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Einspruch gegen Patent auf Mais mit altbekannten Eigenschaften

Patentrecherche zeigt alarmierende neue Fälle von Patenten auf Saatgut


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Neues Patentgesetz in Österreich: Klares Signal gegen Patente auf Saatgut

Zufällige Mutationen sind vom Patentschutz ausgenommen


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09.09.2013 09:57 Alter: 11 yrs
Kategorie: IG Nachbau Bauernstimme
Von: Unabhängige Bauernstimme 7/13

Die Geister, die die STV rief...

Auch ein Landesamt steigt in die Verfolgung von Konsumgetreideaussäer ein


Es gehe nicht darum, die Bauern und Bäuerinnen finanziell zu belangen, deren Schaden sei meist schon groß genug gewesen, sagt Philipp Roth vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen. Es darum, Landhändler zu verfolgen, die aus einer Notlage der Landwirte „skrupellos Kapital geschlagen“ hätten. Ob dieser Tenor auch so vor Gericht Bestand hat, bleibt abzuwarten. Die Geschichte fängt einmal mehr im Frühjahr 2012 an, der kalte Winter hatte dafür gesorgt, das vielerorts die Getreidebestände abgefroren waren. Als mit dem Beginn der Vegetationsperiode das Ausmaß sichtbar wird, beginnt der Run auf Sommerungen, bzw. auf Saatgut. Die Pflanzenzüchter sind nicht in der Lage ausreichend Material an die Landhändler weiterzugeben. Die Bauern und Bäuerinnen säen aus, was sie kriegen können, eigenen Nachbau, auch Futterpartien, Mischungen, die sie gekauft haben. Das ist den Pflanzenzüchtern ein Dorn im Auge, sie sehen hier viele tausend Euro Lizenzgebühren verloren gehen und bemänteln diese Sorge mit der Entrüstung über den verbotenen Schwarzhandel mit nicht lizenzsiertem Saatgut. Gönnerhaft handeln sie mit dem deutschen Bauernverband einen deal aus, durch den Bauern und Bäuerinnen sowie die Saatguthändler von gerichtlicher Verfolgung frei gestellt werden sollen, wenn sie Angaben zu ihrem illegalen Saatgutkauf bzw. verkauf machen, und nachträglich noch Lizenzgebühren als Schadensersatz zahlten. Dabei schwang natürlich die Idee mit, über die Angabe einzelner auch die Bauern und Händler in die Hände gespielt zu bekommen, die keine Angaben machten. Die Abwicklung übernahm die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV). Die Interessengemeinschaft gegen die Nachbaugebühren und Nachbaugesetze (IGN) warnte davor, sich an diesem deal zu beteiligen auch weil ihre Einschätzung dazu war und ist, dass er rechtlich nach nicht sicher sei und forderte stattdessen Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) auf, durch eine gesetzliche Regelung eine temporäre Ausnahme von den Vorgaben des Saatgutverkehrsgesetzes zu schaffen. Staatssekretär Peter Bleser (CDU) antwortete, man sehe keine Handlungsbedarf.

Zu Offen

Ein Jahr später begann die STV diejenigen gerichtlich zu verfolgen, die sich nicht gemeldet hatten, aber durch die Denunziation anderer aufgeflogen waren. Landhändler wurden zum einen auf unlauteren Wettbewerb wegen des Verkaufs nicht zertifizierten Saatguts verklagt, wie auch auf Sortenschutzverletzung. Die Verfahren laufen noch. Nach Hinweisen durch die STV schaltete sich darüber hinaus in NRW das LANUV ein und verhängte ein Bußgeld in einer Höhe, die dem zusätzlichen Gewinn entsprechen soll, den die Landhändler gemacht haben sollen, in dem sie Futtergetreide als Saat verkauft haben. Darüber hinaus forderte das LANUV nun auch von der STV alle Daten ein, die sie von denjenigen erhalten haben, die bei dem deal zwischen Bauernverband und Züchtern mitgemacht haben. Die STV tat zerknirscht, sah keine Handhabe sich dem zu widersetzen und gab die Daten weiter. Das LANUV verhängt nun auch Bußgelder an Landhändler, die meinten sich durch die bereits geleisteten Lizenzzahlungen im verhandelten deal auch aus dem Saatgutverkehrsgesetz freigekauft zu haben. „Das hat sich auch so gelesen“, sagt Phillip Roth vom LANUV, und so zum Missverständnis geführt. Das man zwar dem Sortenschutzinhaber über ein privatrechtliches Abkommen zu seiner Lizenzgebühr verhelfen kann, dagegen spricht aus Roths Sicht nichts, das illegale In-Verkehr-bringen nach dem Saatgutverkehrsgesetz lässt sich damit allerdings nicht überwinden. Auch auf Höfen hat es nun schon Kontrollen gegeben, ob die Bauern und Bäuerinnen wirklich zumindest vom LANUV ungeschoren davonkommen, ist fraglich. Am Ende ärgert sich sicher mancher über seine an den Tag gelegte Offenheit im Umgang mit der STV.