das ihnen Züchter in den USA vor Jahren einverleiben konnten, auch über einen längeren Transportzeitraum zu erhalten. Die anderen, auch oder gerade die Populationssorten, beginnen direkt nach der Ernte mit dem Umbau von Zucker zu Stärke und verlieren damit eher über kurz als lang ihre Süße. Die meisten Hybridsorten gehören dem Weltkonzern Syngenta, ein Grund mehr, neben Ablehnung von Hybriden, für ökologisch arbeitende Pflanzenzüchter den Versuch zu unternehmen eine länger „extra süße“ Populationssorte aus Hyriden zurückzuentwickeln. Unterschiedliche Akteure, unter anderem auch eine bayerische Landesanstalt die sich allerdings mit Futterlinien befasste, selektierten Populationsmaislinen aus Hybriden, die von ihren Sorteneigenschaften durchaus interessant für ihre potentiellen bäuerlichen Nutzer sind, allerdings relativ schnell in den Prüfungen des Bundessortenamtes (BSA) zur Erringung einer Zulassung und eines Sortenschutzes als zu hetererogen negativ auffielen. Die Heterogenität bezieht sich allerdings auf Merkmale, die für den landwirtschaftlichen Anbau irrelevant sind. Neun Sorten müssen gerade in einem Feld, in dem sich wie beim Mais viele Hybride tummeln, inzwischen in all ihren Eigenschaften so homogen sein, weil der Korridor, für etwas neues zwischen den diversen sich ähnelnden Hochleistungssorten so schmal ist. Bislang, so erläuert es Gebhard Rossmanith von der Bingenheimer Saatgut AG, gab es zumindest noch die Möglichkeit die neue Linie als Amateursorte und damit dann mit der mengenmäßigen Beschränkung beim BSA zuzulassen. Das ist allerdings z. B. bei einer im Markt gefragten Sorte mindestens ärgerlich.

Zukunft enger

In Zukunft allerdings hat die EU den Spielraum der Amateursorten aus ihrer Vorlage für die neue Saatgutverkehrsgesetzgebung gestrichen und noch ist nicht klar, ob es eine Alternative geben wird. Rossmanith und seine Mitstreiter aus der Szene der Öko- und Erhaltungszüchter fordern genau das ein und sei es nur als Möglichkeit einer Sortenzulassung ohne Sortenschutz. Darüber wird nun mit dem BSA diskutiert, da auch die Bayerischen Landesanstalt mit ihrem Linenfuttermais an für die ackerbauliche Praxis irrelevanten Homogenitätskriterien scheiterte. Natürlich, gibt auch Rossmanith zu bedenken, ist es erst einmal ungewöhnlich, dass Züchter sich auf eine Zulassung ohne Schutz einlassen, schließlich sorgt der Sortenschutz durch seine Lizenzerhebungsmöglichkeit für die Refinanzierung einer aufwendig über Jahre geleisteten Züchtungsarbeit. Ökozüchter bedienen sich aber zum Teil anderer Mechanismen der Finanzierung und sind deshalb nicht ausschließlich darauf angewiesen auch einen Sortenschutz auf ihren Züchtungen zu erheben. Deshalb, so die Auffassung Rossmaniths, muss es in der neuen EU-Gesetzgebung mindestens diese Möglichkeit als Chance für eine alternative Pflanzenzüchterszene geben, ihre Sorten auf den Markt zu bringen. Bislang wusste die Lobby der großen Züchtungsunternehmen gekonnt jede Art von Lücken für einen Parallelmarkt zu verhindern. Im Sinne des von politischer Seite immer wieder geäußerten Bekenntnises für den Erhalt der Biodiversität ist das nicht. Und auch nicht im Sinne einer Unternehmensvielfalt im Bereich der Pflanzenzüchtung. Dies sollten alle politisch Verantwortlichen, speziell die EU-Parlamentarier die nun im Gesetzgebungsprozess gefragt sind, im Blick behalten und vielleicht noch mal darüber nachdenken, ob sie sich dem Vorwurf aussetzen wollen, mit der EU-Saatgutgesetzgebung nur einmal mehr Klientelpolitik für die großen Konzerne betrieben zu haben.