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Gentechnikfreie Landwirtschaft vor dem Aus?

AbL fordert Bundesregierung auf, inakzeptablen Gesetzesvorschlag zu neuen Gentechniken...


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Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


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27.09.2013 11:30 Alter: 11 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 9/13

Nur Schutz vor Bauernabzocke?

Konsumgetreidestreit geht weiter – angeblich zum Wohle der Bauern


„Ich halte es für geboten und sachgerecht, solchen Misständen auf den Grund zu gehen, damit Landwirte, die in derartige Notlagen geraten sind, nicht zusätzlich belastet werden.“ Das klingt nach geradem Rücken, was Robert Kloos, Staatsekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium da als Antwort auf ein Schreiben der Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) formuliert. Es geht einmal mehr um die Aussaat bzw. vielmehr um den Verkauf von Konsumgetreide zu Aussaatzwecken im Frühjahr 2012, als es aufgrund starker Auswinterungsschäden kaum mehr zertifiziertes Saatgut gab. Die Bauern und Bäuerinnen aber auch viele der Landhändler und Genossenschaften wussten sich nicht anders zu helfen als Konsumgetreide zu handeln und auszusäen. Den Pflanzenzüchtern blieb das natürlich nicht verborgen, sie schlugen einen deal vor, der das handeln der Bauern und Aufbereiter legalisieren sollte, wenn diese Auskunft darüber gaben und zu verminderten Lizenzzahlungen bereit waren. Zwar konnte die Saatgut-Treuhandverwaltung GmbH (STV) als Vollstreckerin des Bundesverbandes deutscher Pflanzenzüchter (BDP) keine weitere Strafverfolgung im privatrechtlichen Bereich versprechen, die Verfolgung der Verletzung des Saatgutverkehrsgesetzes durch die Landesämter bleibt davon allerdings unberührt. Und genau die ist inzwischen in die Untersuchung der Angelegenheit bei mehren Genossenschaften und auch Bauern und Bäuerinnen eingestiegen. Angeblich – so formulieren es die Mitarbeiter der eifrigsten Behörde in Nordrhein-Westfalen und nun auch Bundesstaatsekretär Kloos – gehe es dabei eben nur darum, Aufbereiter und Händler herauszufischen und abzustrafen, die zu überteuerten Preisen Konsumgetreide als Saatgut an die Bauern und Bäuerinnen verkauft haben. Jens Beismann, Anwalt der IGN vertritt einige Genossenschaften in der Sache und hat bislang noch bei keiner den Eindruck gewonnen, dass versucht wurde, die damalige Notlage auszunutzen und die Bauern und Bäuerinnen abzuzocken. „Die Aufschläge lagen im üblichen Rahmen der Aufbereitung“, sagt Beismann. Zum Teil übernahmen die Genossenschaften auch den Lizenzanteil der Bauern und Bäuerinnen bei einer Teilnahme an dem dubiosen Deal mit der STV. Auf der anderen Seite stehen nun Bußgeldforderungen von, in einem Fall, 100.000 Euro. Noch verweisen Ämter und Ministerien darauf, dass nur ermittelt werde und ja alles nur zum Schutz der Bauern und Bäuerinnen sei. Ob das so aufrecht erhalten wird, wenn erst einmal alle Daten erhoben sind, bleibt abzuwarten. Robert Kloos erkennt immerhin an, dass das forsche Vorgehen von Amt und STV zu „Irritationen“ bei Bauern und Bäuerinnen führen könnte.

Forderungen für die Vielfalt

Gesellschaftliches Bündnis will Nachbesserungen in EU-Saatgutreform

Hoffnung und Skepsis bewegen viele derer, die inhaltlich mit der Reform des EU-Saatgutrechts in Brüssel befasst sind. Erhaltungsinitiativen, Ökozüchter, Bauern, Wissenschaftler – allen, denen der Erhalt der biologischen Vielfalt auf dem Acker auch unter der Aspekt der Wirtschaftlichkeit wichtig sind interpretierten an der im Frühsommer veröffentlichten Vorlage der EU-Kommission. Auch wenn viel Interpretationsspielraum bleibt, ist die Bilanz doch eher negativ als positiv. „Alle alternativen Saatguterzeuger, die biologische Vielfalt, die Umwelt und die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch viele Landwirte hätten das Nachsehen, wenn dieser Reformvorschlag durchkommt. Die großen Saatgutkonzerne sollen dagegen noch stärker bevorzugt werden“, heißt in einer gemeinsamen Resolution eines breiten Bündnisses aus davon betroffenen Organisationen. Das Bündnis hat klare Forderungen, die es in die weitere Verhandlungen nach Brüssel tragen wird: Der Anwendungsbereich der Gesetzgebung muss sich auf die Vermarktung von Saat- und Pflanzgut allein für den kommerziellen Anbau und oberhalb bestimmter Mengen beschränken! Der Austausch von Saat- und Pflanzgut unter Bauern und Gärtnern muss frei bleiben. Er darf nicht von der Verordnung geregelt werden. Der Verkauf von Vielfaltssorten muss frei bleiben, er ist für deren Erhaltung und weitere Verbreitung noch wichtiger als der Tausch. Eine Registrierung aller Menschen und Organisationen, die Vielfaltssorten verkaufen, ist nicht angemessen, auch nicht aus Pflanzengesundheitsgründen, und darf nicht Vorschrift werden! Für die Vermarktung traditionell gezüchteter Sorten muss die amtliche Marktzulassung freiwillig sein, sofern darauf keine geistigen Eigentumsrechte (Sortenschutz oder Patente) beansprucht werden. Die Zulassungskriterien und Testverfahren amtlicher Marktzulassungen dürfen Sorten für den Ökolandbau nicht länger benachteiligen. Bei amtlich zugelassenen Sorten und Pflanzenmaterial ist Transparenz sicher zu stellen: sowohl über die erteilten geistigen Eigentumsrechte, als auch über verwendete Techniken wie Hybridzucht oder die neuen gentechnikähnlichen Züchtungsmethoden! Auf Unterstützung aus Berlin konnten sie anders als ihre österreichischen Kollegen bislang nicht zählen. Ilse Aigner sollte endlich nicht nur davon reden wie wichtig ihr der Erhalt der biologischen Vielfalt ist, sondern auch dementsprechend handeln. Möglickeiten der Einflussnahme in Brüssel gibt es jedenfalls noch mehr als genug, sehr eindrucksvoll demonstriert das immer wieder die Lobby der Saatgutindustrie, denen bislang fast jeder Wunsch für das neue Regelwerk von den Augen abgelesen wurde.